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Erziehungsarbeit bestätigen
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in Antwort W.Martin 24.05.06 02:31
Я на одной страничке прочитала, что родители имеют право брать отпуск по уходу за детьми одновременно. Вот ссылка:
http://www.lebenunderziehen.de/artikel.php?id=132&alter=9&rubrik=
Вот небольшая вырезка от туда.
Was sagt Ihr Partner?
Grundsätzlich sollten Sie auch mit Ihrem Partner klären, wie Sie beim Erziehungsurlaub vorgehen wollen. Das Gesetz gibt Ihnen Bewegungsfreiheit: Sie können den Erziehungsurlaub am Stück nehmen oder unterbrechen und zwischendurch voll arbeiten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich den Erziehungsurlaub mit Ihrem Partner zu teilen beziehungsweise sich abzuwechseln. Das gilt auch für unverheiratete Paare, die zusammen wohnen.
Sie sind flexibel
Was früher "Erziehungsurlaub" hieß, trägt offiziell heute die Bezeichnung "Elternzeit". Die wichtigsten Bestimmungen für Mütter und Väter:
∙ Beide Eltern können gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch nehmen.
∙ Sie dürfen während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten (früher waren es nur 19 Stunden).
∙ In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht ein Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit √ falls nicht dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
∙ Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie ein Jahr Elternzeit aufheben und erst zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen.
∙ Besonders wichtig, damit es keinen Ärger gibt: Die Firma muss in der nachgeburtlichen Schutzfrist bereits sechs Wochen vor Antritt der Elternzeit schriftlich über Ihre Pläne informiert werden (in der Regel also, wenn das Baby zwei Wochen alt ist).
Hier gibt es Infos
Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), können Sie die kostenlose Broschüre "Erziehungsgeld √ Elternzeit" anfordern.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin
Tel.: 0 18 88/55 5-0, Fax 0 18 88/555-4103
http://www.lebenunderziehen.de/artikel.php?id=132&alter=9&rubrik=
Вот небольшая вырезка от туда.
Was sagt Ihr Partner?
Grundsätzlich sollten Sie auch mit Ihrem Partner klären, wie Sie beim Erziehungsurlaub vorgehen wollen. Das Gesetz gibt Ihnen Bewegungsfreiheit: Sie können den Erziehungsurlaub am Stück nehmen oder unterbrechen und zwischendurch voll arbeiten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich den Erziehungsurlaub mit Ihrem Partner zu teilen beziehungsweise sich abzuwechseln. Das gilt auch für unverheiratete Paare, die zusammen wohnen.
Sie sind flexibel
Was früher "Erziehungsurlaub" hieß, trägt offiziell heute die Bezeichnung "Elternzeit". Die wichtigsten Bestimmungen für Mütter und Väter:
∙ Beide Eltern können gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch nehmen.
∙ Sie dürfen während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten (früher waren es nur 19 Stunden).
∙ In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht ein Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit √ falls nicht dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
∙ Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie ein Jahr Elternzeit aufheben und erst zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen.
∙ Besonders wichtig, damit es keinen Ärger gibt: Die Firma muss in der nachgeburtlichen Schutzfrist bereits sechs Wochen vor Antritt der Elternzeit schriftlich über Ihre Pläne informiert werden (in der Regel also, wenn das Baby zwei Wochen alt ist).
Hier gibt es Infos
Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), können Sie die kostenlose Broschüre "Erziehungsgeld √ Elternzeit" anfordern.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin
Tel.: 0 18 88/55 5-0, Fax 0 18 88/555-4103
Не талантливых людей нет, есть люди которые занимаются не своим делом