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геномодифицированные продукты
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NEW 22.04.08 16:13
Продают ли в Германии геномодифицированные продукты и как их распознать ?
NEW 23.04.08 10:28
в ответ balex0 22.04.08 16:13
Я знаю что на Украине началось помешательство по этому поводу! Вопрос тоже возник по этой причине?
"Фашисты будущего будут называть себя антифашистами" © Черчилль
Подвиг народа
NEW 23.04.08 11:52
в ответ KSENCHA.UA 23.04.08 11:40
везде говорят о том, что эти продукты продаются населению.
Просто узнали только сейчас.
Просто узнали только сейчас.
"Фашисты будущего будут называть себя антифашистами" © Черчилль
Подвиг народа
NEW 23.04.08 11:54
в ответ balex0 22.04.08 16:13
Модифицированные напрямую - запрещены. (Идут разговоры, что могут разрешить, но тогда обязательно будет маркировка). Но если, например, корова ела модифицированную сою - то это не запрещено. Если стоит пометка "био", то гарантировано, что вообще нет ничего модифицированного.
NEW 23.04.08 12:01
http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/gmfood/qanda_de.pdf
в ответ balex0 22.04.08 16:13
В ответ на:
Welche Vorschriften gelten für die Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Erzeugnissen?
Für aus GVO bestehende oder solche enthaltende sowie für aus GVO hergestellte
Erzeugnisse, die als Ergebnis des Verfahrens nach der Richtlinie 2001/18/EG (Teil C) oder
der Verordnung 1829/2003 zugelassen wurden, gelten neben den Anforderungen an die
Rückverfolgbarkeit auch die Etikettierungsvorschriften der Verordnungen 1829/2003 und
1830/2003.
Mit der Etikettierung werden Verbraucher und Benutzer des Erzeugnisses informiert und
haben so die Möglichkeit, ihre Wahl in Kenntnis der Sachlage zu treffen.
Allgemein schreibt die Verordnung 1830/2003 bei allen vorverpackten Erzeugnissen, die
aus GVO bestehen oder solche enthalten, den Unternehmern folgende Angabe auf dem
Etikett vor: └Dieses Erzeugnis enthält genetisch veränderte Organismen⌠ oder └Dieses
Produkt enthält [Bezeichnung des Organismus/der Organismen], genetisch verändert⌠.
Handelt es sich um nicht vorverpackte Erzeugnisse, die den Endverbrauchern angeboten
werden, müssen diese Angaben bei der Präsentation des Erzeugnisses gemacht werden
oder damit verbunden sein.
Für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel gilt die
Verordnung 1829/2003.
Die gentechnisch veränderten Lebensmittel, die an den Endverbraucher oder an Anbieter
von Gemeinschaftsverpflegung (Restaurants, Krankenhäuser, Kantinen und andere
Gemeinschaftseinrichtungen) unverändert geliefert werden, müssen gemäß der
Verordnung 1829/2003 (Artikel 12) etikettiert sein, und zwar unabhängig davon, ob das
Endprodukt DNA oder Proteine enthält, die gentechnisch verändert sind. Die
Kennzeichnungspflicht erstreckt sich somit auf stark raffinierte Erzeugnisse, wie z. B. Öl,
das aus gentechnisch verändertem Mais hergestellt wird.
Dies gilt gleichermaßen für Futtermittel, einschließlich Mischfuttermittel, die GV-Soja
enthalten. Auch Maiskleber aus GV-Mais muss im Einklang mit Artikel 25 der Verordnung
1829/2003 gekennzeichnet werden. Damit können sich Viehzüchter genau über
Zusammensetzung und Eigenschaften der Futtermittel informieren.
Die Etikettierung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln ist somit
gezielt in den GVO-Vorschriften geregelt. Neben den spezifischen Bestimmungen der
GVO-Vorschriften gelten für gentechnisch veränderte Lebensmittel aber auch
entsprechende Bestimmungen der allgemeinen Vorschriften in diesen Bereich (siehe
insbesondere die Richtlinie 2000/13/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
17
Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die
Werbung hierfür, und die Richtlinie 96/25/EG über den Verkehr mit Futtermittel-
Ausgangserzeugnissen, zur Änderung der Richtlinien 70/524/EWG, 74/63/EWG,
82/471/EWG und 93/74/EWG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 77/101/EWG).
Welche Vorschriften gelten für die Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Erzeugnissen?
