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фото без разрешения
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NEW 27.05.10 09:21
Подскажите, есть-ли такой закон в Германии о том что без предупреждения фотографировать людей нельзя?
Если он есть, дайте, пожалуйста, ссылочку на него.
Спасибо за ранее!
Если он есть, дайте, пожалуйста, ссылочку на него.
Спасибо за ранее!
NEW 27.05.10 09:42
в ответ EkaterinaPEM 27.05.10 09:21
Если б такой закон был, папарацы остались бы без работы, а подсудимые в зале суда папками не прикрывали лиц. Нет такого закона. Есть ограничения в праве публиковать в сми фотографии без согласия сфотографированных лиц, но и там много оговорок, когда всё-таки можно. (Частную жизнь типа нельзя, а шёл по улице в толпе - это можно).
Хороший собеседник не только слушает, но и подливает...
NEW 27.05.10 09:57
в ответ EkaterinaPEM 27.05.10 09:21
я только ето нашла
§ 201a StGB
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
durch Bildaufnahmen.
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildtrüger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.“
§ 201a StGB
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
durch Bildaufnahmen.
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildtrüger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.“
NEW 27.05.10 10:45
Запрет в § 201а StGB распространяется на фото в частном помещении (Напр. Квартира).
В осталном : KunstUrhG; § 1004 BGB, Art. 2 I iVm Art. 1 I GG (= allgemeines Persönlichkeitsrecht), если фото будут где-то выставлены.
В осталном : KunstUrhG; § 1004 BGB, Art. 2 I iVm Art. 1 I GG (= allgemeines Persönlichkeitsrecht), если фото будут где-то выставлены.


