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AE gemäß 23.2 для ÜII и neue Fälle
801
19.02.10 12:37
я так понимаю, что на основании вот этой фразы
Jüdischen Zuwanderern und ihren Familienangehörigen, die nach dem 30. Juni 2001 einen Antrag auf Erteilung einer Aufnahmezusage gestellt haben und denen nicht vor dem 1. Januar 2005 eine Aufnahmezusage zugestellt worden ist, ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Aufnahmezusage zu erteilen.
вот этого документы
Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der Baltischen Staaten vom 24. Mai 2007
in der Fassung vom 22. Juli 2009
существует мнение, что приехавшим членам семьи положен АЕ на основании §23.2 AfenthG
Jüdischen Zuwanderern und ihren Familienangehörigen, die nach dem 30. Juni 2001 einen Antrag auf Erteilung einer Aufnahmezusage gestellt haben und denen nicht vor dem 1. Januar 2005 eine Aufnahmezusage zugestellt worden ist, ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Aufnahmezusage zu erteilen.
вот этого документы
Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der Baltischen Staaten vom 24. Mai 2007
in der Fassung vom 22. Juli 2009
существует мнение, что приехавшим членам семьи положен АЕ на основании §23.2 AfenthG
NEW 24.02.10 17:02
в ответ aschnurrbart 19.02.10 12:37
вот ещё одна мысль:
44.1.2.2 Anspruchsberechtigt sind ferner Ausländer, die einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 besitzen.
Damit besteht nicht nur für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, sondern auch für diejenigen nach § 23 Absatz 2 aufgenommenen
Ausländer ein einmaliger Teilnahmeanspruch an einem Integrationskurs, denen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Dies trägt insbesondere der Neuregelung der jüdischen Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion aus dem Jahre 2007
Rechnung, wonach mitreisenden nicht selbst antragsberechtigten Familienangehörigen jüdischer Zuwanderer eine Aufenthaltserlaubnis
zu erteilen ist.
если я правильно понимаю: Rechnung tragen - учитывать условия.
44.1.2.2 Anspruchsberechtigt sind ferner Ausländer, die einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 besitzen.
Damit besteht nicht nur für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, sondern auch für diejenigen nach § 23 Absatz 2 aufgenommenen
Ausländer ein einmaliger Teilnahmeanspruch an einem Integrationskurs, denen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Dies trägt insbesondere der Neuregelung der jüdischen Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion aus dem Jahre 2007
Rechnung, wonach mitreisenden nicht selbst antragsberechtigten Familienangehörigen jüdischer Zuwanderer eine Aufenthaltserlaubnis
zu erteilen ist.
если я правильно понимаю: Rechnung tragen - учитывать условия.
NEW 24.02.10 18:00
разве от "точного" перевода этой идиомы что-либо зависит?
В ответ на:
вот ещё одна мысль:
44.1.2.2 Anspruchsberechtigt sind ferner Ausländer, die einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 besitzen.
Damit besteht nicht nur für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, sondern auch für diejenigen nach § 23 Absatz 2 aufgenommenen
Ausländer ein einmaliger Teilnahmeanspruch an einem Integrationskurs, denen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Dies trägt insbesondere der Neuregelung der jüdischen Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion aus dem Jahre 2007
Rechnung, wonach mitreisenden nicht selbst antragsberechtigten Familienangehörigen jüdischer Zuwanderer eine Aufenthaltserlaubnis
zu erteilen ist.
если я правильно понимаю: Rechnung tragen - учитывать условия.
вот ещё одна мысль:
44.1.2.2 Anspruchsberechtigt sind ferner Ausländer, die einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 besitzen.
Damit besteht nicht nur für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, sondern auch für diejenigen nach § 23 Absatz 2 aufgenommenen
Ausländer ein einmaliger Teilnahmeanspruch an einem Integrationskurs, denen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Dies trägt insbesondere der Neuregelung der jüdischen Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion aus dem Jahre 2007
Rechnung, wonach mitreisenden nicht selbst antragsberechtigten Familienangehörigen jüdischer Zuwanderer eine Aufenthaltserlaubnis
zu erteilen ist.
если я правильно понимаю: Rechnung tragen - учитывать условия.
разве от "точного" перевода этой идиомы что-либо зависит?
