Умерла беженка. Остался ребенок.
А от чего? БОльшую часть школ позакрывали. Соответственно расстояние до ближайшей увеличилось.
Или я что-то не так понимаю?
Единственная FS, насколько я знаю, которая осталась рядом - для Hörbeschädigte Kinder.
Если и ее закроют, то я уж не знаю 🥺
А нечистый наруку делец, открывший подобную фирму, просто так попавших к нему детей уже не выпустит.
Ребенка могут забрать даже просто потому, что кто-то в ЮА решит, что он СЛИШКОМ привязан к родителю/
Soziologe Wolfgang Hammer
Weil Beziehung zu eng ist: Jugendamt nimmt alleinerziehenden Müttern die Kinder weg
Scheinbar grundlos werden Mutter und Kind voneinander getrennt. Das Jugendamt greift ein und steckt das Kind in ein Heim. Mehr als 42 Familien sind in Deutschland davon betroffen. Jetzt hat ein Soziologe diese Fälle untersucht. Seine Entdeckungen machen sprachlos.
Wolfgang Hammer ist Soziologe, Experte im Jugendhilfewesen und war Koordinator der Bundesländer für den Bereich Kinder- und Jugendpolitik. Als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) begleitet er das Forschungsprojekt "Umsetzung der UN - Kinderrechtskonvention in Deutschland". Seit 2013 ist er freiberuflich und ehrenamtlich tätig und seither erzählen ihm Betroffene, Anwälte und auch Jugendamtmitarbeiter immer häufiger von zweifelhaften Fällen von Inobhutnahme. Mütter und Kinder würden voneinander getrennt, gegen ihren Willen und ohne Begründung einer unmittelbar drohenden Kindeswohlgefährdung.
Sie alle hoffen, dass Hammer ihre Fälle untersucht, die Probleme aufzeigt, sie öffentlich macht - und Einfluss auf die Rahmenbedingungen nimmt. In Jugendamt und Politik haben sie kaum noch Vertrauen, auch die Medien wollten bisher nicht über ihre Fälle berichten. Bei Hammer hingegen haben sie Erfolg.
Wegen Bemutterung ins Kinderheim?
Der Soziologe wählt aus den 167 Fällen 42 Stück aus, die er in einer Fallstudie näher beleuchten möchte. Denn bei diesen hat er Einblick in alle wichtigen Unterlagen: hilfebegründete Berichte, Hilfeplan-Protokolle, begleitende Korrespondenz der Jugendämter mit den Betroffenen und den Gerichten, Gutachten sowie Gerichtsbeschlüsse.
Das ist nicht die einzige Gemeinsamkeit zwischen den 42 Fällen. Alle Betroffenen sind alleinerziehend und weiblich, darunter 39 Mütter und drei Großmütter. Ihnen allen wurde ihr einziges Kind weggenommen - und das nur, weil angeblich die Mutter-Kind-Beziehung zu eng war.
Mütter wandten sich hilfesuchend ans Jugendamt - das nahm ihnen ihre Kinder weg
Alle Mütter hatten sich freiwillig an das Jugendamt gewandt - entweder mit der Bitte um Unterstützung bei Unterhaltsforderungen bzw. Transferleistungen (Kindergeld, Wohnungsgeld) oder bei Ferien mit dem Kind, Mutter-Kind-Kuren, Kosten von Schulausflügen, Nachhilfe, Schulbedarf und ähnlichem. "Keine der Mütter äußerte, dass sie mit der Erziehung ihres Kindes so überfordert sei, dass sie sich nicht mehr in der Lage sah, ihr Kind zu erziehen und zu versorgen."
Life Changer
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Statt den Müttern zu helfen, unterstellten die Jugendämter eine zu enge oder zu belastete Mutter-Kind-Beziehung und legten 31 Müttern eine ambulante Erziehungshilfe nah und trennten die Familien schließlich in allen Fällen voneinander. Alles, ohne ein psychologisches Gutachten, das den Verdacht auf eine symbiotische Mutter-Kind-Beziehung bestätigt hätte. Diese wurden erst nach der Inobhutnahme in Auftrag gegeben. Die Frauen müssen sich wie vor den Kopf gestoßen gefühlt haben.
