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должна ли я платить?
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в ответ REZKAJA 18.03.10 23:18, Последний раз изменено 18.03.10 23:29 (Аня11)
вот покапалась в инете
http://www.aok.de/berl/rd/8963.htm
http://www.aok.de/berl/rd/8963.htm
В ответ на:
Das Gesetz sieht vor, dass Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen) maximal 2% der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes betragen sollen. Zu den Bruttoeinnahmen gehören u.a. Arbeitsentgelt aus Beschäftigungen, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld II und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie sonstige Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Für Familienangehörige gibt es zusätzliche Freibeträge.
Übersteigen Ihre Zuzahlungen diese persönliche Belastungsgrenze im Laufe des Jahres, können wir Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien. Nutzen Sie unsere Checkliste um festzustellen, ob Sie von den Zuzahlungen befreit werden können
Das Gesetz sieht vor, dass Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen) maximal 2% der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes betragen sollen. Zu den Bruttoeinnahmen gehören u.a. Arbeitsentgelt aus Beschäftigungen, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld II und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie sonstige Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Für Familienangehörige gibt es zusätzliche Freibeträge.
Übersteigen Ihre Zuzahlungen diese persönliche Belastungsgrenze im Laufe des Jahres, können wir Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien. Nutzen Sie unsere Checkliste um festzustellen, ob Sie von den Zuzahlungen befreit werden können
любовь не рождается, она создается, картинки меняются - любовь остается...