Вход на сайт
Когда ожидать возврата кауциона?
852
12.05.19 20:42
Вопрос такой, в договоре аренды квартиры как-то не было оговорено в течение какого времени по окончании аренды мне вернут кауцион. Какой срок ожидания его возврата согласно BGB?
NEW 12.05.19 21:17
Die Frage, bis wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, ist leider in der aktuellen Rechtsprechung noch nicht endgültig geklärt. Allerdings ist klar, dass der Vermieter zur Abrechnung der Kaution verpflichtet ist und dafür eine „angemessene Überlegungsfrist“ hat. Wie lang die allerdings ist, entscheidet der Einzelfall. Normalerweise sind es jedoch drei bis sechs Monate (§548 BGB), allerdings kann sich die Prüfungsfrist unter Umständen auch auf ein Jahr ausdehnen (wenn z.B. noch Nebenkostennachzahlungen zu erwarten sind und die letzte Nebenkostenabrechnung noch nicht erfolgt ist).
Vergeht mehr als ein Jahr Prüfungsfrist, sollte der Mieter die Mietkaution schriftlich zurückfordern und kann sie sogar vor Gericht einklagen, denn eine Prüfungsfrist von über einem jahr dürfte schwer zu rechtfertigen sein. Vergessen Sie nicht: Der Mieter hat das Recht auf die Rückzahlung der Mietkaution inkl. der erwirtschafteten Zinsen. Sollte Sie dem nicht nachkommen, befinden Sie sich in Zahlungsverzug und müssen z.B. auch den Rechtsbeistand bezahlen, den der Mieter zur Durchsetzung seines Rechts beauftragt.
Wenn Sie die Mietkaution innerhalb von drei Jahren nicht zurückzahlen und der Mieter selbst diese nicht zurückfordert, verjährt sie. Die Verjährungsfrist beginnt im Januar des Folgejahres des Anspruchsbeginns. Solange hat der Mieter einen Rückzahlungsanspruch, danach nicht mehr.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.(3) (aufgehoben)
О как. от 3 до 6 месяцев.