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Bürokratieentlastungsgesetz: Einsicht in die Belege
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in Antwort Marusja_2010 21.12.24 21:58
ну в чём проблема, муся?
Дигиталисиерунг коммт.
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Die geplante Gesetzesänderung in § 556 BGB bietet dem Vermieter zukünftig die Option, Belege in digitaler Form bereitzustellen. Eine Verpflichtung ist aber nicht vorgesehen. Das heißt: Die Vorlage von Papierunterlagen bleibt weiter möglich. Zur Bereitstellung analoger Fotokopien bleibt der Vermieter wie bisher nur nach Vereinbarung mit dem Mieter berechtigt.
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