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Rente und Heimkehr
550
01.12.10 15:19
Доброго времени суток всем!
Мой тесть, проживавший здесь как переселенец, параграф 4, 2 года назад уехал обратно в Россию, официально не оформив свой отъезд. Т.е. поехал погостить и остался там.
Он получает в Германии пенсию, но ни дня здесь не работал (возраст). Мы, его дети, продолжаем получать его пенсию и платим за него страховки (мед. т.д.) и даже GEZ. В жилищном реестре он не зарегистрирован. Насколько правомерны наши действия? Можем ли мы и дальше получать его пенсию? Тесть до сих пор не определился, где он хочет жить - в России или в Германии.
Мой тесть, проживавший здесь как переселенец, параграф 4, 2 года назад уехал обратно в Россию, официально не оформив свой отъезд. Т.е. поехал погостить и остался там.
Он получает в Германии пенсию, но ни дня здесь не работал (возраст). Мы, его дети, продолжаем получать его пенсию и платим за него страховки (мед. т.д.) и даже GEZ. В жилищном реестре он не зарегистрирован. Насколько правомерны наши действия? Можем ли мы и дальше получать его пенсию? Тесть до сих пор не определился, где он хочет жить - в России или в Германии.
NEW 01.12.10 15:40
в ответ trigger 01.12.10 15:19
он имеет право получать эту пенсию только проживая в германии. как только станет известно, что он уехал потребуют всю сумму обратно+ штраф.
то что с этой пенсии платились страховки никого волновать не будет
то что с этой пенсии платились страховки никого волновать не будет
Фашизм будет разбит
Человека карают только те боги, в которых он верит
NEW 01.12.10 15:45
Die Höhe der Auslandsrente hänge grundsätzlich von den Beitragszeiten, der Staatsangehörigkeit und eventuell auch von dem Staat ab, in dem der Rentner sich aufhält. Deutsche, Angehörige der EU-Staaten sowie Angehörige von Vertragsstaaten erhielten ihre Rente grundsätzlich ungekürzt ins Ausland gezahlt.
Ausnahmen beachten:
Es bestünden jedoch einige Ausnahmen, so die Rentenexperten: Liegen der Rentenberechnung Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (wie zum Beispiel Beschäftigungszeiten von Vertriebenen oder Spätaussiedlern in den ehemaligen Ostblockstaaten wie der UdSSR oder Polen) zugrunde, kann dies bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland zu einer verminderten Rentenzahlung führen. Dies wird in jedem Einzelfall individuell geprüft.
www.aspect-online.de/finanztipps/rente-bei-aufenthalt-im-ausland-24052007...
в ответ trigger 01.12.10 15:19
Die Höhe der Auslandsrente hänge grundsätzlich von den Beitragszeiten, der Staatsangehörigkeit und eventuell auch von dem Staat ab, in dem der Rentner sich aufhält. Deutsche, Angehörige der EU-Staaten sowie Angehörige von Vertragsstaaten erhielten ihre Rente grundsätzlich ungekürzt ins Ausland gezahlt.
Ausnahmen beachten:
Es bestünden jedoch einige Ausnahmen, so die Rentenexperten: Liegen der Rentenberechnung Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (wie zum Beispiel Beschäftigungszeiten von Vertriebenen oder Spätaussiedlern in den ehemaligen Ostblockstaaten wie der UdSSR oder Polen) zugrunde, kann dies bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland zu einer verminderten Rentenzahlung führen. Dies wird in jedem Einzelfall individuell geprüft.
www.aspect-online.de/finanztipps/rente-bei-aufenthalt-im-ausland-24052007...
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NEW 01.12.10 15:46
он получает пенсию по Fremdrentegesetz. а эту пенсию можно получать только в германии.
кстати заработанная пенсия тоже пересчитывается по коэффициенту при проживании за границей, и там тоже пришлось бы часть возвращать
в ответ aljona25 01.12.10 15:42
В ответ на:
Он получает в Германии пенсию, но ни дня здесь не работал (возраст).
Он получает в Германии пенсию, но ни дня здесь не работал (возраст).
он получает пенсию по Fremdrentegesetz. а эту пенсию можно получать только в германии.
кстати заработанная пенсия тоже пересчитывается по коэффициенту при проживании за границей, и там тоже пришлось бы часть возвращать
Фашизм будет разбит
Человека карают только те боги, в которых он верит
NEW 01.12.10 16:32
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/rente.htm
Когда дедушка в Германию приехал?
в ответ trigger 01.12.10 16:27
В ответ на:
Hier sind die folgenden Regeln vorgesehen: - Deutschen, die nach dem 18.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben oder noch nehmen, wird ihre Rente grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Beitragszeiten Beitragszeiten aus dem Fremdrentengesetz (FRG) ins Ausland gezahlt.
- Deutschen, die vor dem 19.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im damaligen Bundesgebiet hatten und ihn als Rentner vor dem 1.1.1991 ins Ausland verlegt haben, wird die Rente auch aus den FRG-Beitragszeiten in vollem Umfang ins Ausland gezahlt.