Erschreckend: In einigen Fällen äußerten sich Erziehungsberatungsstellen gegen eine Trennung - die Jugendämter jedoch entschieden darüber hinweg. Vielmehr stützten sie ihre Begründung auf Hausbesuche und Einschätzungen Dritter, also von Nachbarn, Ex-Partnern und Großeltern. Letztere belasteten die betroffenen Mütter stark.
"Eine symbiotische Mutter-Kind-Beziehung ist selten"
Es ist möglich, dass zwischen Mutter und Kind eine derart enge Beziehung besteht, dass sie als kindeswohlgefährdend eingestuft werden kann. Man nennt dies eine symbiotische Beziehung.
"Wir sprechen von einer Symbiose, wenn zwei Menschen so ungetrennt sind, dass keine eigenen Gefühle, keine eigenen Haltungen oder Stellungnahmen mehr möglich sind", erklärt Kinderpsychiater Michael Schulte-Markwort im FOCUS Online-Interview. "Eine symbiotische Beziehung geht in der Regel von den Eltern aus, die es nicht ertragen, wenn ihr Kind autonomer wird. Es gibt aber auch sehr ängstliche Kinder, manchmal auch von Anbeginn an, die sehr engen Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen."
Bei einer symbiotischen Beziehung isoliert der Elternteil das Kind derart vom äußeren Umfeld, dass es Rückschritte macht, zum Beispiel in der Entwicklung. Auch psychosomatische Krankheiten können Folge von einer symbiotischen Beziehung sein. "Wenn es nicht zu einer autonomen Entwicklung des Kindes kommt, entwickelt das Kind erhebliche Trennungsängste, kann nicht mehr zur Schule gehen, will komplett zuhause bleiben, mitunter auch ein Leben lang. Zu enge Beziehungen sind entwicklungshemmend", sagt Schulte-Markwort.
Ob eine Mutter-Kind-Beziehung einfach nur eng oder schon symbiotisch ist, ist ein himmelweiter Unterschied. Der Kinderpsychiater betont: "Eine wirklich symbiotische Beziehung wird man selten finden."
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Trennung für die Kinder sehr traumatisierend
Bei den 42 Kindern aus Hammers Studie hätten sich Auffälligkeiten nach außen hin zeigen müssen. Dass dem jedoch nicht so war, bestätigten in 32 Fällen die Schulen. Kein Kind wies gravierende Leistungsrückstände auf oder war versetzungsgefährdet. Ein Kind, das Hammer in seiner Studie Karl nennt, war nach Aussage der Schule sogar "ein lebensfroher, leistungsstarker Schüler". Trotzdem entschied sich das Jugendamt für eine Trennung von der Mutter und die Unterbringung im Heim.
Die Jugendämter mögen augenscheinlich im Interesse der Kinder gehandelt haben - doch es sind die Kinder, die den größten Schaden davon tragen. Wesensveränderungen, aggressives Verhalten, Essstörungen, sogar Selbstmorddrohungen waren bei den Betroffenen keine Seltenheit.
"Von außen kommende Trennungen sind immer gewaltsam", erklärt Schulte-Markwort. "Wenn ein Kind tatsächlich symbiotisch ist, dann wird die Trennung extreme Angst auslösen. Das sollte man nie ohne intensive Vorbereitung und Begleitung machen. Das ist sonst sehr traumatisierend."
Verhalten der Kinder änderte sich - zum Negativen
In einem Bericht des Heimes an das Jugendamt über den 12-jährigen Karl heißt es: "Karl ist unaufmerksam und bisweilen rebellisch und musste schon mehrmals vom Unterricht ausgeschlossen werden. Auffällig ist zudem eine erhebliche Gewichtszunahme (10 kg in sechs Wochen)." Diese Wesensveränderung hätte zu denken geben müssen, stattdessen rieten Heim und Jugendamt zu einer Kontaktsperre zur Mutter. Er solle so die Chance erhalten, "sein Leben ohne den negativen Einfluss der Mutter neu zu ordnen."
