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Батуты на общих площадках

28.06.20 16:25
Re: Батуты на общих площадках
 
SaLaMaNdRa-I местный житель
SaLaMaNdRa-I
в ответ Peppina 26.06.20 13:08

So gilt zunächst einmal folgende Grundregel:

Wenn sich alle Bewohner des Hauses oder der Wohnanlage einen Garten oder einen Hof teilen, der Garten oder Hof also zur gemeinschaftlichen Nutzung gedacht ist, müssen auch alle Mietparteien mit den Spielgeräten einverstanden sein. Ein Mieter kann somit nicht einfach ein Trampolin oder ein Klettergerüst aufstellen, sondern muss sich zuerst das Okay seiner Nachbarn einholen. Wenn die Nachbarn eigene Kinder haben und diese die Spielgeräte mitbenutzen dürfen, sollte das aber kein Problem sein.

Und wenn auch noch eine kleine Sitzecke für die Erwachsenen dazukommt, kann das die Gemeinschaft sogar fördern. Sind zusätzlich bauliche Maßnahmen erforderlich, muss außerdem auch der Vermieter zustimmen. Wenn das Klettergerüst also beispielsweise fest im Boden verankert sein muss oder ein Trampolin eine Bodenvertiefung notwendig macht, muss der Vermieter auf jeden Fall vorab zugestimmt haben.

 

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