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вопрос по Arbeitslosengeld - 1
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NEW 29.07.09 15:28
привет всем,подскажите кто знает нахожусь второй месяц на Arbeitslosengeld - 1,когда ещё работала в марте забухала райзе на начало июля на неделю,арбойтсамт может без последствий для меня на неделю меня отпустить? и если отпустят за эту неделю снимут деньги? спасибо
NEW 29.07.09 21:47
в ответ Shahinya 29.07.09 21:01
"1. Urlaubsanspruch für
ALG-I-Bezieher
Wenn Sie noch Arbeitslosengeld I beziehen, haben Sie wie gewohnt Anspruch auf drei Wochen Urlaub im Jahr. Das ALG I wird während dieser Zeit weitergezahlt. "
http://www.arbeitslosen.info/content/view/80/10/
ALG-I-Bezieher
Wenn Sie noch Arbeitslosengeld I beziehen, haben Sie wie gewohnt Anspruch auf drei Wochen Urlaub im Jahr. Das ALG I wird während dieser Zeit weitergezahlt. "
http://www.arbeitslosen.info/content/view/80/10/
NEW 30.07.09 00:22
в ответ alonkaa 29.07.09 15:28
Прочитайте это и немного посерьёзней отнеситесь, так как у вас всё же исключительный случай и вы уже всё раньше оплатили :
Zwar haben Arbeitslose keinen grundsätzlichen Urlaubsanspruch. Vom Gesetzgeber ist jedoch vorgesehen, dass sie sich bis zu drei Wochen im Jahr außerhalb des regulären Wohnortes aufhalten können. Zwingende Voraussetzung ist hier jedoch die vorherige Zustimmung durch die Agentur für Arbeit. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist diese nur in Ausnahmefällen möglich.
Zwar haben Arbeitslose keinen grundsätzlichen Urlaubsanspruch. Vom Gesetzgeber ist jedoch vorgesehen, dass sie sich bis zu drei Wochen im Jahr außerhalb des regulären Wohnortes aufhalten können. Zwingende Voraussetzung ist hier jedoch die vorherige Zustimmung durch die Agentur für Arbeit. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist diese nur in Ausnahmefällen möglich.
30.07.09 17:39
Я глянул сейчас сюда:
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publ... Получается теперь вот так уже :
╖ 3 Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs
(1) 1) 1.Erfüllt der Arbeitslose nicht die Voraussetzungen des ╖ 2 Nrn. 1 bis 3, steht dies der Verfügbarkeit bis zu drei
Wochen im Kalenderjahr nicht entgegen, wenn das Arbeitsamt vorher seine Zustimmung erteilt hat. 2.Die Zustimmung
darf jeweils nur erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt
wird.
1) Folgender Satz 2 wurde durch 2. EAO-ÄndAO vom 26. 9. 2008 gestrichen:
2.In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit soll das Arbeitsamt die Zustimmung nur in begründeten Ausnahmefällen erteilen. Это было до 26.9.2008 там прописано
Die 2. EAO-ÄndAO trat mit dem Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Laut Redaktion wurde Heft 12/2008 am 6. Januar 2009 veröffentlicht.
Так что, всё Okay, pardon
: "моя лошадь тихо ходит"
.
alonkaa всё нормально уже с 26.9.2008
Ещё раз прошу прошения за устаревшую первую инфо
.
В ответ на:
Вы точно уверены
Спасибо, что выручили ( хорошо что такие люди есть). Сразу решил точность проверить. Не просто в инет, а точнее в АА ( страничку) сразу идти надо было.Вы точно уверены
Я глянул сейчас сюда:
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publ... Получается теперь вот так уже :
╖ 3 Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs
(1) 1) 1.Erfüllt der Arbeitslose nicht die Voraussetzungen des ╖ 2 Nrn. 1 bis 3, steht dies der Verfügbarkeit bis zu drei
Wochen im Kalenderjahr nicht entgegen, wenn das Arbeitsamt vorher seine Zustimmung erteilt hat. 2.Die Zustimmung
darf jeweils nur erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt
wird.
1) Folgender Satz 2 wurde durch 2. EAO-ÄndAO vom 26. 9. 2008 gestrichen:
2.In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit soll das Arbeitsamt die Zustimmung nur in begründeten Ausnahmefällen erteilen. Это было до 26.9.2008 там прописано
Die 2. EAO-ÄndAO trat mit dem Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Laut Redaktion wurde Heft 12/2008 am 6. Januar 2009 veröffentlicht.
Так что, всё Okay, pardon
alonkaa всё нормально уже с 26.9.2008 Ещё раз прошу прошения за устаревшую первую инфо





