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посылка и таможня
NEW 27.03.09 13:33
в ответ Newbe77 27.03.09 01:29
Gestellungsbefreite Sendungen
Bestimmte Postsendungen können dem Empfänger ohne Zollformalitäten zugestellt werden.
Postsendungen, für die keine Einfuhrabgaben anfallen, sind meist auch gestellungsbefreit. Dies bedeutet, dass diese Sendungen ohne Vorführung/Gestellung bei einer Zollstelle direkt dem Empfänger durch die Deutsche Post AG zugestellt werden können.
Postsendungen können dem Empfänger ohne Zollformalitäten direkt zugestellt werden, wenn
a. ihrer Einfuhr keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen,
b. sie keinen besonderen Förmlichkeiten, z.B. nach dem Außenwirtschaftsrecht, unterliegen (Erfordernis einer Einfuhrgenehmigung usw.) und
c. sie nach den Ausführungen der einzelnen Kapitel (siehe die drei nachfolgenden Links) auch abgabenfrei sind:
o Sendungen von privat an privat,
o Rücksendungen,
o Sendungen mit besonderen Inhalten,
o Postkarten, Briefe (ausschließlich mit Mitteilungen) und Blindenpost
(diese Sendungen sind immer einfuhrabgabenfrei),
o Sendungen mit Waren mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro (ausgenommen sind Sendungen, die Alkohol, alkoholische Getränke, Tabakwaren, Röstkaffee oder löslichen Kaffee enthalten).
Sendungen von Privat an Privat
Gestellungsbefreite Sendungen
Private Postsendungen, deren Wert nicht über 45 EUR liegt, sind einfuhrabgabenfrei.
Private Kleinsendungen sind einfuhrabgabenfrei und unterliegen keinen Zollförmlichkeiten, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
∙ Es handelt sich um Sendungen, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden und
∙ ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
∙ die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhält und
∙ deren Warenwert nicht über 45 EUR liegt.
∙ Zusätzlich dürfen innerhalb der Wertgrenze die folgenden Höchstmengen nicht überschritten werden:
Tabakwaren:
∙ 50 Stück Zigaretten oder
∙ 25 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
∙ 10 Zigarren oder
∙ 50 Gramm Rauchtabak oder
∙ eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;
Alkohol und alkoholhaltige Getränke:
∙ 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
∙ 1 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger, Schaumweine oder Likörweine oder
∙ eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
∙ 2 Liter nicht schäumende Weine;
Parfüms/Eau de Toilette:
∙ 50 Gramm Parfüms oder
∙ 0,25 Liter Eau de Toilette;
Kaffee:
∙ 500 Gramm Kaffee oder
∙ 200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Ist eine Bedingung nicht erfüllt, z.B. der Versender ist keine Privatperson sondern eine Firma, so sind für diese Sendung Einfuhrabgaben zu zahlen, soweit sich keine anderen Einfuhrabgabenbefreiungen (z.B. Befreiung als Sendung mit geringem Wert) ergeben.
Sonstige Fälle gestellungsbefreiter Sendungen
Folgende Sendungen sind gestellungsbefreit und frei von Einfuhrabgaben:
∙ unentgeltlich an öffentliche Dienststellen der Mitgliedstaaten gerichtete Dokumente,
∙ zur unentgeltlichen Weitergabe bestimmte Veröffentlichungen drittländischer Regierungen und offizieller internationaler Organisationen,
∙ an die Zentralbanken der Mitgliedstaaten gerichtete amtliche Drucksachen,
∙ Unterlagen für Prüfungen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft von Einrichtungen eines Drittlandes veranstaltet werden,
∙ Vordrucke, die im Rahmen internationaler Übereinkommen im internationalen Kraftfahrzeug- oder Warenverkehr verwendet werden,
∙ schon benutzte Vordrucke, Fahrtausweise, Konnossements, Frachtbriefe oder sonstige Geschäftsunterlagen,
∙ amtliche Drucksachen von Behörden dritter Länder oder internationaler Behörden sowie die internationalen Mustern entsprechenden Drucke, die von Verbänden in Drittländern an ihre Korrespondenzverbände im Zollgebiet der Gemeinschaft zur Verteilung gerichtet werden,
∙ an Presseagenturen oder Verlage von Zeitungen oder Zeitschriften gerichtete Pressephotographien, Diapositive und Klischees von Pressephotographien, auch mit Bildtext,
∙ Steuermarken und ähnliche Marken, die die Entrichtung von Abgaben in einem Drittland bestätigen,
∙ gültige gesetzliche Zahlungsmittel, die an die Bundesbank oder Landeszentralbanken sowie andere Geldinstitute gerichtet sind.
