Вход на сайт
Любители гриля
NEW 14.09.10 06:14
Имэйте ввиду,Вас арестують за то,что Вы жалуетесь...Низзяя жаловатЭся ни в коем случае!!!
http://www.vorota.de/Thread.AxCMS?FPage=1&ThreadID=547227
http://www.vorota.de/Thread.AxCMS?FPage=1&ThreadID=547227
NEW 14.09.10 10:52
извиниет я не поняла, идет речъ за Mehrfamilienhaus oder Reihenhaus.???
Grillparty in Nachbars Garten (Geruchsbelästigung)
Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Landesimmissionsschutzgesetz NRW ist das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.
Andererseits ist es an warmen Sommerabenden bei besonderen Gelegenheiten, zum Beispiel anlässlich eines Geburtstags, für viele Menschen ein großes und von den Nachbarn meist auch geduldetes Vergnügen, im Garten zu grillen – und dies in Einzelfällen auch über 22 Uhr hinaus. Dies völlig zu untersagen, geht nach Auffassung des OLG Oldenburg (Az: 13 U 53/02, Urt. v. 29.07.2002) zu weit. An vier Abenden im Kalenderjahr müssen daher die Nachbarn das Grillen im Freien bis 24 Uhr (nicht länger und ohne Lärm) als sozialadäquat hinnehmen.
Nicht besonders geschützt ist die Überempfindlichkeit einzelner Personen. Für manche Menschen mag der Geruch von gebratenem Fleisch unerträglich sein, für den „Normalbürger“, auf den bei der Betrachtung abzustellen ist, gehört das gelegentliche Grillen zur üblichen Gartennutzung.
Lärm und Geruchsbelästigungen beeinträchtigen private Rechte, die sowohl durch öffentlich-rechtliche Vorschriften als auch durch das Zivilrecht geschützt sind. Die Nachbarn können wählen, welchen Rechtsschutz sie wählen wollen.
Das (exzessive) Grillen im Freien ist verboten, wenn die dadurch verursachten Geruchsemissionen konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn eindringen.
Dies gilt auch für den Lärm, sofern er in hoher Intensität über einen längeren Zeitraum und dies ggf. wiederholt und möglicherweise in regelmäßigen Zeiträumen verursacht wird. Beachten Sie hierbei auch, dass es sich bei dem Feiern im Garten um eine sozialadäquate Betätigung handelt.
обратитесъ в Ordnungsamt !
Grillparty in Nachbars Garten (Geruchsbelästigung)
Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Landesimmissionsschutzgesetz NRW ist das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.
Andererseits ist es an warmen Sommerabenden bei besonderen Gelegenheiten, zum Beispiel anlässlich eines Geburtstags, für viele Menschen ein großes und von den Nachbarn meist auch geduldetes Vergnügen, im Garten zu grillen – und dies in Einzelfällen auch über 22 Uhr hinaus. Dies völlig zu untersagen, geht nach Auffassung des OLG Oldenburg (Az: 13 U 53/02, Urt. v. 29.07.2002) zu weit. An vier Abenden im Kalenderjahr müssen daher die Nachbarn das Grillen im Freien bis 24 Uhr (nicht länger und ohne Lärm) als sozialadäquat hinnehmen.
Nicht besonders geschützt ist die Überempfindlichkeit einzelner Personen. Für manche Menschen mag der Geruch von gebratenem Fleisch unerträglich sein, für den „Normalbürger“, auf den bei der Betrachtung abzustellen ist, gehört das gelegentliche Grillen zur üblichen Gartennutzung.
Lärm und Geruchsbelästigungen beeinträchtigen private Rechte, die sowohl durch öffentlich-rechtliche Vorschriften als auch durch das Zivilrecht geschützt sind. Die Nachbarn können wählen, welchen Rechtsschutz sie wählen wollen.
Das (exzessive) Grillen im Freien ist verboten, wenn die dadurch verursachten Geruchsemissionen konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn eindringen.
Dies gilt auch für den Lärm, sofern er in hoher Intensität über einen längeren Zeitraum und dies ggf. wiederholt und möglicherweise in regelmäßigen Zeiträumen verursacht wird. Beachten Sie hierbei auch, dass es sich bei dem Feiern im Garten um eine sozialadäquate Betätigung handelt.
обратитесъ в Ordnungsamt !
NEW 14.09.10 19:09
, то зовите друзей
в ответ trubo4ist 14.09.10 17:55
В ответ на:
А это к курению не относится? Соседи курят и мне все в квартиру идет когда балкон открыт.
Если дыма от сигарет у вас дома столько, что нечем дышать, то под этой же статьёй. Если курят травкуА это к курению не относится? Соседи курят и мне все в квартиру идет когда балкон открыт.
Чем могу помогу, спрашивайте.
http://www.profiseller.de/shop1/index.php3?ps_id=p16958421


