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Музыка
NEW 24.06.11 23:31
так любого коммерца от братка 90х отличает не особо толстая грань.
Просто разные инструменты а так в сушности грабить можно и при помощи авторучки - любой адвокат с портфелем может награбить больше чем 1000 громил в масках с автоматами - Дон Корлеоне сказал (с М Пьюзо)
в ответ Антисоциал 24.06.11 22:15
В ответ на:
думают так называемые адвокаты абманщики которые сродни русским браткам 90-х годов. Им нужен только формальный повод чтобы вас раздеть.
думают так называемые адвокаты абманщики которые сродни русским браткам 90-х годов. Им нужен только формальный повод чтобы вас раздеть.
так любого коммерца от братка 90х отличает не особо толстая грань.
Просто разные инструменты а так в сушности грабить можно и при помощи авторучки - любой адвокат с портфелем может награбить больше чем 1000 громил в масках с автоматами - Дон Корлеоне сказал (с М Пьюзо)
NEW 25.06.11 11:46
И то, и другое правильно...
В приведенном тексте (пост № 9) речь идет про гражданина, разместившего контент на рапиде и предоставившего к нему (контенту) неограниченный доступ. А топикстартер волнуется из-за скачивания контента. Причем рапида - это не пиринговая сеть, а файлообменнинк. Почувствуйте разницу...
Так что и путает, и пугает - при всем уважении - в данном случае оба слова верны.
в ответ Elena.V 24.06.11 16:19
В ответ на:
а я как "путает" прочитала
а я как "путает" прочитала
И то, и другое правильно...
В приведенном тексте (пост № 9) речь идет про гражданина, разместившего контент на рапиде и предоставившего к нему (контенту) неограниченный доступ. А топикстартер волнуется из-за скачивания контента. Причем рапида - это не пиринговая сеть, а файлообменнинк. Почувствуйте разницу...
Так что и путает, и пугает - при всем уважении - в данном случае оба слова верны.
NEW 25.06.11 11:57
С рапидой всё уже разложено по полочкам.
Особенно после того, как они перестали платить за количество скачиваний.
АйПи скачивающих рапида долго не хранит. И не выдает, поскольку не хранит.
Но точно хранит АйПи, с которого файл был закачан. И по решению суда его выдает. Если закачивающий заливал со своего статического АйПи, не используя прокси и анонимайзеры, то его можно попытаться найти. Что и делают правообладатели. Иногда успешно. И в этом случае сумма иска может зашкалить выше всех разумных
границ...
в ответ Катрин 24.06.11 23:00
В ответ на:
Сергей, с рапидшарой уже все суды запутались..
Ведь, по сути, кто в этом случае раздаёт? Rapidshare! А когда на неё подают в суд, они отвечают: а мы не раздаём, мы только предоставляем место
для хранения файлов.
Сергей, с рапидшарой уже все суды запутались..
Ведь, по сути, кто в этом случае раздаёт? Rapidshare! А когда на неё подают в суд, они отвечают: а мы не раздаём, мы только предоставляем место
для хранения файлов.
С рапидой всё уже разложено по полочкам.
АйПи скачивающих рапида долго не хранит. И не выдает, поскольку не хранит.
NEW 25.06.11 11:58
А можно в этом месте поподробнее? Уж очень заинтересовала меня техническая сторона раздачи с myspace.com при скачивании.
в ответ Сергей Ш. 24.06.11 15:50
В ответ на:
Не факт. Если он не раздавал при скачивании с myspace.com
Не факт. Если он не раздавал при скачивании с myspace.com
А можно в этом месте поподробнее? Уж очень заинтересовала меня техническая сторона раздачи с myspace.com при скачивании.
I Scream - You Scream - We all Scream - For Ice Cream╘ Down by Law
NEW 25.06.11 13:39
в ответ Elena.V 24.06.11 15:33
я знаю сайт myspace.com
по моим сведениям, группы выкладывают там музыку для скачивания совершенно бесплатно , по крайней мере не слышала ни разу о каких либо проблемах..
напротив, знаю, что многие группы дают ссылку на этот сайт для своих поклонников или для желающих скачать какой-то трек..
вот использование этих треков в коммерческих целях уже требует разрешения.
по моим сведениям, группы выкладывают там музыку для скачивания совершенно бесплатно , по крайней мере не слышала ни разу о каких либо проблемах..
