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Mietvertrag und Bürgschaft?
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NEW 27.02.08 14:38
Нашел 1-комнатную в самом центре Берлина. В Hausverwaltung cначала попросили доходы продемонстрировать и справку из Schufa. Перезвонили через день и говорят, можем заключить договор, если предоставите поручительство (Bürgschaft). Я их послал подальше, хотя квартирка неплохая. Кто-нибудь сталкивался с подобной формой дискриминации иностранцев или Bürgschaft при съеме квартиры здесь в порядке вещей?
NEW 27.02.08 17:00
в ответ monte 27.02.08 16:21
А все же считаю, это была попытка дискриминации. Как я выяснил по немецким законам (╖ 551 BGB) Vermieter не имеет право требовать никаких Bürgschaft. Максимально, что ему положено, это 3 NKM Kaution. А тут вот и еще решение судов по этой теме
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=85041
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=85041
NEW 27.02.08 20:11
в ответ marco_materazzi 27.02.08 20:05
Я не собираюсь здесь никому доказывать, что я прав, но:
└Sachverhalt
Diesmal wollte der Hauseigentümer besonders sicher gehen: Die neue Mieterin seines Anwesens sollte eine Kaution hinterlegen und einen Bürgen beibringen. Absprachegemäß zahlte sie dem Vermieter drei Kaltmieten von insgesamt 1.200 ┬ als Sicherheit im Voraus. Zusätzlich verbürgte sich der spätere Beklagte für alle Verpflichtungen der Mieterin aus dem Mietvertrag. Bereits nach einigen Monaten kam die Frau ihren Mietzahlungen nicht mehr nach. Nach einer Mietdauer von einem Jahr zog sie aus - und hinterließ die Wohnung in einem teilweise verwahrlosten Zustand. Die Ansprüche des Vermieters auf rückständige Mieten und Schadensersatz gegen die gewesene Mieterin überstiegen bei weitem den Kautionsbetrag. Daher beanspruchte er vom Bürgen den Rest von knapp über 10.000 ┬. Doch zu seiner Überraschung weigerte sich dieser. Sein Argument: Die Bürgschaft sei neben der Mietkaution eine unzulässige Doppelsicherung.
Gerichtsentscheidung
Hiermit überzeugte der Bürge das Landgericht Coburg und auch das Oberlandesgericht Bamberg. Die Richter wiesen die Klage des Wohnungsinhabers deshalb ab. An sich könne ein Vermieter durchaus mehrere Mietsicherheiten verlangen. Diese seien, bei der Vermietung von Wohnraum, aber gesetzlich der Höhe nach auf das Dreifache der monatlichen Kaltmiete begrenzt ( ╖ 551 BGB). Eine darüber hinaus gehende Sicherheit sei unwirksam, es sei denn die Bürgschaft werde unaufgefordert abgegeben. Auf einen solchen Ausnahmefall könne sich der klagende Vermieter nicht berufen. Ohne Stellung der Bürgschaft wäre nämlich der Mietvertrag nicht zustande gekommen.
Fazit
Manchmal sind auch viele Sicherheiten nicht sicher genug.
(Urteil des Landgerichts Coburg vom 11.10.2005, Az: 23 O 676/05; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9.3.2006 und 5.4.2006, Az: 6 U 75/05; rechtskräftig)⌠
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=85041
└Sachverhalt
Diesmal wollte der Hauseigentümer besonders sicher gehen: Die neue Mieterin seines Anwesens sollte eine Kaution hinterlegen und einen Bürgen beibringen. Absprachegemäß zahlte sie dem Vermieter drei Kaltmieten von insgesamt 1.200 ┬ als Sicherheit im Voraus. Zusätzlich verbürgte sich der spätere Beklagte für alle Verpflichtungen der Mieterin aus dem Mietvertrag. Bereits nach einigen Monaten kam die Frau ihren Mietzahlungen nicht mehr nach. Nach einer Mietdauer von einem Jahr zog sie aus - und hinterließ die Wohnung in einem teilweise verwahrlosten Zustand. Die Ansprüche des Vermieters auf rückständige Mieten und Schadensersatz gegen die gewesene Mieterin überstiegen bei weitem den Kautionsbetrag. Daher beanspruchte er vom Bürgen den Rest von knapp über 10.000 ┬. Doch zu seiner Überraschung weigerte sich dieser. Sein Argument: Die Bürgschaft sei neben der Mietkaution eine unzulässige Doppelsicherung.
Gerichtsentscheidung
Hiermit überzeugte der Bürge das Landgericht Coburg und auch das Oberlandesgericht Bamberg. Die Richter wiesen die Klage des Wohnungsinhabers deshalb ab. An sich könne ein Vermieter durchaus mehrere Mietsicherheiten verlangen. Diese seien, bei der Vermietung von Wohnraum, aber gesetzlich der Höhe nach auf das Dreifache der monatlichen Kaltmiete begrenzt ( ╖ 551 BGB). Eine darüber hinaus gehende Sicherheit sei unwirksam, es sei denn die Bürgschaft werde unaufgefordert abgegeben. Auf einen solchen Ausnahmefall könne sich der klagende Vermieter nicht berufen. Ohne Stellung der Bürgschaft wäre nämlich der Mietvertrag nicht zustande gekommen.
Fazit
Manchmal sind auch viele Sicherheiten nicht sicher genug.
(Urteil des Landgerichts Coburg vom 11.10.2005, Az: 23 O 676/05; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9.3.2006 und 5.4.2006, Az: 6 U 75/05; rechtskräftig)⌠
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=85041
NEW 27.02.08 20:27
в ответ 1yy1 27.02.08 19:17
Есть
Гарантия банка это те же деньги, но с гарантией что Вас в каком то банке знают
Что у Вас есть счет и т.п.
Обычно могут попросить и информацию о доходах, и о работе и т.п.
Причем Вы не имеете права давать неполную и неточную информацию
Или Вы можете спокойно поискать сдатчика , кот. Вам во все поверит на слово
Если квартира спросом пользуется то шанс получить ее непонятному человеку невелик
Это не дискриминация а конкуренция
Гарантия банка это те же деньги, но с гарантией что Вас в каком то банке знают
Что у Вас есть счет и т.п.
Обычно могут попросить и информацию о доходах, и о работе и т.п.
Причем Вы не имеете права давать неполную и неточную информацию
Или Вы можете спокойно поискать сдатчика , кот. Вам во все поверит на слово
Если квартира спросом пользуется то шанс получить ее непонятному человеку невелик
Это не дискриминация а конкуренция