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Krankheiten von A bis Z

07.05.06 20:12
Re: Krankheiten von A bis Z
 
vik-777 знакомое лицо
vik-777
в ответ Koresch 07.05.06 00:56
K 4062 0106 DT
Krankheitskostenversicherung
Tarif VZN
Zusatz-Ergänzungstarif für Naturheilverfahren
Stand 01.01.2006
Der Tarif VZN ist als Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für die Krankheitskosten- und
Krankenhaustagegeldversicherung nur gültig in Verbindung
mit Teil I, Musterbedingungen (MB/KK 94) und
mit Teil II, Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia
Krankenversicherung a. G. (TB/KK 06).
Barmenia Versicherungen
Barmenia
Krankenversicherung a. G.
Hauptverwaltung
Kronprinzenallee 12-18
42094 Wuppertal
Inhaltsübersicht
Seite
Versicherungsfähigkeit ................................... 2
1. Leistungen
1.1 Erstattungsfähige Aufwendungen ..................... 2
1.2 Höhe der Leistungen ......................................... 2
2. Beiträge
2.1 Monatliche Raten der Tarifbeiträge .................. 2
2.2 Aufnahmehöchstalter ........................................ 2
2.6 Anpassung des Versicherungsschutzes bei
Änderungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses
................................................................ 2
4. Änderung und Ergänzung der
Musterbedingungen (MB/KK 94) und der
Allgemeinen Tarifbedingungen (TB/KK 06)
4.1 Der Versicherungsschutz .................................. 2
4.2 Pflichten des Versicherungsnehmers ................ 2
4.3 Ende der Versicherung ..................................... 3
Anhang
Liste der erstattungsfähigen Naturheilverfahren.......... 4
Zur besseren Transparenz für unsere Kunden sind die
Tarifdruckstücke im Aufbau einheitlich gestaltet.
Dies bedingt, dass die Nummerierung der einzelnen
Abschnitte in diesem Tarifdruckstück nicht unbedingt
fortlaufend ist.
2
Versicherungsfähigkeit
Der Tarif VZN kann nur in Verbindung mit den folgenden
Haupttarifen des Versicherers abgeschlossen werden:
- VA (Leistungsstufen 01, 02, 03, 04, 05, 100, 80 oder
70) und VS (Tarifstufen 3 + 2 oder 3 + 1) und VD
bzw.
- VHV (Tarifstufe 2 oder 1)
bzw.
- VZK (Tarifstufe 2 oder 1) und VZD.
1. Leistungen
Der Versicherer ersetzt nach Maßgabe des Versicherungsvertrages
im Versicherungsfall die nachgewiesenen
Aufwendungen in folgendem Umfang.
1.1 Erstattungsfähige Aufwendungen
Unter den Versicherungsschutz fallen die im Rahmen
einer ambulanten Heilbehandlung und stationären Heilbehandlung
sowie bei Zahnbehandlung, zahnprophylaktischen
Leistungen, Zahnersatz und Zahn- und Kieferregulierung
angewandten naturheilkundlichen Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden, die im Hufeland-
Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen
Stand 2005 und im gültigen Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind (siehe Anhang)
und die in diesem Zusammenhang verordneten naturheilkundlichen
Arzneimittel und Heilmittel.
1.2 Höhe der Leistungen
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden bei
ambulanter und stationärer Heilbehandlung zu 100 %
ersetzt; handelt es sich jedoch um Zahnbehandlung,
zahnprophylaktische Leistungen, Zahnersatz sowie Zahnund
Kieferregulierung, dann zu 80 %.
2. Beiträge
2.1 Monatliche Raten der Tarifbeiträge
Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge sind in der
gültigen Beitragsübersicht enthalten.
2.2 Aufnahmehöchstalter
Als Aufnahmehöchstalter gilt das vollendete 65. Lebensjahr.
