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Отказ в Aufenthaltsgenehmigung-что дальше делать?
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NEW 25.08.01 14:22
Отказали во вклейке Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung - что делать дальше?
Итак - если кратко.
Родители подали документы в Саратове.
Я подал документы позже. Наши заявления объединили.
Потом я нашёл работу (гринкарта),
и уехал работать (в Германию).
Через год пришёл вызов (на всех).
www.sonnenstein.net/Aufnahme_s1_public.jpg
www.sonnenstein.net/Aufnahme_s2_public.jpg
я приехал в Грюндик, в Нюрнберге,
где после оббегания всех кабинетов
получил следуюшую бумажку.
www.sonnenstein.net/Einweisungsschein_public.jpg
с которой мне сказали явится в Ауслендербехёрде по месту жительства, что я и сделал.
оттуда я был красиво послан (письменно) примерно со следующей формулировкой:
Sie können in das Aufnahmekontingent einbezogen werden, wenn der Ausländerbehörde von Israelitischen Kultusgemeineden (адреса общин) vorgelebt wird, aus der sich ergibt, dass
- überprüft wurde, dass Sie Jude sind
und
- dass es sich um einen Härtefall handelt.
Der Umstand, dass Sie sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, begründet für sich allein noch keinen Härtefall.
Die Bescheinigung der jüdischen Institution wird von der Ausländerbehörde nur anerkannt, wenn diese der Ausländerbehörde direkt von der jüdischen Institution zugeleitet wird.
И что теперь с этим делать?
эх. а ведь как лучше хотел...
Итак - если кратко.
Родители подали документы в Саратове.
Я подал документы позже. Наши заявления объединили.
Потом я нашёл работу (гринкарта),
и уехал работать (в Германию).
Через год пришёл вызов (на всех).
www.sonnenstein.net/Aufnahme_s1_public.jpg
www.sonnenstein.net/Aufnahme_s2_public.jpg
я приехал в Грюндик, в Нюрнберге,
где после оббегания всех кабинетов
получил следуюшую бумажку.
www.sonnenstein.net/Einweisungsschein_public.jpg
с которой мне сказали явится в Ауслендербехёрде по месту жительства, что я и сделал.
оттуда я был красиво послан (письменно) примерно со следующей формулировкой:
Sie können in das Aufnahmekontingent einbezogen werden, wenn der Ausländerbehörde von Israelitischen Kultusgemeineden (адреса общин) vorgelebt wird, aus der sich ergibt, dass
- überprüft wurde, dass Sie Jude sind
und
- dass es sich um einen Härtefall handelt.
Der Umstand, dass Sie sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, begründet für sich allein noch keinen Härtefall.
Die Bescheinigung der jüdischen Institution wird von der Ausländerbehörde nur anerkannt, wenn diese der Ausländerbehörde direkt von der jüdischen Institution zugeleitet wird.
И что теперь с этим делать?
эх. а ведь как лучше хотел...
NEW 26.08.01 12:15
в ответ Zon 25.08.01 14:22
Полагаю, что подтверждение еврейской общиной вашего еврейства - меньшая проблема. Препятствием является то, что переселение вас и вашей семьи в Германию не вписывается в рамки при╦ма еврейских иммигрантов. В частности, после выдачи Bundesverwaltungsamt'ом Aufnahmezusage (www.sonnenstein.net/Aufnahme_s1_public.jpg), в российском представительстве вам должны были вклеить в паспорт тр╦хмесячную въездную визу, по истечении которой бы вы обратились в ведомство по делам иностранцев с ходатайством о бессрочном виде на жительство. Так как у вас отсутствует тр╦хмесячная виза, выданная посольством, вы рассматриватесь как лицо, въехавшее вне установленного порядка при╦ма еврейских иммигрантов. Для таких лиц предусмотрены исключения, а именно наличие обстоятельств особой суровости, на фоне которых недопустимо требовать от иммигранта соблюдения порядка при╦ма.
Я считаю, что ведомство по делам иностранцев, не имеет права требовать от вас подтверждения вашего еврейства, так как это входит в компетенцию посольства и нашло сво╦ подтверждение в Aufnahmezusage. Тем не менее, оно вправе требовать доказательств наличия обстоятельств особой суровости, вследствие которых произошли отклонения от порядка при╦ма еврейских иммигрантов.