Die Familiengerichte hingegen erkannten sehr wohl, dass hier etwas nicht stimmte. Zudem warfen die nach der Inobhutnahme erstellten psychologischen Gutachten ein ganz anderes Licht auf die Familienverhältnisse. Entsprechend wurde bei fast allen Fällen gerichtlich verordnet, Kinder und Mütter wieder zu vereinen.
Obwohl im Nachhinein gravierende sachliche und fachliche Fehler sowie Falschbehauptungen aufgedeckt wurden, gab es seitens der Jugendämter keine Entschuldigung. In sieben Fällen kündigten die Jugendämter laut der Studie sogar an, die Familien weiterhin im Blick zu behalten. Eine Drohung, finden die Betroffenen.
Wenn man die 42 Fälle betrachtet, fragt man sich unweigerlich, warum denn ausschließlich Alleinerziehende betroffen sind. "Ich kann mir vorstellen, dass es die Tendenz gibt, alleinerziehenden Müttern eine große Nähe zu unterstellen", sagt Schulte-Markwort.
Kinderwille zählte nicht
Wird das Kind von den Eltern getrennt, hat das Familiengericht dem Kind oder Jugendlichen grundsätzlich einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen. So steht es unter § 158 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
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Ein solcher Verfahrensbeistand soll das Interesse des Kindes feststellen und vor Gericht vorbringen. Zwar ist dem FamFG zufolge der Kinderwille nicht ausschlaggebend für eine Entscheidung. Doch ihn anzuhören und zu berücksichtigen, ist er in jedem Fall. Zudem hat er besonderes Gewicht.
Gebracht hat es den Betroffenen von Hammers Studie jedoch nichts. Weder persönliche Gespräche noch Briefe vonseiten der Minderjährigen an ihren Zuständigen stießen auf Einsicht.
Denn die Wünsche der Kinder, zurück zur Mutter zu ziehen, wurden vom Jugendamt als "Zeichen einer krankhaften Mutter-Kind-Beziehung interpretiert". Hammer schreibt: "Eine relevante Mitwirkung der Kinder fand mit dieser Begründung noch nicht einmal formal statt. Die Willensäusserung der Kinder wurde durch eine Stellungnahme der Heime und/oder fallführenden Fachkraft ersetzt und so in die Protokolle der Hilfeplanung aufgenommen."
Kinder tragen erheblichem Schaden davon
Hammers Fallstudie ist nicht repräsentativ, doch sie ist alarmierend. Denn sie zeigt ein Muster auf, das es in Deutschland so eigentlich nicht geben darf: Jugendämter trennen Mütter und Kinder aus Angst, zu spät einzugreifen und die Konsequenzen tragen zu müssen. Warum? Berichte über Kinder, die ums Leben kommen, weil das Jugendamt sie nicht rechtzeitig aus ihrer Familie befreit hat, gelangen immer an die Öffentlichkeit. Dann steht das Jugendamt am Pranger - und das gilt es zu vermeiden. Für Hammer ist das unfassbar. Im Gespräch mit FOCUS Online sagt er: "Was völlig fehlt, ist die Betrachtung der Folgen der Trennung. Es ist indiskutabel, was den Kindern an Schaden zugefügt wird."
Von 42 leben 31 Kinder wieder bei ihren Müttern. Sechs Kinder sind immer noch im Heim, weil ihre Mütter zumindest vorerst den Kampf um die Rückkehr aufgegeben haben. Bei elf Familien gibt es noch offene Verfahren im Jugendamt und Familiengericht.
Dringend Maßnahmen erforderlich
Hammer hofft, dass seine Studie Deutschland und die Politik wachrüttelt. Denn es bedarf dringender Maßnahmen. Es brauche mehr unabhängige Beratungsstellen in den Kommunen. Dafür müsse natürlich Geld in die Hand genommen werden. Und das scheint in Bereichen abseits der Jugendämter tatsächlich am besten investiert zu sein. "Irre ist, dass die Einsparungen der Hilfeleistungen für Familien für einen enormen Kostenanstieg in Heim- und Inobhutnahmen geführt haben", erklärt Hammer. Denn die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen kann pro Tag bis zu 150 Euro kosten. "Das System wird immer teurer und inhumaner", urteilt Hammer im Gespräch. "Diejenigen, die damit sparen wollen, sorgen dafür, dass überall die Kosten steigen. Das ist natürlich auch ein strukturelles Problem."