NEW 07.03.10 18:33
в ответ aschnurrbart 19.02.10 12:37
а нижне-саксонцы пишут об этом прямо:
23.2.2.4 Die niedersächsische Anordnung für Neufälle bezieht sich auf Personen, die
nach dem 01.07.2001 einen Aufnahmeantrag gestellt haben (Neufälle und
Übergangsfälle II) und damit auf diejenigen Fälle, die nach der Neuregelung
vom BAMF zu bearbeiten sind. Die niedersächsische Anordnung für Neufälle
dürfte in der Praxis keine Bedeutung mehr erlangen, da sie inhaltlich mit der
Anordnung des BMI vom 24.05.2007 weitgehend übereinstimmt.
23.2.2.5 Für die mit Aufnahmebescheid aufgenommenen jüdischen Zuwanderer (Neufälle
oder Übergangsfälle II) ist der Aufenthaltstitel danach gem. § 23 Abs. 2
wie folgt auszustellen:
„Niederlassungserlaubnis“
23.2.2.6 Den nicht selbst berechtigten mitreisenden Familienangehörigen ist der Aufenthaltstitel
gem. § 23 Abs. 2 wie folgt auszustellen:
„Aufenthaltserlaubnis“
23.2.2.4 Die niedersächsische Anordnung für Neufälle bezieht sich auf Personen, die
nach dem 01.07.2001 einen Aufnahmeantrag gestellt haben (Neufälle und
Übergangsfälle II) und damit auf diejenigen Fälle, die nach der Neuregelung
vom BAMF zu bearbeiten sind. Die niedersächsische Anordnung für Neufälle
dürfte in der Praxis keine Bedeutung mehr erlangen, da sie inhaltlich mit der
Anordnung des BMI vom 24.05.2007 weitgehend übereinstimmt.
23.2.2.5 Für die mit Aufnahmebescheid aufgenommenen jüdischen Zuwanderer (Neufälle
oder Übergangsfälle II) ist der Aufenthaltstitel danach gem. § 23 Abs. 2
wie folgt auszustellen:
„Niederlassungserlaubnis“
23.2.2.6 Den nicht selbst berechtigten mitreisenden Familienangehörigen ist der Aufenthaltstitel
gem. § 23 Abs. 2 wie folgt auszustellen:
„Aufenthaltserlaubnis“
NEW 07.03.10 19:00
А в чем вопрос-то?
Все в соответствии с Anordnung des BMI vom 24.05.2007.
Или это Вы сами себя продолжаете убеждать?
В ответ на:
23.2.2.5 Für die mit Aufnahmebescheid aufgenommenen jüdischen Zuwanderer (Neufälle
oder Übergangsfälle II) ist der Aufenthaltstitel danach gem. § 23 Abs. 2
wie folgt auszustellen:
„Niederlassungserlaubnis“
23.2.2.6 Den nicht selbst berechtigten mitreisenden Familienangehörigen ist der Aufenthaltstitel
gem. § 23 Abs. 2 wie folgt auszustellen:
„Aufenthaltserlaubnis“
23.2.2.5 Für die mit Aufnahmebescheid aufgenommenen jüdischen Zuwanderer (Neufälle
oder Übergangsfälle II) ist der Aufenthaltstitel danach gem. § 23 Abs. 2
wie folgt auszustellen:
„Niederlassungserlaubnis“
23.2.2.6 Den nicht selbst berechtigten mitreisenden Familienangehörigen ist der Aufenthaltstitel
gem. § 23 Abs. 2 wie folgt auszustellen:
„Aufenthaltserlaubnis“
А в чем вопрос-то?
Все в соответствии с Anordnung des BMI vom 24.05.2007.
Или это Вы сами себя продолжаете убеждать?
NEW 07.03.10 19:44
Вам уже делали замечание по употреблению местоимений http://foren.germany.ru/showmessage.pl?Number=15514419&Board=juden.
IMHO в данном случае тоже вместо отрицательного местоимения никому лучше употребить местоимение мне.
в ответ aschnurrbart 07.03.10 19:30
В ответ на:
никому неизвестно.
никому неизвестно.
Вам уже делали замечание по употреблению местоимений http://foren.germany.ru/showmessage.pl?Number=15514419&Board=juden.
IMHO в данном случае тоже вместо отрицательного местоимения никому лучше употребить местоимение мне.