Я бы на вашем месте обратился в местную еврейскую общину за обеими недостающими доказательствами еврейской принадлежности и обстоятельств особой суровости. Если община подтвердит только ваше еврейство и не захочет заниматься обоснованием обстоятельств особой суровости, то оста╦тся одна альтернатива - адвокат.
Сергей
Я считаю, что ведомство по делам иностранцев, не имеет права требовать от вас подтверждения вашего еврейства, так как это входит в компетенцию посольства и нашло сво╦ подтверждение в Aufnahmezusage. Тем не менее, оно вправе требовать доказательств наличия обстоятельств особой суровости, вследствие которых произошли отклонения от порядка при╦ма еврейских иммигрантов.
Я бы на вашем месте обратился в местную еврейскую общину за обеими недостающими доказательствами еврейской принадлежности и обстоятельств особой суровости. Если община подтвердит только ваше еврейство и не захочет заниматься обоснованием обстоятельств особой суровости, то оста╦тся одна альтернатива - адвокат.
Сергей
Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 30.08.01 13:40
в ответ Сергей Ш. 26.08.01 12:15
<Я считаю, что ведомство по делам иностранцев, не имеет права требовать от вас подтверждения вашего еврейства, так как это входит в компетенцию посольства и нашло сво╦ подтверждение в Aufnahmezusage.>
Так было,да.Но,времена,увы,меняются и,если задавший вопрос проходит по Галахе,то у него проблем не будет,пока еще материальное положение еврейских эмигрантов не влияет на их прием,а если с еврейством у него не все тип топ,то мороки может быть много.
Так было,да.Но,времена,увы,меняются и,если задавший вопрос проходит по Галахе,то у него проблем не будет,пока еще материальное положение еврейских эмигрантов не влияет на их прием,а если с еврейством у него не все тип топ,то мороки может быть много.
NEW 30.08.01 15:52
в ответ LIRL 30.08.01 13:40
Ведь документы вопрошающего уже прошли проверку на подлинность в посольстве Германии и, судя по имеющейся Aufnahmezusage, заявитель является евреем согласно настоящим требованиям Германии ("halachaischer Jude"). Тогда зачем требовать от него повтора этой процедуры?
Чиновник, потребовавший от него этого, ч╦тко соответствовал букве закона, директивам, составленным Staatsministerium. Зачисление лиц, приехавших вне установленной процедуры при╦ма евреев, в контингент "беженцов", зависит от наличия подтверждения еврейства из синагоги и Härtefall. Установив отклонение от процедуры при╦ма, он автоматически отн╦с вопрошаемого в категорию приехавших "außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens" и как компьютер начал выполнять заложенный в программу алгоритм. При этом он не задумался, насколько несущественно данное отклонение от порядка при╦ма евреев, и можно ли вообще рассматривать таких лиц, как приехавших вне него. Мало того, требовать от заявителя подтверждения - это ничто иное, как объявление решения посольства и Bundesverwaltungsamt'a о его еврейской принадлежности недействительным. Полагаю, если подать на отказавшее в Aufenthaltserlaubnis ведомство в суд, то благоприятный для истца исход обеспечен.
Сергей
Чиновник, потребовавший от него этого, ч╦тко соответствовал букве закона, директивам, составленным Staatsministerium. Зачисление лиц, приехавших вне установленной процедуры при╦ма евреев, в контингент "беженцов", зависит от наличия подтверждения еврейства из синагоги и Härtefall. Установив отклонение от процедуры при╦ма, он автоматически отн╦с вопрошаемого в категорию приехавших "außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens" и как компьютер начал выполнять заложенный в программу алгоритм. При этом он не задумался, насколько несущественно данное отклонение от порядка при╦ма евреев, и можно ли вообще рассматривать таких лиц, как приехавших вне него. Мало того, требовать от заявителя подтверждения - это ничто иное, как объявление решения посольства и Bundesverwaltungsamt'a о его еврейской принадлежности недействительным. Полагаю, если подать на отказавшее в Aufenthaltserlaubnis ведомство в суд, то благоприятный для истца исход обеспечен.
