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Посуточная аренда квартиры

17.09.18 01:28
Re: Посуточная аренда квартиры
 
dwo завсегдатай
в ответ 222 04.09.18 01:22
Ob Sie bei einer geplanten Vermietung betroffen sind, lässt sich daher nicht pauschal beantworten.
Teilweise erlassen aber auch nur einzelne Städte Regelungen, während im restlichen Bundesland keine Vorschriften existieren. So hat beispielsweise das Amt für Wohnungswesen in Dortmund festgelegt, dass es von Zweckentfremdung ausgeht, wenn mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für die gewerbliche Vermietung genutzt werden. Im restlichen Teil von Nordrhein-Westfalen existieren allerdings keine Regelungen.
https://www.finanztip.de/untermiete/vermietung-airbnb/


Sogenannte Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum können die geplante Untervermietung einschränken oder verbieten. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bezirksamt.
Mieter sollten also bei ihrer Stadt nachfragen, ob sie eine Erlaubnis brauchen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Werden nur einzelne Zimmer an Feriengäste vermietet und nutzt der Bewohner mehr als 50 Prozent der Wohnfläche selbst, so handelt es sich nicht um eine Zweckentfremdung.
 

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