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Объясните пожалуйста!

02.08.07 14:03
Re: Объясните пожалуйста!
 
tanusik коренной житель
в ответ Мини 13.07.07 12:24
Вы будете получать 99,5% от вашего заработка
Die Geringverdiener-Komponente beim Elterngeld:
Um Personen mit einem geringen Einkommen (bis 1.000 Euro "Netto-Einkommen" besser zu stellen, als Personen die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde die Geringverdiener-Komponente eingeführt. Durch diese Regelung bekommen Geringverdiener nicht 67 % Ihres "Netto-Einkommens", sondern mehr als 67 % als Elterngeld ausbezahlt.
Berechnungsformel:
67 + (1.000 - Ihr "Netto-Einkommen") / 20 = Prozentsatz für die Elterngeld-Berechnung.
Beispiel A (800 Euro "Netto-Einkommen"):
1. Schritt: 1.000 - 800 = 200
2. Schritt: 200 / 20 = 10
3.Schritt: 67 + 10 =77
Beispiel B (400 Euro "Netto-Einkommen"):
1. Schritt: 1.000 - 400 = 600
2. Schritt: 600 / 20 = 30
3.Schritt: 67 + 30 =97
Ergebnis:
Sie bekommen 77 % (Beispiel A) bzw. 97 % (Beispiel B) Ihres "Netto-Einkommens" als Elterngeld ausbezahlt.
http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das individuelle Durchschnittseinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise dem Beginn der Mutterschutzfrist. Auch bei der Geburt eines Geschwisterkindes werden zwölf Monate berücksichtigt, allerdings bleibt dabei die Zeit des Elterngeldbezuges (nicht des Erziehungsgeldbezuges) außer Betracht, so dass sich auch dann noch die (Vollzeit-)Berufstätigkeit vor der Geburt des ersten Kindes auszahlt.
 

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