напротив, знаю, что многие группы дают ссылку на этот сайт для своих поклонников или для желающих скачать какой-то трек..
вот использование этих треков в коммерческих целях уже требует разрешения.
NEW 25.06.11 18:11
в ответ Катрин 24.06.11 23:00
Про rapidshare речь конкретно не шла. Я писал про скачивание с myspace.com и возможную раздачу в p2p. Поэтому написано "Если он не раздавал при скачивании с myspace.com". А ссылку на письмо от адвоката в связи с rapidshare дал парящемуся сейчас в бане за хамство
grischado, который наивно утверждал, что за нарушения на rapidshare "никто не предьявляет пока". Скачивал ли ее сын только или раздавал при этом на p2p, мать сама не знает. Было бы неплохо, чтобы она расспросила своего сына конкретней.
grischado, который наивно утверждал, что за нарушения на rapidshare "никто не предьявляет пока". Скачивал ли ее сын только или раздавал при этом на p2p, мать сама не знает. Было бы неплохо, чтобы она расспросила своего сына конкретней. Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 25.06.11 18:19
Разве я где-то утверждал, что мальчик качал с rapidshare?
Ссылка на письмо адвоката была дана
grischado, дабы он не дезинформировал форум.
Кстати, бан за хамский тон.
в ответ st99 25.06.11 11:46
В ответ на:
Так что и путает, и пугает - при всем уважении - в данном случае оба слова верны.
Так что и путает, и пугает - при всем уважении - в данном случае оба слова верны.
Разве я где-то утверждал, что мальчик качал с rapidshare?
grischado, дабы он не дезинформировал форум.Кстати, бан за хамский тон.
Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 25.06.11 18:26
Разве во времена мультитаскинга нельзя качать в myspace.com и находиться в p2p?
в ответ SkYScRApER 25.06.11 11:58
В ответ на:
А можно в этом месте поподробнее? Уж очень заинтересовала меня техническая сторона раздачи с myspace.com при скачивании.
А можно в этом месте поподробнее? Уж очень заинтересовала меня техническая сторона раздачи с myspace.com при скачивании.
Разве во времена мультитаскинга нельзя качать в myspace.com и находиться в p2p?
Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 25.06.11 22:15
в ответ Сергей Ш. 25.06.11 21:53
Разве только то, что в Вашем энтузиазме Вы позабыли овладеть технической стороной вопроса. Топикстартер ни разу даже не заикнулся ни о каком p2p, который Вы ни с того ни с сего вдруг решили ввести в игру. А это уже действительно совсем другие котлеты.
I Scream - You Scream - We all Scream - For Ice Cream╘ Down by Law
NEW 25.06.11 22:41
При внимательном чтении вопроса должно стать понятно, что автор вопроса не совсем в курсе, что ее сын делал за компьютером. Поэтому этот вариант нельзя не рассматривать.
Без "если" были бы действительно другие котлеты.
в ответ SkYScRApER 25.06.11 22:15
В ответ на:
Топикстартер ни разу даже не заикнулся ни о каком p2p, который Вы ни с того ни с сего вдруг решили ввести в игру.
Топикстартер ни разу даже не заикнулся ни о каком p2p, который Вы ни с того ни с сего вдруг решили ввести в игру.
При внимательном чтении вопроса должно стать понятно, что автор вопроса не совсем в курсе, что ее сын делал за компьютером. Поэтому этот вариант нельзя не рассматривать.
В ответ на:
А это уже действительно совсем другие котлеты.
А это уже действительно совсем другие котлеты.
Без "если" были бы действительно другие котлеты.
Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 25.06.11 22:51
в ответ Krasiwoe Imja 25.06.11 22:46
Это, похоже, письмо, выложенное в сокращенной форме. Вот, что пишут об этом случае.
Kanzlei Rasch: Erneut Rapidshare-Uploader abgemahnt
proMedia beziehungsweise der Kanzlei Rasch ist es allem Anschein nach erneut gelungen, einen Uploader beim beliebten Filehoster Rapidshare dingfest zu machen.
