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Coronavirus outbreak 2

22.03.20 23:19
Re: Coronavirus outbreak 2
 
heppy i старожил
heppy i
в ответ Варшавец 22.03.20 22:49, Последний раз изменено 22.03.20 23:32 (heppy i)

@Варшавец

Спасибо за ссылку в соседней теме. У меня дочь работает в интенсиве, поэтому официальные статьи мне очень интересны.

Потому что медикам, похоже, запрещают говорить как есть. Вот коллега моей дочери, форумчанин СуперМитя немного выдал и пропал. Хехе.

Надеюсь, его не томят в застенках и не порят плётками.


По ссылке на первой странице статья. https://www.divi.de/aktuelle-meldungen-intensivmedizin/cov...

Цитаты:


Die Emotionen kochen extrem hoch: Deutschlands Intensiv- und Notfallmediziner arbeiten gerade mit ihren Teams bis zur Erschöpfung, räumen ganze Etagen der Krankenhäuser für COVID-19-Patienten leer, kaufen teures Material und Medikamente zum teilweise fünffachen Regelpreis


Rein rechnerisch kommt Janssens zum Beispiel für jedes neu errichtete Intensivbett in seiner Klinik auf etwa 95.000 Euro, Tendenz steigend – da die Preise für Medikamente und Schutzausrüstung aufgrund der hohen Nachfrage in die Höhe schießen. „Der Minister wollte zunächst 30.000 Euro für diese Betten zurückerstatten, in der Nachbesserung des Gesetzentwurfes bietet er jetzt 50.000 Euro für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit an“, so Janssens. Auf den restlichen Kosten bleiben die Kliniken wohl sitzen.


Mehrkosten aufgrund der Preisexplosion für Schutzausrüstung sind nicht berücksichtigt
(Preise vor und in der Krise:

OP-Maske 3 Cent vs. 50 Cent bis 1 Euro;
FFP2-Atemschutzmaske je nach Ausführung 11 bis 60 Cent vs. 7 bis 10 Euro)
Mehrverbrauch an Schutzkleidung wird nicht berücksichtigt
Entstehende Überstunden werden nicht berücksichtigt
Das Problem der Verlegung der Patienten in Altenheime, Kurzzeitpflege, Reha-Einrichtungen wird nicht berücksichtigt
Der Medikamente-Engass und die explodierenden Preise sind nicht berücksichtigt
Was den Krankenhäusern
a) für jedes zusätzlich geschaffen Intensivbett und
b) für den Erlösausfall aufgrund der freigehaltenen Betten erstattet werden soll, reicht nicht aus oder ist mit bürokratischen Hürden (§21 Abs.2 KHG) belastet.


 

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