Сергей
Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 31.08.01 13:11
в ответ Сергей Ш. 30.08.01 15:52
Ну ну.И были преценденты?Если вопрошающий подаст в суд,то выиграет от этого только адвокат.Подавал он заявления в посольство давно,а декорации начали меняться буквально месяц-два назад.Вы же читаете прессу наверное.И поэтому община,если он не проходит по Галахе,может поступить и так и эдак,все зависит от того,как он им понравится.Но почти уверен,что при ходатайстве общины <Ausländeramt> не будет возражать.
NEW 31.08.01 17:13
в ответ Anonymous 31.08.01 13:11
Возможно некоторым будет интересно...
Меня заинтересовал данный вопрос (Зон и eго неограниченный ВНЖ) и я решил на днях обратиться к г-ну Бюхерлу, Oberamtsrat-у из Staatsministerium Баварии, чтобы
1. получить "баварские" директивы по приёму еврейских эмигрантов, так как ни в одном административном вестнике ничего подобного не нашел.
2. услышать его комментарий к случаю Зона.
моё первое письмо:
Sehr geehrter Herr Bücherl,
Nach einer erfolglosen Suche nach speziellen Verwaltungsvorschriften zur Aufnahme jüdischer Emigranten und Emigrantinnen wende ich mich an Sie. Für das obengenannte Kontingent existieren - abgesehen von KontingentflüchtlingsG (╖╖ 1, 2), AuslG und dazugehörigen VerV - keine weiteren Gesetze, die dessen verwaltungsrechtliche Behandlung regeln. Daher nehme ich mal an, dass es entsprechende innere Verwaltungsvorschriften geben könnte, wie dies beispielsweise im Bundesland Niedersachsen in Form eines Runderlasses der Fall ist (ttp://www.recht-niedersachsen.de/2620000/0000047.htm). Mein Anliegen ist demnach, diese Verwaltungsvorschriften, uzw. speziell für das Bundesland Bayern, zu beschaffen. Ich wäre Ihnen äußerst dankbar, wenn Sie mir diese auf irgendwelche Weise zukommen lassen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Sergej Sch.
Ответ:
Az: IA2-2086.55-S-20/Bü
Sehr geehrter Herr Sch.,
wir danken für Ihre E-Mail vom 28.08.2001.
Wir können Ihnen hierzu folgendes mitteilen: In amtlichen Publikationen nicht veröffentlichte Rundschreiben des Staatsministeriums sind grundsätzlich nicht zur Herausgabe an Dritte bestimmt. Die Rundschreiben werden den für die аusländerrechtlichen Entscheidungen zuständigen Behörden und deren Aufsichtsbehörden, den Regierungen, zugeleitet, die im Rahmen eines konkreten Einzelfalles auch über die in den Rundschreiben ggfs. enthaltenen einschlägigen ermessensbindenden Richtlinien Auskunft erteilen und Akteneinsicht gewähren.
Bitte haben sie Verständnis, dass das Staatsministerium aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage wäre, die an die für den Vollzug des Ausländerrechts zuständigen Behörden gerichteten Rundschreiben auch für einen unübersehbar großen Interessentenkreis vorzuhalten. Wir gehen aber davon aus, dass Rundschreiben des Staatsministeriums später einmal im Zuge des Aufbaus der Datenbank Bayern Recht in elektronischer Form zur Verfügung stehen werden.
Im Falle der jüdischen Emigranten kommt hinzu, dass die bayerischen Ausländerbehörden im geregelten Aufnahmeverfahren nicht beteiligt sind und daher im Wesentlichen lediglich über den Verfahrensablauf informiert sind.
Über die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis (und die Erteilung des nötigen Einreisevisums) entscheidet nämlich ausschließlich die deutsche Auslandsvertretung, die ihrerseits das Bundesverwaltungsamt beteiligt, das die Emigranten auf die Bundesländer verteilt. Die Aufnahmezusage des Landes Bayern erfolgt durch das Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bzw. den Beauftragten des Freistaats Bayern in der Durchgangsstelle in Nürnberg. Dort wird im geregelten
Aufnahmeverfahren aber lediglich geprüft, ob den Emigranten auch Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.