Am 25. April diesen Jahres berichteten wir über eine Abmahnung, die seitens der Kanzlei Rasch ausgesprochen wurde. Die Kanzlei Rasch tritt dabei als anwaltliche Vertretung primär für die Majors Universal Music und Warner Music Germany auf, und verfolgt in Zusammenarbeit mit der ProMedia GmbH Urheberrechtsverletzungen im Internet. Während der primäre Fokus bislang auf den bekannten P2P-Tauschbörsen lag, ermittelte man nun nach Einführung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auch nach den Uploadern bei Rapidshare. Während der Fall des Metallica-Uploads anfänglich harsch kritisiert wurde, stellte sich schnell heraus, dass es keine Fälschung war. Kurze Zeit nach unserer Berichterstattung folgten Pressemeldungen seitens des Bundesverbandes Musikindustrie sowie der Rapidshare AG. (wir berichteten darüber)
Nachdem es nun einige Zeit still war, scheint es der Kanzlei Rasch nun erneut gelungen zu sein, einen Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Rapidshare durchzusetzen. Im Forum von boerse.bz berichtet der User Ryuuk von einer Abmahnung der Kanzlei Rasch. Darin wird er aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie 840 Euro an Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten zu begleichen. Abgemahnt wurde er für den Track "Liebe ist für alle da" von Rammstein. Dieser Track leakte bereits vor einiger Zeit in CD-Qualität auf YouTube.
Die Kanzlei Rasch nennt in ihrer Abmahnung die URL bei Rapidshare, unter welcher die Datei zur Verfügung stand. Insbesondere das unglaublich zügige Vorgehen der Kanzlei ist dabei sehr auffällig. Das Werk ging am 08.09 online, die Abmahnung wurde einen Tag später zugestellt, die Frist für die Unterlassungserklärung läuft bereits am 10.09 ab. Für die Zahlung hat man sich den 17.09 vermerkt. Auch alle Versuche, die Abmahnung bei boerse.bz als "Fake" darzustellen, laufen bislang ins Leere. So gehen nach wie vor viele Filesharer von einem völlig falschen Standpunkt aus. Dem User wurde zwischenzeitlich mehrmals geraten, die ganze Sache einfach zu ignorieren. Dass man sich mit dieser Taktik inzwischen in höchste Gefahr begibt, eine Einstweilige Verfügung mit entsprechender Kostennote zu erhalten, wissen viele nicht. Darüber hinaus zog man auch bereits die gesamte Abmahnung in Zweifel und erklärte, es gäbe keine bewiesenen Abmahnungen für Rapidshare-Uploader. Der betroffene User, dessen Fall wir in einem Artikel im April aufarbeiteten, kann davon etwas gänzlich anderes erzählen. Auch die Stellungnahme der Rapidshare AG sowie des Bundesverbandes Musikindustrie sollte "Beweis" genug sein, dass Abmahnungen für Uploader mit Hilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches alles sind - aber kein Märchen.
Hier nun ein weiterer Irrglaube, den es zu klären gilt: Die Abmahnung erreichte den Betroffenen per E-Mail. Während viele dies als "nicht rechtskräftig" ansehen, widerspricht dies den eigentlichen Tatsachen. Eine Abmahnung kann theoretisch auch in mündlicher Form, also beispielsweise per Telefon, ausgesprochen werden. Über den weiteren Bestand einer solchen mündlichen Form kann man sicherlich vor Gericht streiten. Hier wurde jedoch die Schriftform gewahrt, und es gibt mit Sicherheit einige Zeugen seitens der Kanzlei Rasch. Faktisch muss die abmahnende Kanzlei lediglich den Versand nachweisen. In einzelnen Fällen ist dies anderen Kanzleien nicht immer gelungen, man darf sich jedoch in diesem speziellen Fall sicher sein, dass die Kanzlei Rasch den Versand der E-Mail beweisen kann. Eine Abmahnung per E-Mail ist also definitiv wirksam. Wie aber auch in der E-Mail deutlich gemacht wurde, erwartet den Betroffenen noch eine postalische Zustellung der Abmahnung. Verwunderung herrscht im Allgemeinen auch darüber, wie die Kanzlei an die E-Mail-Adresse gelangen konnte. Mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch ist der Dienste-Anbieter (hier Rapidshare) verpflichtet, jedwede relevante Kontaktinformation auszuhändigen. Das kann auch wie in diesem Fall eine E-Mail-Adresse sein.
