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Гражданство

01.03.01 02:51
Re: Гражданство
 
Natalia_L постоялец
Natalia_L
Ermessenseinburgerung nach Paragraph 8 des
Staatsangehorigkeitsgesetzes (StAG)
Voraussetzungen:

Sie haben seit mindestens 8 Jahren einen rechtmaßigenAufenthalt im Bundesgebiet oder
Sie sind asylberechtigt, staatenlos,
auslandischer Fluchtling oder Kontingentfluchtling
und leben seit 6 Jahren im Bundesgebiet.
Sie sind nicht vorbestraft.
Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsburgerschaft aufzugeben.
Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung fur Deutschland.
Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Sie und Ihre Familienangehorigen bestreiten Ihren
Lebensunterhalt in der Regel ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe.
Viel Erfolg
 

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