Verbote und Beschränkungen im Postverkehr
Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren für Privatpersonen im Postverkehr können nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt ein- und ausgeführt werden.
Die Ein- bzw. Ausfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.
Ergeben sich bei der Ein- und Ausfuhr von Postsendungen Anhaltspunkte dafür, dass für die in den Sendungen enthaltenen Waren Beschränkungen oder Verbote bestehen, werden diese Sendungen der Zollverwaltung zur weiteren Prüfung bezüglich der Zulässigkeit der Ein- oder Ausfuhr vorgelegt.
Für Postsendungen bestehen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen insbesondere
∙ zum Schutz der öffentlichen Ordnung
o Waffen
o Verfassungswidrige Veröffentlichungen
o Pornografische Schriften
∙ zum Schutz der menschlichen Gesundheit
o Arzneimittel
o Betäubungsmittel
o Lebensmittel
∙ zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt
o Artenschutz,
o Tierseuchenrecht (Einfuhr von Fleisch und Milch),
∙ zum gewerblichen Rechtsschutz.
Denken Sie bitte daran, dass auch bei der Versendung von Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Verbote und Beschränkungen zu beachten sind.
Durch die Überwachung der oben genannten Ein- und Ausfuhrverbote leistet die Zollverwaltung einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Verbraucher und Umwelt.
Arzneimittel
Zweck des Arzneimittelgesetzes (AMG)
ist es, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen.
Die Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) dienen somit dem Schutz der Verbraucher. Dabei richtet sich das AMG zunächst an die Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln im Inland. Eine Abgabe an den Verbraucher darf erst dann erfolgen, wenn Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit hergestellter Arzneimittel in einem Zulassungsverfahren überprüft und festgestellt worden sind.
Die strengen Regelungen des deutschen Arzneimittelrechts müssen natürlich auch solche Arzneimittel erfüllen, die aus anderen Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Deshalb wird die Einfuhr von Arzneimitteln besonders überwacht. Diese Überwachung ist eine der Aufgaben der deutschen Zollverwaltung.
Mitwirkung der Zollstellen
Zu den Aufgaben der deutschen Zollverwaltung gehört unter anderem auch die Mitwirkung bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes.
Bei der Einfuhr von Arzneimitteln prüfen die Zollstellen insbesondere,
∙ ob es sich um zugelassene Arzneimittel handelt
∙ ob die Einfuhr dieser Arzneimittel erlaubt ist (sog. Einfuhrerlaubnis)
∙ ob diese Arzneimittel entsprechend den Vorschriften des AMG gekennzeichnet und
∙ mit einem Beipackzettel in deutscher Sprache versehen sind.
Bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Einfuhr von Arzneimitteln werden die zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden hinzugezogen. Arzneimittel die nicht einfuhrfähig sind, werden entweder vernichtet oder müssen wieder ausgeführt werden.
Bestimmte Postsendungen können dem Empfänger ohne Zollformalitäten zugestellt werden.
Postsendungen, für die keine Einfuhrabgaben anfallen, sind meist auch gestellungsbefreit. Dies bedeutet, dass diese Sendungen ohne Vorführung/Gestellung bei einer Zollstelle direkt dem Empfänger durch die Deutsche Post AG zugestellt werden können.
Postsendungen können dem Empfänger ohne Zollformalitäten direkt zugestellt werden, wenn
a. ihrer Einfuhr keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen,
b. sie keinen besonderen Förmlichkeiten, z.B. nach dem Außenwirtschaftsrecht, unterliegen (Erfordernis einer Einfuhrgenehmigung usw.) und
c. sie nach den Ausführungen der einzelnen Kapitel (siehe die drei nachfolgenden Links) auch abgabenfrei sind:
o Sendungen von privat an privat,
o Rücksendungen,
o Sendungen mit besonderen Inhalten,
o Postkarten, Briefe (ausschließlich mit Mitteilungen) und Blindenpost
(diese Sendungen sind immer einfuhrabgabenfrei),
o Sendungen mit Waren mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro (ausgenommen sind Sendungen, die Alkohol, alkoholische Getränke, Tabakwaren, Röstkaffee oder löslichen Kaffee enthalten).
Sendungen von Privat an Privat
Gestellungsbefreite Sendungen
Private Postsendungen, deren Wert nicht über 45 EUR liegt, sind einfuhrabgabenfrei.
Private Kleinsendungen sind einfuhrabgabenfrei und unterliegen keinen Zollförmlichkeiten, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
∙ Es handelt sich um Sendungen, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden und
∙ ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
∙ die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhält und
∙ deren Warenwert nicht über 45 EUR liegt.