Für aus GVO bestehende oder solche enthaltende sowie für aus GVO hergestellte
Erzeugnisse, die als Ergebnis des Verfahrens nach der Richtlinie 2001/18/EG (Teil C) oder
der Verordnung 1829/2003 zugelassen wurden, gelten neben den Anforderungen an die
Rückverfolgbarkeit auch die Etikettierungsvorschriften der Verordnungen 1829/2003 und
1830/2003.
Mit der Etikettierung werden Verbraucher und Benutzer des Erzeugnisses informiert und
haben so die Möglichkeit, ihre Wahl in Kenntnis der Sachlage zu treffen.
Allgemein schreibt die Verordnung 1830/2003 bei allen vorverpackten Erzeugnissen, die
aus GVO bestehen oder solche enthalten, den Unternehmern folgende Angabe auf dem
Etikett vor: └Dieses Erzeugnis enthält genetisch veränderte Organismen⌠ oder └Dieses
Produkt enthält [Bezeichnung des Organismus/der Organismen], genetisch verändert⌠.
Handelt es sich um nicht vorverpackte Erzeugnisse, die den Endverbrauchern angeboten
werden, müssen diese Angaben bei der Präsentation des Erzeugnisses gemacht werden
oder damit verbunden sein.
Für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel gilt die
Verordnung 1829/2003.
Die gentechnisch veränderten Lebensmittel, die an den Endverbraucher oder an Anbieter
von Gemeinschaftsverpflegung (Restaurants, Krankenhäuser, Kantinen und andere
Gemeinschaftseinrichtungen) unverändert geliefert werden, müssen gemäß der
Verordnung 1829/2003 (Artikel 12) etikettiert sein, und zwar unabhängig davon, ob das
Endprodukt DNA oder Proteine enthält, die gentechnisch verändert sind. Die
Kennzeichnungspflicht erstreckt sich somit auf stark raffinierte Erzeugnisse, wie z. B. Öl,
das aus gentechnisch verändertem Mais hergestellt wird.
Dies gilt gleichermaßen für Futtermittel, einschließlich Mischfuttermittel, die GV-Soja
enthalten. Auch Maiskleber aus GV-Mais muss im Einklang mit Artikel 25 der Verordnung
1829/2003 gekennzeichnet werden. Damit können sich Viehzüchter genau über
Zusammensetzung und Eigenschaften der Futtermittel informieren.
Die Etikettierung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln ist somit
gezielt in den GVO-Vorschriften geregelt. Neben den spezifischen Bestimmungen der
GVO-Vorschriften gelten für gentechnisch veränderte Lebensmittel aber auch
entsprechende Bestimmungen der allgemeinen Vorschriften in diesen Bereich (siehe
insbesondere die Richtlinie 2000/13/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
17
Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die
Werbung hierfür, und die Richtlinie 96/25/EG über den Verkehr mit Futtermittel-
Ausgangserzeugnissen, zur Änderung der Richtlinien 70/524/EWG, 74/63/EWG,
82/471/EWG und 93/74/EWG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 77/101/EWG).
http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/gmfood/qanda_de.pdf
"Бог не играет в кости" (С)
NEW 23.04.08 12:12
http://www.bvl.bund.de/nn_491798/DE/06__Gentechnik/bedingung__freisetzungen__auf...
в ответ SULU 23.04.08 12:01
В ответ на:
Die Verordnung 1829/2003
Am 07. November 2003 trat in allen EU-Ländern eine neue Verordnung in Kraft, mit der Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln einheitlich und in gesetzlich verbindlicher Form geregelt werden, die Verordnung 1829/2003. Sie ist seit dem 18. April 2004 wirksam und beinhaltet verschärfte Sicherheitsanforderungen, eine erweiterte Kennzeichnung und eine verbesserte Information der Öffentlichkeit. Auch das Zulassungsverfahren wurde geändert.
Unter die Verordnung 1829/2003 fallen Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen,
die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind (Beispiel: GV-Tomate) oder solche enthalten (Beispiel: Joghurt mit gv-Milchsäurebakterien),
die aus GVOs stammen oder daraus hergestellt sind, unabhängig davon, ob der jeweilige GVO noch im Lebensmittel nachweisbar ist (Beispiele: Tomatenketchup, Maisstärke, Sojaöl, Sojalecithin oder Zucker aus gentechnisch veränderten Pflanzen),
Nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe, die nicht aus, sondern mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Dazu zählen etwa: Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermitteln erhalten haben. Für Futtermittel und Futtermittelzusätze gelten im Kern die gleichen Bestimmungen wie für Lebensmittel. Um zugelassen zu werden, müssen gv-Lebens- und Futtermittel die gleichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Futtermittel werden ähnlich gekennzeichnet wie Lebensmittel. Die Kennzeichnung wendet sich an Landwirte bzw. die Abnehmer von Futtermitteln.