2.6 Anpassung des Versicherungsschutzes bei
Änderungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses
Eine Änderung der im Hufeland-Leistungsverzeichnis der
Besonderen Therapierichtungen Stand 2005 aufgeführten
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gilt ebenfalls
als Änderung der Gesundheitsverhältnisse im Sinne von
╖ 18 MB/KK 94 mit der Folge, dass die Auswirkungen
auf die Leistungen und die Beiträge des Tarifs VZN
überprüft und jeweils mit Zustimmung eines unabhängigen
Treuhänders entsprechend geändert werden
können.
Dabei spiegelt das Ausmaß einer ggf. notwendigen Beitragsänderung
ausschließlich den Umfang der aktuellen
Änderung der erstattungsfähigen Naturheilverfahren
wider.
4. Änderung und Ergänzung der
Musterbedingungen (MB/KK 94) und der
Allgemeinen Tarifbedingungen (TB/KK 06)
4.1 Der Versicherungsschutz
4.11 Zu ╖ 1 (4) MB/KK 94: Geltungsbereich des
Versicherungsschutzes
Während der ersten drei Monate eines vorübergehenden
Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch
ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.
Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung
über drei Monate hinaus ausgedehnt werden, so besteht
Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die
Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit
antreten kann.
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt im
außereuropäischen Ausland besteht zeitlich unbegrenzter
Versicherungsschutz, wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
a) Für die versicherte Person besteht bei der Barmenia
Krankenversicherung a. G. bei stationärer Heilbehandlung
im Rahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung
sowohl Versicherungsschutz für die
allgemeinen Krankenhausleistungen als auch für die
Unterbringung im Einbettzimmer sowie privatärztliche
Behandlung im Krankenhaus.
b) Die private Pflegepflichtversicherung wird während
des Auslandsaufenthaltes fortgeführt.
4.12 Zu ╖ 2 MB/KK 94: Beginn des
Versicherungsschutzes
Nach Ablauf eines Jahres - von dem im Versicherungsschein
bezeichneten Beginn der Versicherung an gerechnet
- wird auch für solche Versicherungsfälle geleistet,
die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten
sind und noch andauern. ╖ 2 (1) Satz 3 MB/KK 94 bleibt
unberührt.
4.13 Zu ╖ 2 (2) MB/KK 94: Anmeldung von
Neugeborenen
Neugeborene können nur für Tarife angemeldet werden,
die für den Neuzugang geöffnet sind.
4.15 Zu ╖ 3 (3) MB/KK 94: Besondere Wartezeit
Für Psychotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz
sowie für Zahn- und Kieferregulierung beträgt die
besondere Wartezeit sechs Monate.
4.2 Pflichten des Versicherungsnehmers
4.21 Zu ╖ 8 (1.1) TB/KK 06: Festsetzung des
Beitrages
╖ 8 (1.1) TB/KK 06 lautet für diesen Tarif wie folgt:
Als tarifliches Eintrittsalter gilt bei Personen, die das
21. Lebensjahr vollendet haben (Erwachsene), der Unterschied
zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und
dem Jahr der Geburt.
Der Beitrag für Kinder (0-14 bzw. 15-21 Jahre) gilt bis
zum Ende des Monats, in dem sie das 14. bzw.
21. Lebensjahr vollenden. Danach ist für sie der Beitrag
für das tarifliche Eintrittsalter 15-21 bzw. für Erwachsene
zu zahlen.
3
4.3 Ende der Versicherung
4.32 Zu ╖ 15 MB/KK 94: Beendigung der
Versicherung
Die Versicherung nach dem Tarif VZN endet zum selben
Zeitpunkt mit dem mindestens einer der folgenden Tarife
endet: VA, VS, VD bzw. VHV bzw. VZK oder VZD.