∙ Zusätzlich dürfen innerhalb der Wertgrenze die folgenden Höchstmengen nicht überschritten werden:
Tabakwaren:
∙ 50 Stück Zigaretten oder
∙ 25 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
∙ 10 Zigarren oder
∙ 50 Gramm Rauchtabak oder
∙ eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;
Alkohol und alkoholhaltige Getränke:
∙ 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
∙ 1 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger, Schaumweine oder Likörweine oder
∙ eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
∙ 2 Liter nicht schäumende Weine;
Parfüms/Eau de Toilette:
∙ 50 Gramm Parfüms oder
∙ 0,25 Liter Eau de Toilette;
Kaffee:
∙ 500 Gramm Kaffee oder
∙ 200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Ist eine Bedingung nicht erfüllt, z.B. der Versender ist keine Privatperson sondern eine Firma, so sind für diese Sendung Einfuhrabgaben zu zahlen, soweit sich keine anderen Einfuhrabgabenbefreiungen (z.B. Befreiung als Sendung mit geringem Wert) ergeben.
Sonstige Fälle gestellungsbefreiter Sendungen
Folgende Sendungen sind gestellungsbefreit und frei von Einfuhrabgaben:
∙ unentgeltlich an öffentliche Dienststellen der Mitgliedstaaten gerichtete Dokumente,
∙ zur unentgeltlichen Weitergabe bestimmte Veröffentlichungen drittländischer Regierungen und offizieller internationaler Organisationen,
∙ an die Zentralbanken der Mitgliedstaaten gerichtete amtliche Drucksachen,
∙ Unterlagen für Prüfungen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft von Einrichtungen eines Drittlandes veranstaltet werden,
∙ Vordrucke, die im Rahmen internationaler Übereinkommen im internationalen Kraftfahrzeug- oder Warenverkehr verwendet werden,
∙ schon benutzte Vordrucke, Fahrtausweise, Konnossements, Frachtbriefe oder sonstige Geschäftsunterlagen,
∙ amtliche Drucksachen von Behörden dritter Länder oder internationaler Behörden sowie die internationalen Mustern entsprechenden Drucke, die von Verbänden in Drittländern an ihre Korrespondenzverbände im Zollgebiet der Gemeinschaft zur Verteilung gerichtet werden,
∙ an Presseagenturen oder Verlage von Zeitungen oder Zeitschriften gerichtete Pressephotographien, Diapositive und Klischees von Pressephotographien, auch mit Bildtext,
∙ Steuermarken und ähnliche Marken, die die Entrichtung von Abgaben in einem Drittland bestätigen,
∙ gültige gesetzliche Zahlungsmittel, die an die Bundesbank oder Landeszentralbanken sowie andere Geldinstitute gerichtet sind.
Verbote und Beschränkungen im Postverkehr
Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren für Privatpersonen im Postverkehr können nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt ein- und ausgeführt werden.
Die Ein- bzw. Ausfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.
Ergeben sich bei der Ein- und Ausfuhr von Postsendungen Anhaltspunkte dafür, dass für die in den Sendungen enthaltenen Waren Beschränkungen oder Verbote bestehen, werden diese Sendungen der Zollverwaltung zur weiteren Prüfung bezüglich der Zulässigkeit der Ein- oder Ausfuhr vorgelegt.
Für Postsendungen bestehen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen insbesondere
∙ zum Schutz der öffentlichen Ordnung
o Waffen
o Verfassungswidrige Veröffentlichungen
o Pornografische Schriften
∙ zum Schutz der menschlichen Gesundheit
o Arzneimittel
o Betäubungsmittel
o Lebensmittel
∙ zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt
o Artenschutz,
o Tierseuchenrecht (Einfuhr von Fleisch und Milch),
∙ zum gewerblichen Rechtsschutz.
Denken Sie bitte daran, dass auch bei der Versendung von Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Verbote und Beschränkungen zu beachten sind.
Durch die Überwachung der oben genannten Ein- und Ausfuhrverbote leistet die Zollverwaltung einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Verbraucher und Umwelt.
Arzneimittel
Zweck des Arzneimittelgesetzes (AMG)
ist es, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen.
Die Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) dienen somit dem Schutz der Verbraucher. Dabei richtet sich das AMG zunächst an die Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln im Inland. Eine Abgabe an den Verbraucher darf erst dann erfolgen, wenn Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit hergestellter Arzneimittel in einem Zulassungsverfahren überprüft und festgestellt worden sind.
Die strengen Regelungen des deutschen Arzneimittelrechts müssen natürlich auch solche Arzneimittel erfüllen, die aus anderen Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Deshalb wird die Einfuhr von Arzneimitteln besonders überwacht. Diese Überwachung ist eine der Aufgaben der deutschen Zollverwaltung.