Die Verordnung 1829/2003
Am 07. November 2003 trat in allen EU-Ländern eine neue Verordnung in Kraft, mit der Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln einheitlich und in gesetzlich verbindlicher Form geregelt werden, die Verordnung 1829/2003. Sie ist seit dem 18. April 2004 wirksam und beinhaltet verschärfte Sicherheitsanforderungen, eine erweiterte Kennzeichnung und eine verbesserte Information der Öffentlichkeit. Auch das Zulassungsverfahren wurde geändert.
Unter die Verordnung 1829/2003 fallen Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen,
die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind (Beispiel: GV-Tomate) oder solche enthalten (Beispiel: Joghurt mit gv-Milchsäurebakterien),
die aus GVOs stammen oder daraus hergestellt sind, unabhängig davon, ob der jeweilige GVO noch im Lebensmittel nachweisbar ist (Beispiele: Tomatenketchup, Maisstärke, Sojaöl, Sojalecithin oder Zucker aus gentechnisch veränderten Pflanzen),
Nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe, die nicht aus, sondern mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Dazu zählen etwa: Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermitteln erhalten haben. Für Futtermittel und Futtermittelzusätze gelten im Kern die gleichen Bestimmungen wie für Lebensmittel. Um zugelassen zu werden, müssen gv-Lebens- und Futtermittel die gleichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Futtermittel werden ähnlich gekennzeichnet wie Lebensmittel. Die Kennzeichnung wendet sich an Landwirte bzw. die Abnehmer von Futtermitteln.
http://www.bvl.bund.de/nn_491798/DE/06__Gentechnik/bedingung__freisetzungen__auf...
"Бог не играет в кости" (С)
NEW 23.04.08 12:36
их Spuren кажется везде
:
Frage:
Antwort:
p.s.GVO---gentechnisch veränderter Organismus
в ответ встреча 23.04.08 11:46
В ответ на:
Не могу себе вообразить, что и эта дрянь может появится на прилавках
Не могу себе вообразить, что и эта дрянь может появится на прилавках
их Spuren кажется везде
Frage:
В ответ на:
Auch in Deutschland werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut.
Gibt es dann überhaupt noch Lebensmittel, die garantiert "ohne Gentechnik" erzeugt sind?
Auch in Deutschland werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut.
Gibt es dann überhaupt noch Lebensmittel, die garantiert "ohne Gentechnik" erzeugt sind?
Antwort:
В ответ на:
Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen landwirtschaftlich genutzt werden, lassen sich GVO-Einträge in konventionellen Produkten mit geeigneten Maßnahmen minimieren, völlig zu unterbinden sind sie nicht. Beimischungen sind während des Anbaus, bei Ernte, Transport, Lagerung und Verarbeitung möglich etwa durch Windverwehung oder nicht vollständig gesäuberte Maschinen oder Transportbehälter.
Die Natur ist ein "offenes System". Dort ist es nicht möglich, absolut "gentechnik-freie" Produkte zu erzeugen. Das gilt auch für Lebensmittel des ökologischen Landbaus. Mit den modernen, hochempfindlichen Nachweisverfahren lassen sich auch da GVO-Spuren finden.
Eine 100-prozentige GVO-Freiheit ließe sich nur garantieren, wenn weltweit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut würden. Ein globaler Ausstieg aus der Grünen Gentechnik ist nicht realistisch. Weltweit werden auf mehr als 80 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut.
Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen landwirtschaftlich genutzt werden, lassen sich GVO-Einträge in konventionellen Produkten mit geeigneten Maßnahmen minimieren, völlig zu unterbinden sind sie nicht. Beimischungen sind während des Anbaus, bei Ernte, Transport, Lagerung und Verarbeitung möglich etwa durch Windverwehung oder nicht vollständig gesäuberte Maschinen oder Transportbehälter.
Die Natur ist ein "offenes System". Dort ist es nicht möglich, absolut "gentechnik-freie" Produkte zu erzeugen. Das gilt auch für Lebensmittel des ökologischen Landbaus. Mit den modernen, hochempfindlichen Nachweisverfahren lassen sich auch da GVO-Spuren finden.
Eine 100-prozentige GVO-Freiheit ließe sich nur garantieren, wenn weltweit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut würden. Ein globaler Ausstieg aus der Grünen Gentechnik ist nicht realistisch. Weltweit werden auf mehr als 80 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut.
p.s.GVO---gentechnisch veränderter Organismus