4
Anhang
Liste der erstattungsfähigen Naturheilverfahren
∙ Akupressur
- außer zur Schmerzbehandlung
- zur Schmerzbehandlung*
∙ Akupunktur (einschließlich Zungen-, Puls-, Meridianund
Punktdiagnostik, Injektionen und Quaddelungen
in Akupunkturpunkte)
- außer zur Schmerzbehandlung
- zur Schmerzbehandlung*
∙ Anthroposophische Medizin*
∙ Antihomotoxische Medizin*
∙ Aromatherapie
∙ Ausleitende Verfahren:
- Aderlass*
- Baunscheidt-Behandlung
- Bier`sche Stauung
- Blutegelbehandlung*
- Cantharidentherapie
- Fontanellentherapie
- Pustulantien-Behandlung
- Schröpfen*
∙ Ayurveda
∙ Biochemie nach Schüssler*
∙ Bioenergetische Medizin:
Bioelektronische Systemdiagnostik und -therapie
einschließlich Elektroakupunktur nach Voll (EAV),
Bioelektrische Funktionsdiagnostik, Biophysikalische
Informations-Therapie, Bioresonanzdiagnostik und
-therapie, Moratherapie, Magnetfeldtherapie, Elektro-
Neuraldiagnostik und -therapie, Störfeld-Therapie,
Kirlian-Fotografie, Thermographie, Segmentelektrogramm
 Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein usw.
 Carcinochrom-Reaktion
 Chiropraktik (Chirotherapie)*
 Colon-Hydrotherapie
 Eigenblutbehandlung
 Eigenharnbehandlung
 Elementar-Therapie
 Gasgemischinjektionen
 Hautwiderstandsmessungen
 Heilmagnetische Behandlungen
 Homöopathie (einschließlich homöopathischer
Hochpotenzen)*
 Homöosiniatrie
 Hydrotherapie*
 Hyperthermie
 Irisdiagnostik (Augendiagnostik)
 Isopathie
 Kinesiologie
 Kristallographie
 Lasertherapie
- außer zur Schmerzbehandlung
- zur Schmerzbehandlung*
 Lymphdrainage*
 Mikrobiologische (Mikroökologische) Medizin
einschließlich Autovaccine
 Nervenpunktmassage
 Neuraltherapie*
 Nosodentherapie
 Organotherapie (einschließlich Enzymtherapie,
Thymustherapie, Zelltherapie)
 Orthomolekulare Medizin
 Osteopathie*
 Ozontherapien (einschließlich Ozon-Eigenblutbehandlung,
Beutelbegasung, Glockenbegasung, Fistelinfiltration,
Ozoninjektionen, Darminsufflation, Ozon-
Wasser-Anwendung, UVB-Eigenbluttherapie, UVEEigenbluttherapie)
 Physikalische Therapien (einschließlich Inhalationen,
Krankengymnastik und Übungsbehandlungen,
Massagen, Packungen, Wärmebehandlungen,
Elektrotherapie, Lichttherapie, Dermapunktur)*
 Phytotherapie*
 Reflexzonenmassagen
 Regulationsmedizin und Matrixtherapie
 Roeder▓sches Verfahren
 Sauerstoff-Therapien (einschließlich Atembehandlung,
Atem-Biofeedback, Oxyvenierungstherapie,
Hämatogene Oxydationstherapie, Sauerstoff-Inhalationen,
Sauerstoffzelt, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie)
 Segmentdiagnostik/Maximaldiagnostik u. Ä.
 Shiatsu
 Spagyrik
 Thermotherapie
 Traditionelle Chinesische Medizin (einschließlich
Qi-gong, Tai-Qi, Moxatherapie, Moxibustionen)
 Ultraschalltherapie*
*) Die Aufwendungen für diese Naturheilverfahren sind
nach den Haupttarifen (s. Versicherungsfähigkeit)
im tariflichen Umfang erstattungsfähig und werden
nicht nach dem Tarif VZN erstattet. Ein nach den
Haupttarifen vereinbarter Selbstbehalt wird nicht nach
dem Tarif VZN erstattet.
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