Mitwirkung der Zollstellen
Zu den Aufgaben der deutschen Zollverwaltung gehört unter anderem auch die Mitwirkung bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes.
Bei der Einfuhr von Arzneimitteln prüfen die Zollstellen insbesondere,
∙ ob es sich um zugelassene Arzneimittel handelt
∙ ob die Einfuhr dieser Arzneimittel erlaubt ist (sog. Einfuhrerlaubnis)
∙ ob diese Arzneimittel entsprechend den Vorschriften des AMG gekennzeichnet und
∙ mit einem Beipackzettel in deutscher Sprache versehen sind.
Bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Einfuhr von Arzneimitteln werden die zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden hinzugezogen. Arzneimittel die nicht einfuhrfähig sind, werden entweder vernichtet oder müssen wieder ausgeführt werden.
http://www.magicwish.ru/aura/biruza.jpg
NEW 28.03.09 02:45
Как развернулся ? Сигареты посылать нельзя. За них придется заплатить. Что я и говорил с самого начала.
з.ы. А что и где мне говорить - я разберусь без вас. Своё личное мнение можете оставить при себе. Спасибо.
в ответ Ramzes2006 27.03.09 13:02
В ответ на:
Вы видите, как расклад развернулся?
Вы видите, как расклад развернулся?
Как развернулся ? Сигареты посылать нельзя. За них придется заплатить. Что я и говорил с самого начала.
з.ы. А что и где мне говорить - я разберусь без вас. Своё личное мнение можете оставить при себе. Спасибо.
NEW 28.03.09 15:49
Прописано всё в правилах таможенных.
Честно говоря, посылку принимали в России на почте работники, которые просто не захотели ругаться с отправителями. Видимо, надоело.
Нельзя не только медикоменты, но даже ряд косметики!
Мои родители отправляли всего лишь месяц назад, так что перечень "можно-нельзя" они читали. Он не изменился, более того, ужесточился.
Работники почти себе нервы сберегли, а отправители больше никогда не будут Вам ничего такого отправлять. Ловко управились работники российского почтового отделения.
Кстати, зачем Вам йод? Он же здесь продаётся! В виде мази. Бетоизодона, кажется, называется...
В ответ на:
а где прописано,что нельзя медикаменты ложить в посылку? Если в России почта приняла мадикаменты, стало быть можно
а где прописано,что нельзя медикаменты ложить в посылку? Если в России почта приняла мадикаменты, стало быть можно
Прописано всё в правилах таможенных.
Честно говоря, посылку принимали в России на почте работники, которые просто не захотели ругаться с отправителями. Видимо, надоело.
Нельзя не только медикоменты, но даже ряд косметики!

Работники почти себе нервы сберегли, а отправители больше никогда не будут Вам ничего такого отправлять. Ловко управились работники российского почтового отделения.

Кстати, зачем Вам йод? Он же здесь продаётся! В виде мази. Бетоизодона, кажется, называется...
..правильнее проживать свои чувства, а не прятаться от них. (с)
NEW 28.03.09 19:56
в ответ Steven9999 28.03.09 02:45
Оставили все в посылке и все отдали. Не платила ничего. Они,наверное,недоглядели. Хотя посылка была вскрыта ими и ими же запечатана. Пришла, они достали посылку, спросили "верт", я сказала,они отдали и сказали "все, можете забирать". Я забрала и ушла без лишних вопросов
NEW 29.03.09 14:55
Я посылки в Германию еще 5 лет назад начала отсылать. И каждый раз знакомилась с док-ми на почте. С печатями. Специальные издания. Ну, нет у меня их на руках, а специально искать - увольте.
Мне лень.
А по поводу ужесточения списка - девочки, не помню я. Это 4 месяца назад было. Мне это не надо, поэтому в одно ухо влетело, в другое - вылетело. И родители мои вряд ли вспомнят, потому что мы договорились, что они больше нам посылки не шлют. Очень это дорого стало для них. Они у меня пенсионеры.
в ответ *ell* 29.03.09 09:02
В ответ на:
ссылку на источник информации в студию!
ссылку на источник информации в студию!
Я посылки в Германию еще 5 лет назад начала отсылать. И каждый раз знакомилась с док-ми на почте. С печатями. Специальные издания. Ну, нет у меня их на руках, а специально искать - увольте.


А по поводу ужесточения списка - девочки, не помню я. Это 4 месяца назад было. Мне это не надо, поэтому в одно ухо влетело, в другое - вылетело. И родители мои вряд ли вспомнят, потому что мы договорились, что они больше нам посылки не шлют. Очень это дорого стало для них. Они у меня пенсионеры.
..правильнее проживать свои чувства, а не прятаться от них. (с)