Wir haben Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs dazu befragt, der uns bestätigte, dass Abmahnungen grundsätzlich auch per E-Mail zugestellt werden dürfen. Die Kanzlei Rasch hätte in der Vergangenheit schon häufiger Abmahnungen vorab an Personen verschickt, die in einem anderen Zusammenhang für ihre Aktivitäten beim Internetauktionshaus eBay abgemahnt wurden. Ganz im Gegenteil: Der Rechteinhaber Universal Music muss daran ja ein Interesse haben, dass der Uploader nach einer Löschung des RS-Links nicht in Versuchung kommt, das gleiche unveröffentlichte Lied erneut beim Filehoster hochzuladen. Und der Betroffene hatte zuvor aufgrund der Löschung seiner Datei eine Benachrichtigung von der Abuse-Abteilung von Rapidshare erhalten. Dazu kommt: Abmahnungen gegen Pre-Releases bedürfen einer zügigen Bearbeitung. Der illegale Vertrieb des Songs im Internet soll ja unterbunden werden. Es ist laut Dr. Wachs nur logisch, dass man dem Uploader des Rammstein-Songs derart kurze Fristen gesetzt hat. Auch die Höhe des Steitwerts erscheint dem Hamburger Fachanwalt angemessen. Im Rahmen des Telefonats bestätigte er, dass Abmahnungen tatsächlich auch telefonisch erfolgen können, an der Gültigkeit ändert dies wenig. In der Praxis wird dies kaum jemand in dieser Form tun, weil der Angerufene versuchen kann sich darauf zu berufen, dass er den Inhalt des Telefonats nicht bewusst mitbekommen oder verstanden hätte. Klar ist damit aber: Abmahnungen müssen nicht automatisch auf dem Schriftweg passieren. Erst recht nicht per Einschreiben! Auch solche per E-Mail sind möglich und mittlerweile zumindest für die Kanzlei Rasch durchaus üblich. Wäre die E-Mail des Empfängers (also des RS-Uploaders) ungültig gewesen, dann hätte proMedia automatisch eine Bounce Message erhalten. Das alleine bestätigt zwar noch keinen Erhalt der Abmahnung aber immerhin kann man vorab testen, ob die Adresse überhaupt gültig ist.
Wir haben uns sowohl bei Rapidshare als auch bei der Kanzlei Rasch intensiv um ein Statement bemüht. Unsere beiden Anrufe im Callcenter von Rapidshare waren leider beide erfolglos. Zuständig sei die Presseabteilung, die wäre (für uns) aber telefonisch nicht zu erreichen. Wir sollen uns per E-Mail an die Damen und Herren wenden. Unsere Nachricht wurde leider nicht erwidert. Beim ersten Anruf wurde uns zumindest unter der Hand bestätigt, dass sich der Fall rein theoretisch so zugetragen haben könnte. Genaueres müssten wir aber bei der Pressestelle erfragen, die wie gesagt bis jetzt nicht reagierte (und auch nicht mehr reagieren wird). Unser Telefonat mit Herrn Erdmann von der proMedia brachte nach mehreren Stunden Wartezeit lediglich eine E-Mail zutage:"Sehr geehrter Herr Sobiraj, zu Ihrer Anfrage können wir uns nicht äußern.
Mit freundlichen Grüßen,
Mirko Brüß, Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Rasch
An der Alster 6
20099 Hamburg
Tel.: 040 - 24 42 97 - 0
Fax.: 040 - 24 42 97 - 20"
Eine derartige Antwort war leider zu befürchten, weil keine Kanzlei ohne Einverständnis des Auftraggebers und auch des Abgemahnten eine Auskunft über derartige Fragestellungen geben darf. Verstöße dagegen könnte man problemlos bei der Rechtsanwaltskammer melden. Mal ganz davon abgesehen, dass die Kanzlei Rasch durch ein Bekanntgeben von Details oder lediglich durch das Bestätigen unserer Story das Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber (also zu Universal Music) erheblich infrage stellen würde, wenn dies ohne deren Zustimmung geschieht. Das wird sich auch ein Clemens Rasch nicht leisten wollen oder können.
Wer sich weiter über den Sachverhalt informieren möchte: Der Boerse.bz-User Ryuuk hat als Beweis öffentlich eine geschwärzte Version der Abmahnung hochgeladen. Es bleibt aber abzuwarten, wie lange das PDF online bleiben wird.
http://www.gulli.com/news/kanzlei-rasch-erneut-2009-09-10/
Kanzlei Rasch: Erneut Rapidshare-Uploader abgemahnt
proMedia beziehungsweise der Kanzlei Rasch ist es allem Anschein nach erneut gelungen, einen Uploader beim beliebten Filehoster Rapidshare dingfest zu machen.