- An Deutsche, die vor dem 19.5.1950 geboren sind und vor dem 19.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, wird die Rente für FRG-Beitragszeiten nur in dem Umfang ins Ausland gezahlt, in dem auch gleichwertige Bundesgebiets-Beitragszeiten vorhanden sind.
- Gleiches gilt für Nichtdeutsche, soweit sie aufgrund zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen Deutschen gleichgestellt sind.
Hier sind die folgenden Regeln vorgesehen: - Deutschen, die nach dem 18.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben oder noch nehmen, wird ihre Rente grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Beitragszeiten Beitragszeiten aus dem Fremdrentengesetz (FRG) ins Ausland gezahlt.
- Deutschen, die vor dem 19.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im damaligen Bundesgebiet hatten und ihn als Rentner vor dem 1.1.1991 ins Ausland verlegt haben, wird die Rente auch aus den FRG-Beitragszeiten in vollem Umfang ins Ausland gezahlt.
- An Deutsche, die vor dem 19.5.1950 geboren sind und vor dem 19.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, wird die Rente für FRG-Beitragszeiten nur in dem Umfang ins Ausland gezahlt, in dem auch gleichwertige Bundesgebiets-Beitragszeiten vorhanden sind.
- Gleiches gilt für Nichtdeutsche, soweit sie aufgrund zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen Deutschen gleichgestellt sind.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/rente.htm
Когда дедушка в Германию приехал?
NEW 01.12.10 16:38
в ответ nevertheless 01.12.10 16:23
Über die Rentenhöhe entscheiden mehrere Faktoren
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund sind mögliche Einschränkungen bei der gesetzlichen Rente von folgenden Faktoren abhängig:
der Staatsangehörigkeit
der Art der zurückgelegten Zeiten in der Rentenversicherung
dem Geburtsdatum
dem Zeitpunkt der Auswanderung
dem Land, in das ausgewandert wurde
der Höhe der Entgeltpunkte
Die Rente im Ausland ist dabei von zahlreichen verschiedenen Sonderregelungen und Vorschriften bestimmt. Eine individuelle Beratung und Berechnung von Seiten der Deutschen Rentenversicherung ist daher zwingend notwendig, wenn man seinen Ruhestand im Ausland mit Sicherheit planen will.
Generell gilt: Eine ungekürzte Zahlung der Rente in das Ausland ist nur möglich, wenn ausschließlich Bundesgebiets-Beitragszeiten zurückgelegt wurden. Aus Entgeltpunkten für Beiträge außerhalb Deutschlands und für Beschäftigungszeiten im Ausland wird keine Auslandsrente gezahlt.
Ausnahme: Deutsche und gleichgestellte Ausländer, die vor dem 19. Mai 1990 ausgewandert sind und zugleich vor dem 19. Mai 1950 geboren sind, können für die Auslandsrente zusätzlich auch noch Entgeltpunkte für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz und für Reichsgebiets-Beitragszeiten erhalten.
www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche_rente/2_rente_im_au...
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund sind mögliche Einschränkungen bei der gesetzlichen Rente von folgenden Faktoren abhängig:
der Staatsangehörigkeit
der Art der zurückgelegten Zeiten in der Rentenversicherung
dem Geburtsdatum
dem Zeitpunkt der Auswanderung
dem Land, in das ausgewandert wurde
der Höhe der Entgeltpunkte
Die Rente im Ausland ist dabei von zahlreichen verschiedenen Sonderregelungen und Vorschriften bestimmt. Eine individuelle Beratung und Berechnung von Seiten der Deutschen Rentenversicherung ist daher zwingend notwendig, wenn man seinen Ruhestand im Ausland mit Sicherheit planen will.
Generell gilt: Eine ungekürzte Zahlung der Rente in das Ausland ist nur möglich, wenn ausschließlich Bundesgebiets-Beitragszeiten zurückgelegt wurden. Aus Entgeltpunkten für Beiträge außerhalb Deutschlands und für Beschäftigungszeiten im Ausland wird keine Auslandsrente gezahlt.
Ausnahme: Deutsche und gleichgestellte Ausländer, die vor dem 19. Mai 1990 ausgewandert sind und zugleich vor dem 19. Mai 1950 geboren sind, können für die Auslandsrente zusätzlich auch noch Entgeltpunkte für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz und für Reichsgebiets-Beitragszeiten erhalten.
www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche_rente/2_rente_im_au...
Фашизм будет разбит
Человека карают только те боги, в которых он верит
NEW 02.12.10 13:49
Он сюда уже пенсионером приехал, а в России раньше на пенсию выходят. Скорее всего у него там уже была оформлена пенсия, приехал сюда, оформил ещё здесь. Не удивлюсь, если о пенсии в России он здесь и не сообщал, а получал 2 пенсии одновременно.
К автору: это так?
К автору: это так?
Мне истина дороже не настолько!...


