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Как выучить детей в России и сохранить кингельд?
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24.06.04 11:03
Летом хочу отправить детей на учебу в Росиию. Прошу откликнуться знающих, как с правовой точки зрения это проавильно оформить во всяких амтах и ничего не потерять, в том числе и киндергельды?
Спасибо всем откликнувшимся. [pre]
Спасибо всем откликнувшимся. [pre]
NEW 29.06.04 19:42
в ответ pulvan 24.06.04 11:03
Наш сын учится в Индии уже 2 года . Сейчас заканчивает школу и хочет там продолжить учится в колледже. Мы получаем здесь <Kindergeld> на него.
Недавно ему пришла повестка из <Bundeswehr>, мы написали, что его здесь нет. Они потребовали подтверждение того, что он действительно учится за границей, перевед╦нное на нем. язык.
Ни каких проблем.
Недавно ему пришла повестка из <Bundeswehr>, мы написали, что его здесь нет. Они потребовали подтверждение того, что он действительно учится за границей, перевед╦нное на нем. язык.
Ни каких проблем.
NEW 02.07.04 14:02
Вот, наслаждайтесь
:
"Für Kinder, die sich zu Ausbildungszwecken im Ausland aufhalten, besteht trotzdem ein Anspruch auf deutsches Kindergeld. Dasselbe gilt auch für Kinder von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsbürgern. Voraussetzung ist jedoch, daß die Aufenthaltszeit auf höchstens drei Jahre begrenzt ist und die feste Absicht besteht, nach Deutschland zurück zu kommen."
Bundessozialgericht, Urteil v. 30.09.1996
Kindergeld bei Schulbesuch im Ausland / Anspruch des Vaters auf Kindergeld für ein sechsjähriges Kind mit deutscher und ägyptischer Staatsangehörigkeit, das für maximal drei Jahre in Ägypten zur Schule geht, um Arabisch zu lernen, und dort einen Wohnsitz bei der Mutter hat.
"Die Klage ist begründet.
Der Kindergeldanspruch des Klägers ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Tochter weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Für die Zeit ihres Auslandsaufenthalts in Ägypten hat die Tochter ihren Wohnsitz beim Kläger in Deutschland nicht aufgegeben. Die Tatsache, dass die Tochter des Klägers auch bei der Mutter in Ägypten einen Wohnsitz hat, steht einer Aufrechterhaltung des ersten Wohnsitzes bei ihrem Vater in Deutschland nicht entgegen, weil ein Wohnsitz an mehreren Orten gleichzeitig begründet werden kann.
In der Wohnung des Klägers teilt sich die Tochter zudem ein gemeinsames Zimmer mit ihrer ebenfalls dort wohnenden Schwester. Außerdem besucht die Tochter den Kläger und ihre Geschwister regelmäßig in den Weihnachts- und Osterferien. Auch die Tatsache, dass die Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist ein zusätzliches Indiz für einen nur vorübergehenden Aufenthalt in Ägypten. Von einer endgültigen Rückkehr nach Deutschland nach Ablauf der drei Jahre kann daher ausgegangen werden."
Finanzgerichts Bremen (4 K 132/02, Urteil rk.).
Music is good - I dance. Music is not good - I not dance.
в ответ pulvan 24.06.04 11:03
Вот, наслаждайтесь
"Für Kinder, die sich zu Ausbildungszwecken im Ausland aufhalten, besteht trotzdem ein Anspruch auf deutsches Kindergeld. Dasselbe gilt auch für Kinder von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsbürgern. Voraussetzung ist jedoch, daß die Aufenthaltszeit auf höchstens drei Jahre begrenzt ist und die feste Absicht besteht, nach Deutschland zurück zu kommen."
Bundessozialgericht, Urteil v. 30.09.1996
Kindergeld bei Schulbesuch im Ausland / Anspruch des Vaters auf Kindergeld für ein sechsjähriges Kind mit deutscher und ägyptischer Staatsangehörigkeit, das für maximal drei Jahre in Ägypten zur Schule geht, um Arabisch zu lernen, und dort einen Wohnsitz bei der Mutter hat.
"Die Klage ist begründet.
Der Kindergeldanspruch des Klägers ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Tochter weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Für die Zeit ihres Auslandsaufenthalts in Ägypten hat die Tochter ihren Wohnsitz beim Kläger in Deutschland nicht aufgegeben. Die Tatsache, dass die Tochter des Klägers auch bei der Mutter in Ägypten einen Wohnsitz hat, steht einer Aufrechterhaltung des ersten Wohnsitzes bei ihrem Vater in Deutschland nicht entgegen, weil ein Wohnsitz an mehreren Orten gleichzeitig begründet werden kann.
In der Wohnung des Klägers teilt sich die Tochter zudem ein gemeinsames Zimmer mit ihrer ebenfalls dort wohnenden Schwester. Außerdem besucht die Tochter den Kläger und ihre Geschwister regelmäßig in den Weihnachts- und Osterferien. Auch die Tatsache, dass die Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist ein zusätzliches Indiz für einen nur vorübergehenden Aufenthalt in Ägypten. Von einer endgültigen Rückkehr nach Deutschland nach Ablauf der drei Jahre kann daher ausgegangen werden."
Finanzgerichts Bremen (4 K 132/02, Urteil rk.).
Music is good - I dance. Music is not good - I not dance.
Music is good - I dance. Music is not good - I don't dance. --- "
Форум для юристов"
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