Am 25. April diesen Jahres berichteten wir über eine Abmahnung, die seitens der Kanzlei Rasch ausgesprochen wurde. Die Kanzlei Rasch tritt dabei als anwaltliche Vertretung primär für die Majors Universal Music und Warner Music Germany auf, und verfolgt in Zusammenarbeit mit der ProMedia GmbH Urheberrechtsverletzungen im Internet. Während der primäre Fokus bislang auf den bekannten P2P-Tauschbörsen lag, ermittelte man nun nach Einführung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auch nach den Uploadern bei Rapidshare. Während der Fall des Metallica-Uploads anfänglich harsch kritisiert wurde, stellte sich schnell heraus, dass es keine Fälschung war. Kurze Zeit nach unserer Berichterstattung folgten Pressemeldungen seitens des Bundesverbandes Musikindustrie sowie der Rapidshare AG. (wir berichteten darüber)
Nachdem es nun einige Zeit still war, scheint es der Kanzlei Rasch nun erneut gelungen zu sein, einen Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Rapidshare durchzusetzen. Im Forum von boerse.bz berichtet der User Ryuuk von einer Abmahnung der Kanzlei Rasch. Darin wird er aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie 840 Euro an Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten zu begleichen. Abgemahnt wurde er für den Track "Liebe ist für alle da" von Rammstein. Dieser Track leakte bereits vor einiger Zeit in CD-Qualität auf YouTube.
Die Kanzlei Rasch nennt in ihrer Abmahnung die URL bei Rapidshare, unter welcher die Datei zur Verfügung stand. Insbesondere das unglaublich zügige Vorgehen der Kanzlei ist dabei sehr auffällig. Das Werk ging am 08.09 online, die Abmahnung wurde einen Tag später zugestellt, die Frist für die Unterlassungserklärung läuft bereits am 10.09 ab. Für die Zahlung hat man sich den 17.09 vermerkt. Auch alle Versuche, die Abmahnung bei boerse.bz als "Fake" darzustellen, laufen bislang ins Leere. So gehen nach wie vor viele Filesharer von einem völlig falschen Standpunkt aus. Dem User wurde zwischenzeitlich mehrmals geraten, die ganze Sache einfach zu ignorieren. Dass man sich mit dieser Taktik inzwischen in höchste Gefahr begibt, eine Einstweilige Verfügung mit entsprechender Kostennote zu erhalten, wissen viele nicht. Darüber hinaus zog man auch bereits die gesamte Abmahnung in Zweifel und erklärte, es gäbe keine bewiesenen Abmahnungen für Rapidshare-Uploader. Der betroffene User, dessen Fall wir in einem Artikel im April aufarbeiteten, kann davon etwas gänzlich anderes erzählen. Auch die Stellungnahme der Rapidshare AG sowie des Bundesverbandes Musikindustrie sollte "Beweis" genug sein, dass Abmahnungen für Uploader mit Hilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches alles sind - aber kein Märchen.
Hier nun ein weiterer Irrglaube, den es zu klären gilt: Die Abmahnung erreichte den Betroffenen per E-Mail. Während viele dies als "nicht rechtskräftig" ansehen, widerspricht dies den eigentlichen Tatsachen. Eine Abmahnung kann theoretisch auch in mündlicher Form, also beispielsweise per Telefon, ausgesprochen werden. Über den weiteren Bestand einer solchen mündlichen Form kann man sicherlich vor Gericht streiten. Hier wurde jedoch die Schriftform gewahrt, und es gibt mit Sicherheit einige Zeugen seitens der Kanzlei Rasch. Faktisch muss die abmahnende Kanzlei lediglich den Versand nachweisen. In einzelnen Fällen ist dies anderen Kanzleien nicht immer gelungen, man darf sich jedoch in diesem speziellen Fall sicher sein, dass die Kanzlei Rasch den Versand der E-Mail beweisen kann. Eine Abmahnung per E-Mail ist also definitiv wirksam. Wie aber auch in der E-Mail deutlich gemacht wurde, erwartet den Betroffenen noch eine postalische Zustellung der Abmahnung. Verwunderung herrscht im Allgemeinen auch darüber, wie die Kanzlei an die E-Mail-Adresse gelangen konnte. Mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch ist der Dienste-Anbieter (hier Rapidshare) verpflichtet, jedwede relevante Kontaktinformation auszuhändigen. Das kann auch wie in diesem Fall eine E-Mail-Adresse sein.
