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Работодатель не платит
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NEW 28.04.10 22:57
Добрый день. Нуждаюсь в помощи. Ситуация такова: я работаю, жена дома с ребёнком, получаем доплату ALG2. Шеф не платит зарплату уже два месяца, обещает "кормит завтраками" и т.д. На июнь запланирован отпуск, билеты уже куплены. Вопрос: Если я сейчас уволюсь по причине того, что не получаю зарплату более двух месяцев, не будет ли штрафных санкций со стороны Джоб-центра. И как будет обстоять дело с отпуском. Подозреваю что для Джоб-центра это "по-барабану", что запланировано и куплено. Заранее благодарен за Ваши ответы.
NEW 29.04.10 00:13
в ответ Zigrik 28.04.10 22:57
Как-то по телевизору показывали, если в письменой форме вы или адвокат не даёте фристен, то типо соглашаетесь stillschweigend соглашаетесь за бесплатно работать. В том случае 3 работников проработали 6 месяцев за бесплатно. Фирму потом закрыли и сделан был Insovenz. Рабочие пролетели.
NEW 29.04.10 07:26
в ответ Zigrik 28.04.10 22:57
www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnrueckstand_Arbeitne...
Können Sie bei Zahlungsverzug fristlos kündigen?
Wenn Sie fristlos kündigen wollen, brauchen Sie dafür gemäß § 626 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen "wichtigen Grund". Ein solcher wichtiger Grund kann auch im Zahlungsverzug Ihres Arbeitgebers liegen.
Allerdings muß dieser Verzug erheblich sein, d.h. der Zahlungsrückstand sollte mindestens zwei Monatsgehälter betragen. Außerdem verlangt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hier vom Arbeitnehmer, daß er vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen hat.
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist also im Vergleich zum Zurückbehaltungsrecht nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, sind Sie also rechtlich eher "auf der sicheren Seite" als wenn Sie fristlos kündigen.
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www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html#toc...
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Können Sie bei Zahlungsverzug fristlos kündigen?
Wenn Sie fristlos kündigen wollen, brauchen Sie dafür gemäß § 626 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen "wichtigen Grund". Ein solcher wichtiger Grund kann auch im Zahlungsverzug Ihres Arbeitgebers liegen.
Allerdings muß dieser Verzug erheblich sein, d.h. der Zahlungsrückstand sollte mindestens zwei Monatsgehälter betragen. Außerdem verlangt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hier vom Arbeitnehmer, daß er vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen hat.
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist also im Vergleich zum Zurückbehaltungsrecht nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, sind Sie also rechtlich eher "auf der sicheren Seite" als wenn Sie fristlos kündigen.
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