Die nach erfolgreichem Durchlaufen des geregelten Aufnahmeverfahrens bei der deutschen Auslandsvertretung nach der Einreise von der Ausländerbehörde zu erteilende unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Statusbescheinigung ergeben sich unmittelbar aus dem Kontingentflüchtlingsgesetz, das hier "entsprechende Anwendung" findet.
Wir bedauern, keine andere Mitteilung geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Bücherl
Oberamtsrat
Мне и остальным, не вхожим в административный аппарат Баварии, не видать директив как собственных ушей...
моё второе письмо:
Sehr geehrter Herr Bücherl,
zunächst danke ich Ihnen für die mehr als ausführliche Antwort.
Ich bin ein Jurastudent, der kurz vor seinem 1.Staatsekzamen steht, so daß die Frage jüdischer Einwanderer der Erweiterung meiner Kenntnisse im besonderen Verwaltungsrecht dient. Apropos, auch ich habe vor etlichen Jahren ihr Schicksal geteilt, daher auch dаs Interesse meinerseits.
Nunmehr wage ich es, Sie nochmalls höflich zu bitten, mir noch eine Frage zu beantworten. Und zwar geht es bei der Frage weiterhin um die Aufnahme jüdischer Emigranten, die aber außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens in die BRD eingereist sind: z.B. als IT-Fachkräfte.
Nehmen wir an, ein "sowjetischer Jude" reist nach Deutschland als IT-Fachkraft ein, ist ABER SCHON im Besitze einer entsprechenden Aufnahmezusage. Logischerweise braucht er sich lediglich in die zuständige Ausländerbehörde zu begeben, um sich dort unter Vorlage der Aufnahmezusage eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausstellen zu lassen. Die Ausländerbehörde läßt sich dennoch darauf nicht ein: schließlich reist er NICHT im Rahmen des geregelten Verfahrens in die BRD ein, so daß sie seine Rechtstellung als Kontingentflüchtling vom Vorliegen eines Härtefalls abhängig machen wird. Liegt dieser dementsprechend nicht vor, so bleiben ihm die besagte Rechtstellung samt der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis versagt. Als Ausweg bleibt ihm nun die Einreise nach Deutschland innerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens. Für unsere IT-Fachkraft bedeutet dies eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit dem deutschen Arbeitgeber, die Arbeitslosigkeit bzw. Bezug der/des Arbeitslosenhilfe/-geldes (evtl. Sozialhilfe).
Meiner Meinung nach sind die beschriebenen Konsequenzen hart genug, um die Lage des IT-Menschen als Härtefall einzustufen und ihm dann doch die Aufenthaltserlaubnis nach ╖ 1 KontFlG (analog) auszustellen. Oder liege ich mit meiner Ansicht falsch?
Herr Bücherl, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie sich zum Fall äußern würden.
Mit freundlichen Grüßen
Sergej Sch.
ответ:
Sehr geehrter Herr Sch,
bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie mit Ihrer Meinung doch falsch liegen.
Eine Einbeziehung in das Kontingent außerhalb des geregelten
Aufnahmeverfahrens kommt - Sie kennen das ja aus dem Erlass Niedersachsens - nur in Härtefällen in Betracht (sofern es sich um halachische Juden handelt, mit einer entsprechenden Äußerung der Israelitischen Kultusgemeinde, des Landesverbands oder des Zentralrats der Juden in Deutschland) . Diese Regelung muss eng ausgelegt werden. Ein Härtefall kann nicht damit begründet werden, dass man ja bereits in Deutschland sei.
Ein Härtefall kann allenfalls in Betracht gezogen werden, wenn dem Betreffenden die Rückkehr in das Herkunftsland zur Durchführung des geregelten Aufnahmeverfahrens z.B. aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht zugemutet werden kann.
Fälle der von Ihnen geschilderten Art gab es ja schon immer (und wird es immer geben, solange das Aufnahmeverfahren praktiziert wird), sei es, dass es sich um Studenten, abgelehnte Asylbewerber, die sich erst im Zuge der
anstehenden Aufenthaltsbeendigung auf die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis berufen, oder um Personen handelt, denen nach den Bestimmungen der Arbeitsaufenthalteverordnung ein vorübergehender Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit ermöglicht wurde, oder gar um nur mit Touristenvisum aufhältliche Personen.
