Login
Законы
203
23.06.05 15:43
Подскажите пожалуйста, какие акты/законы регулируют проживание переселенцев по еврейской линии в Германии?
В паспорте стоит отметка о параграфе 23. В каком Законе можно посмотреть о правах/обязанностях? Есть ли какие-то электронные сылки.
Спасибо большое заранее.
В паспорте стоит отметка о параграфе 23. В каком Законе можно посмотреть о правах/обязанностях? Есть ли какие-то электронные сылки.
Спасибо большое заранее.
NEW 23.06.05 17:32
in Antwort poljulia 23.06.05 15:43
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aufenthg_2004/index.html
Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь
NEW 23.06.05 21:01
http://www.aufenthaltstitel.de/intvinfos.html
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/konti.html
Bei Kontingentflüchtlingen handelt es sich um eine privilegierte Sondergruppe unter den Ausländern. Die Privilegierung äußert sich darin, dass Kontingentflüchtlinge
* nach der Aufnahme in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten (╖ 1 III des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge, HumHAG),
* sie die Rechtsstellung von Flüchtlingen und damit verbunden
* besonderen Ausweisungsschutz genießen.
....
Rechtslage ab dem 01.01.2005
Das HumHAG ist durch Artikel 15 Abs. 3 Nr. 3 des Zuwanderungsgesetzes außer Kraft getreten. Übergangsvorschriften finden sich in ╖ 101 Abs. 1 AufenthG und ╖ 103 AufenthG.
Die Ständige Konferenz des Innenminister und √senatoren der Länder (IMK) hat zur Klärung der Rechtslage nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes nach ╖ 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Beschluss zur Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der baltischen Staaten (Herkunftsgebiet), denen eine Aufnahmezusage eines Landes vor dem 01. Januar 2005 zugestellt worden ist (Altfallregelung), gefasst.
Der Beschluss ist nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
....
in Antwort poljulia 23.06.05 15:43, Zuletzt geändert 23.06.05 21:02 (Germany:ru)
http://www.aufenthaltstitel.de/intvinfos.html
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/konti.html
Bei Kontingentflüchtlingen handelt es sich um eine privilegierte Sondergruppe unter den Ausländern. Die Privilegierung äußert sich darin, dass Kontingentflüchtlinge
* nach der Aufnahme in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten (╖ 1 III des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge, HumHAG),
* sie die Rechtsstellung von Flüchtlingen und damit verbunden
* besonderen Ausweisungsschutz genießen.
....
Rechtslage ab dem 01.01.2005
Das HumHAG ist durch Artikel 15 Abs. 3 Nr. 3 des Zuwanderungsgesetzes außer Kraft getreten. Übergangsvorschriften finden sich in ╖ 101 Abs. 1 AufenthG und ╖ 103 AufenthG.
Die Ständige Konferenz des Innenminister und √senatoren der Länder (IMK) hat zur Klärung der Rechtslage nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes nach ╖ 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Beschluss zur Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der baltischen Staaten (Herkunftsgebiet), denen eine Aufnahmezusage eines Landes vor dem 01. Januar 2005 zugestellt worden ist (Altfallregelung), gefasst.
Der Beschluss ist nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
....