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kündigung eigenbedarf
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в ответ Ауслендер 26.02.15 20:08
ну и вот:
Das bedeutet: An der Rechtslage ändert sich nicht viel - bis auf die Kündigungsfrist.
Lediglich bei Mietern, die schon länger als 5 Jahre in dem Haus oder der Wohnung leben, ändern sich die Kündigungsfristen. Wenn der Vermieter, z.B. wegen Eigenbedarfs, kündigt, betragen die Fristen nicht mehr 6 oder 9 Monate (je nach Wohndauer), sondern verkürzen sich auf 3 Monate. Diese Kündigung mit verkürzter Frist darf der Vermieter nur einmal, sofort nachdem er das Eigentum erlangt hat für den nächstmöglichen Termin aussprechen. Versäumt er es, gelten dann wieder die üblichen (ggf. gestaffelten) Kündigungsfristen.
:-))))
Das bedeutet: An der Rechtslage ändert sich nicht viel - bis auf die Kündigungsfrist.
Lediglich bei Mietern, die schon länger als 5 Jahre in dem Haus oder der Wohnung leben, ändern sich die Kündigungsfristen. Wenn der Vermieter, z.B. wegen Eigenbedarfs, kündigt, betragen die Fristen nicht mehr 6 oder 9 Monate (je nach Wohndauer), sondern verkürzen sich auf 3 Monate. Diese Kündigung mit verkürzter Frist darf der Vermieter nur einmal, sofort nachdem er das Eigentum erlangt hat für den nächstmöglichen Termin aussprechen. Versäumt er es, gelten dann wieder die üblichen (ggf. gestaffelten) Kündigungsfristen.
:-))))