Bitte denken Sie daran, dass bei einer großzügigen Auslegung der Härtefallregelung - wie Sie, Hr. Sch., dies in Ihrem Schreiben handhaben - das geregelte Aufnahmeverfahren schlicht und einfach wegen
der ungeheueren Sogwirkung in Gefahr gebracht würde. Damit wäre dann Niemanden geholfen. Schließlich ist die Aufnahme von Juden aus den ehemaligen Ländern der Sowjetunion im geregelten Aufnahmeverfahren in den Herkunftsländern bekannt, und der damit bereits bei der Einreise erworbene
Status ungleich besser als jeder nach dem allgemeinen Ausländerrecht mögliche Aufenthaltstitel (praktische Gleichstellung mit Asylberechtigten!).
Also: die Leute müssen sich schon entscheiden, was und welchen Status sie in Deutschland haben wollen.
Ein im Herkunftsland bei der deutschen Auslandsvertretung eingeleitetes Aufnahmeverfahren kann nicht im Bundesgebiet zum Abschluss gebracht werden (auch wenn eine Aufnahmezusage schon erteilt sein sollte), weil im Falle der
Wohnsitznahme im Bundesgebiet die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland keine Zuständigkeit mehr besitzt und das für den Erwerb des Status notwendige Visum gar nicht erteilen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Bücherl
Oberamtsrat
Этим самым он дал мне понять, что у Зона нет никаких шансов, пока он находиться в Германии в рамках ИТ-затеи немецкого правительства. Для получения статуса он должен вернуться в Россию, предварительно уволившись на работе и аннулировав итешный ВНЖ.
Сергей
Меня заинтересовал данный вопрос (Зон и eго неограниченный ВНЖ) и я решил на днях обратиться к г-ну Бюхерлу, Oberamtsrat-у из Staatsministerium Баварии, чтобы
1. получить "баварские" директивы по приёму еврейских эмигрантов, так как ни в одном административном вестнике ничего подобного не нашел.
2. услышать его комментарий к случаю Зона.
моё первое письмо:
Sehr geehrter Herr Bücherl,
Nach einer erfolglosen Suche nach speziellen Verwaltungsvorschriften zur Aufnahme jüdischer Emigranten und Emigrantinnen wende ich mich an Sie. Für das obengenannte Kontingent existieren - abgesehen von KontingentflüchtlingsG (╖╖ 1, 2), AuslG und dazugehörigen VerV - keine weiteren Gesetze, die dessen verwaltungsrechtliche Behandlung regeln. Daher nehme ich mal an, dass es entsprechende innere Verwaltungsvorschriften geben könnte, wie dies beispielsweise im Bundesland Niedersachsen in Form eines Runderlasses der Fall ist (ttp://www.recht-niedersachsen.de/2620000/0000047.htm). Mein Anliegen ist demnach, diese Verwaltungsvorschriften, uzw. speziell für das Bundesland Bayern, zu beschaffen. Ich wäre Ihnen äußerst dankbar, wenn Sie mir diese auf irgendwelche Weise zukommen lassen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Sergej Sch.
Ответ:
Az: IA2-2086.55-S-20/Bü
Sehr geehrter Herr Sch.,
wir danken für Ihre E-Mail vom 28.08.2001.
Wir können Ihnen hierzu folgendes mitteilen: In amtlichen Publikationen nicht veröffentlichte Rundschreiben des Staatsministeriums sind grundsätzlich nicht zur Herausgabe an Dritte bestimmt. Die Rundschreiben werden den für die аusländerrechtlichen Entscheidungen zuständigen Behörden und deren Aufsichtsbehörden, den Regierungen, zugeleitet, die im Rahmen eines konkreten Einzelfalles auch über die in den Rundschreiben ggfs. enthaltenen einschlägigen ermessensbindenden Richtlinien Auskunft erteilen und Akteneinsicht gewähren.