Wir haben Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs dazu befragt, der uns bestätigte, dass Abmahnungen grundsätzlich auch per E-Mail zugestellt werden dürfen. Die Kanzlei Rasch hätte in der Vergangenheit schon häufiger Abmahnungen vorab an Personen verschickt, die in einem anderen Zusammenhang für ihre Aktivitäten beim Internetauktionshaus eBay abgemahnt wurden. Ganz im Gegenteil: Der Rechteinhaber Universal Music muss daran ja ein Interesse haben, dass der Uploader nach einer Löschung des RS-Links nicht in Versuchung kommt, das gleiche unveröffentlichte Lied erneut beim Filehoster hochzuladen. Und der Betroffene hatte zuvor aufgrund der Löschung seiner Datei eine Benachrichtigung von der Abuse-Abteilung von Rapidshare erhalten. Dazu kommt: Abmahnungen gegen Pre-Releases bedürfen einer zügigen Bearbeitung. Der illegale Vertrieb des Songs im Internet soll ja unterbunden werden. Es ist laut Dr. Wachs nur logisch, dass man dem Uploader des Rammstein-Songs derart kurze Fristen gesetzt hat. Auch die Höhe des Steitwerts erscheint dem Hamburger Fachanwalt angemessen. Im Rahmen des Telefonats bestätigte er, dass Abmahnungen tatsächlich auch telefonisch erfolgen können, an der Gültigkeit ändert dies wenig. In der Praxis wird dies kaum jemand in dieser Form tun, weil der Angerufene versuchen kann sich darauf zu berufen, dass er den Inhalt des Telefonats nicht bewusst mitbekommen oder verstanden hätte. Klar ist damit aber: Abmahnungen müssen nicht automatisch auf dem Schriftweg passieren. Erst recht nicht per Einschreiben! Auch solche per E-Mail sind möglich und mittlerweile zumindest für die Kanzlei Rasch durchaus üblich. Wäre die E-Mail des Empfängers (also des RS-Uploaders) ungültig gewesen, dann hätte proMedia automatisch eine Bounce Message erhalten. Das alleine bestätigt zwar noch keinen Erhalt der Abmahnung aber immerhin kann man vorab testen, ob die Adresse überhaupt gültig ist.
Wir haben uns sowohl bei Rapidshare als auch bei der Kanzlei Rasch intensiv um ein Statement bemüht. Unsere beiden Anrufe im Callcenter von Rapidshare waren leider beide erfolglos. Zuständig sei die Presseabteilung, die wäre (für uns) aber telefonisch nicht zu erreichen. Wir sollen uns per E-Mail an die Damen und Herren wenden. Unsere Nachricht wurde leider nicht erwidert. Beim ersten Anruf wurde uns zumindest unter der Hand bestätigt, dass sich der Fall rein theoretisch so zugetragen haben könnte. Genaueres müssten wir aber bei der Pressestelle erfragen, die wie gesagt bis jetzt nicht reagierte (und auch nicht mehr reagieren wird). Unser Telefonat mit Herrn Erdmann von der proMedia brachte nach mehreren Stunden Wartezeit lediglich eine E-Mail zutage:"Sehr geehrter Herr Sobiraj, zu Ihrer Anfrage können wir uns nicht äußern.
Mit freundlichen Grüßen,
Mirko Brüß, Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Rasch
An der Alster 6
20099 Hamburg
Tel.: 040 - 24 42 97 - 0
Fax.: 040 - 24 42 97 - 20"
Eine derartige Antwort war leider zu befürchten, weil keine Kanzlei ohne Einverständnis des Auftraggebers und auch des Abgemahnten eine Auskunft über derartige Fragestellungen geben darf. Verstöße dagegen könnte man problemlos bei der Rechtsanwaltskammer melden. Mal ganz davon abgesehen, dass die Kanzlei Rasch durch ein Bekanntgeben von Details oder lediglich durch das Bestätigen unserer Story das Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber (also zu Universal Music) erheblich infrage stellen würde, wenn dies ohne deren Zustimmung geschieht. Das wird sich auch ein Clemens Rasch nicht leisten wollen oder können.
Wer sich weiter über den Sachverhalt informieren möchte: Der Boerse.bz-User Ryuuk hat als Beweis öffentlich eine geschwärzte Version der Abmahnung hochgeladen. Es bleibt aber abzuwarten, wie lange das PDF online bleiben wird.
http://www.gulli.com/news/kanzlei-rasch-erneut-2009-09-10/
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