Bitte haben sie Verständnis, dass das Staatsministerium aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage wäre, die an die für den Vollzug des Ausländerrechts zuständigen Behörden gerichteten Rundschreiben auch für einen unübersehbar großen Interessentenkreis vorzuhalten. Wir gehen aber davon aus, dass Rundschreiben des Staatsministeriums später einmal im Zuge des Aufbaus der Datenbank Bayern Recht in elektronischer Form zur Verfügung stehen werden.
Im Falle der jüdischen Emigranten kommt hinzu, dass die bayerischen Ausländerbehörden im geregelten Aufnahmeverfahren nicht beteiligt sind und daher im Wesentlichen lediglich über den Verfahrensablauf informiert sind.
Über die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis (und die Erteilung des nötigen Einreisevisums) entscheidet nämlich ausschließlich die deutsche Auslandsvertretung, die ihrerseits das Bundesverwaltungsamt beteiligt, das die Emigranten auf die Bundesländer verteilt. Die Aufnahmezusage des Landes Bayern erfolgt durch das Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bzw. den Beauftragten des Freistaats Bayern in der Durchgangsstelle in Nürnberg. Dort wird im geregelten
Aufnahmeverfahren aber lediglich geprüft, ob den Emigranten auch Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.
Die nach erfolgreichem Durchlaufen des geregelten Aufnahmeverfahrens bei der deutschen Auslandsvertretung nach der Einreise von der Ausländerbehörde zu erteilende unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Statusbescheinigung ergeben sich unmittelbar aus dem Kontingentflüchtlingsgesetz, das hier "entsprechende Anwendung" findet.
Wir bedauern, keine andere Mitteilung geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Bücherl
Oberamtsrat
Мне и остальным, не вхожим в административный аппарат Баварии, не видать директив как собственных ушей...
моё второе письмо:
Sehr geehrter Herr Bücherl,
zunächst danke ich Ihnen für die mehr als ausführliche Antwort.
Ich bin ein Jurastudent, der kurz vor seinem 1.Staatsekzamen steht, so daß die Frage jüdischer Einwanderer der Erweiterung meiner Kenntnisse im besonderen Verwaltungsrecht dient. Apropos, auch ich habe vor etlichen Jahren ihr Schicksal geteilt, daher auch dаs Interesse meinerseits.
Nunmehr wage ich es, Sie nochmalls höflich zu bitten, mir noch eine Frage zu beantworten. Und zwar geht es bei der Frage weiterhin um die Aufnahme jüdischer Emigranten, die aber außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens in die BRD eingereist sind: z.B. als IT-Fachkräfte.
Nehmen wir an, ein "sowjetischer Jude" reist nach Deutschland als IT-Fachkraft ein, ist ABER SCHON im Besitze einer entsprechenden Aufnahmezusage. Logischerweise braucht er sich lediglich in die zuständige Ausländerbehörde zu begeben, um sich dort unter Vorlage der Aufnahmezusage eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausstellen zu lassen. Die Ausländerbehörde läßt sich dennoch darauf nicht ein: schließlich reist er NICHT im Rahmen des geregelten Verfahrens in die BRD ein, so daß sie seine Rechtstellung als Kontingentflüchtling vom Vorliegen eines Härtefalls abhängig machen wird. Liegt dieser dementsprechend nicht vor, so bleiben ihm die besagte Rechtstellung samt der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis versagt. Als Ausweg bleibt ihm nun die Einreise nach Deutschland innerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens. Für unsere IT-Fachkraft bedeutet dies eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit dem deutschen Arbeitgeber, die Arbeitslosigkeit bzw. Bezug der/des Arbeitslosenhilfe/-geldes (evtl. Sozialhilfe).
Meiner Meinung nach sind die beschriebenen Konsequenzen hart genug, um die Lage des IT-Menschen als Härtefall einzustufen und ihm dann doch die Aufenthaltserlaubnis nach ╖ 1 KontFlG (analog) auszustellen. Oder liege ich mit meiner Ansicht falsch?
Herr Bücherl, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie sich zum Fall äußern würden.
Mit freundlichen Grüßen
Sergej Sch.
ответ:
Sehr geehrter Herr Sch,
bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie mit Ihrer Meinung doch falsch liegen.
Eine Einbeziehung in das Kontingent außerhalb des geregelten
Aufnahmeverfahrens kommt - Sie kennen das ja aus dem Erlass Niedersachsens - nur in Härtefällen in Betracht (sofern es sich um halachische Juden handelt, mit einer entsprechenden Äußerung der Israelitischen Kultusgemeinde, des Landesverbands oder des Zentralrats der Juden in Deutschland) . Diese Regelung muss eng ausgelegt werden. Ein Härtefall kann nicht damit begründet werden, dass man ja bereits in Deutschland sei.
Ein Härtefall kann allenfalls in Betracht gezogen werden, wenn dem Betreffenden die Rückkehr in das Herkunftsland zur Durchführung des geregelten Aufnahmeverfahrens z.B. aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht zugemutet werden kann.
Fälle der von Ihnen geschilderten Art gab es ja schon immer (und wird es immer geben, solange das Aufnahmeverfahren praktiziert wird), sei es, dass es sich um Studenten, abgelehnte Asylbewerber, die sich erst im Zuge der
anstehenden Aufenthaltsbeendigung auf die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis berufen, oder um Personen handelt, denen nach den Bestimmungen der Arbeitsaufenthalteverordnung ein vorübergehender Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit ermöglicht wurde, oder gar um nur mit Touristenvisum aufhältliche Personen.
Bitte denken Sie daran, dass bei einer großzügigen Auslegung der Härtefallregelung - wie Sie, Hr. Sch., dies in Ihrem Schreiben handhaben - das geregelte Aufnahmeverfahren schlicht und einfach wegen
der ungeheueren Sogwirkung in Gefahr gebracht würde. Damit wäre dann Niemanden geholfen. Schließlich ist die Aufnahme von Juden aus den ehemaligen Ländern der Sowjetunion im geregelten Aufnahmeverfahren in den Herkunftsländern bekannt, und der damit bereits bei der Einreise erworbene
Status ungleich besser als jeder nach dem allgemeinen Ausländerrecht mögliche Aufenthaltstitel (praktische Gleichstellung mit Asylberechtigten!).
Also: die Leute müssen sich schon entscheiden, was und welchen Status sie in Deutschland haben wollen.
Ein im Herkunftsland bei der deutschen Auslandsvertretung eingeleitetes Aufnahmeverfahren kann nicht im Bundesgebiet zum Abschluss gebracht werden (auch wenn eine Aufnahmezusage schon erteilt sein sollte), weil im Falle der
Wohnsitznahme im Bundesgebiet die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland keine Zuständigkeit mehr besitzt und das für den Erwerb des Status notwendige Visum gar nicht erteilen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Bücherl
Oberamtsrat
Этим самым он дал мне понять, что у Зона нет никаких шансов, пока он находиться в Германии в рамках ИТ-затеи немецкого правительства. Для получения статуса он должен вернуться в Россию, предварительно уволившись на работе и аннулировав итешный ВНЖ.
Сергей
Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 06.09.01 14:36
в ответ Zon 06.09.01 11:22
Зон, если вы были на консультации сразу у нескольких адвокатов - полагаю, что они разбираются "еврейском вопросе", то, возможно, они нашли для вас какой-нибудь выход. Например, жалоба на ведомство по делам иностранцев в административный суд. Или они согласились с Бюхерлом?
Сергей
Сергей
Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 15.09.01 01:52
в ответ Anonymous 13.09.01 11:06
>Топай...
шас, шнурки поглажу...
>Езжай домой - другим больше работы будет !!!
малчик, смотри сюда, сынок:
http://www.ilia.sonnenstein.net/cv
если ты мне хоть одного такого "другого" покажешь - я уеду. сам. и еще тебе ящик коньяка пришлю - дай только, падла, адрес, куда...
шас, шнурки поглажу...
>Езжай домой - другим больше работы будет !!!
малчик, смотри сюда, сынок:
http://www.ilia.sonnenstein.net/cv
если ты мне хоть одного такого "другого" покажешь - я уеду. сам. и еще тебе ящик коньяка пришлю - дай только, падла, адрес, куда...