Mit der Angst vor dem Versagen und dem Druck das Richtige zu tun, spielen die Ämter jedoch mit dem Leben der Jüngsten unseres Landes. Auch das Vertrauen der Hilfesuchenden ist damit dahin. Nicht nur die Mütter aus Hammers Studie waren entsetzt von den Entscheidungen der Ämter. Auch ihre Kinder fühlten sich getäuscht.
"Das Schlimme ist, dass solche Institutionen geschaffen wurden, um Eltern und Kinder zu unterstützen - und ihr staatliches Wächteramt der Inobhutnahme nur dann auszuüben, wenn es keine Alternative gibt", sagt Hammer. "Inobhutnahmen aus Angst oder Unsicherheit bewirken aber genau das Gegenteil. Es ist an der Zeit, dass alle Jugendämter wieder zu Orten der Hilfe und Beratung werden, an die Eltern sich vertrauensvoll wenden können."
https://www.focus.de/familie/eltern/eltern-berichten/zu-en...
Weder persönliche Gespräche noch Briefe vonseiten der Minderjährigen an ihren Zuständigen stießen auf Einsicht.Denn die Wünsche der Kinder, zurück zur Mutter zu ziehen, wurden vom Jugendamt als "Zeichen einer krankhaften Mutter-Kind-Beziehung interpretiert".
Hammer schreibt:
"Eine relevante Mitwirkung der Kinder fand mit dieser Begründung noch nicht einmal formal statt. Die Willensäusserung der Kinder wurde durch eine Stellungnahme der Heime und/oder fallführenden Fachkraft ersetzt und so in die Protokolle der Hilfeplanung aufgenommen."
https://solomuetter.de/2022/04/04/keine-einzelfalle-sonder...
Keine Einzelfälle, sondern System: Eine aktuelle Studie kritisiert die Praxis der Gerichte und Jugendämter
Der Soziologe Dr. Wolfgang Hammer hat die Studie „Familienrecht in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme“ veröffentlicht. Sein Fazit: Ideologische Vorstellungen unter Richter:innen, Anwältinnen und Jugendämtern würden dazu führen, dass man Kinder zu Unrecht von ihren Müttern trenne und sie gefährde statt zu schützen.
4. April 2022 – Die Studie basiert auf Untersuchungen von mehr als 1.000 Fällen und wertet unter anderem 92 Fälle aus, die vor dem Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof anhängig waren. Es zeigt sich, dass psychische und physische Gewalt den Hintergrund bilden und es in den Verfahren zu einer Täter-Opfer-Umkehr zu Lasten der Kinder kommen kann. Die Studie beleuchtet auch alarmierende Hintergründe zu Kindesanhörungen und -befragungen sowie zu gerichtlich herbeigeführten Wechselmodellen. Sichtbar würden Schwachstellen in der Familiengerichtsbarkeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe, so Hammer, der weiß wovon er spricht: Der Fachautor ist unter anderem Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Kinderhilfswerks, war Vertreter der Jugend- und Familienministerkonferenz und sitzt bei den Runden Tischen zum Sexuellen Kindesmissbrauch. Die Veröffentlichung dieser aktuellen Studie ist eine logische Fortführung seines langjährigen Engagements für die Rechte von Kindern und Jugendlichen.
„Was hier in Deutschland geschieht, steht im Widerspruch zum Grundgesetz, zur UN-Kinderechtskonvention, zur Istanbul-Konvention und zum Kinder- und Jugendhilfegesetz. Etablierte Erkenntnisse internationaler Bindungsforschung, der Entwicklungspsychologie und der Runden Tische zum Sexuellen Kindesmissbrauch werden nicht nur ignoriert, sondern ins Gegenteil verkehrt.“ Und weiter führt er aus: „Die Anzahl der belegten Fälle, die Rechtsverletzungen und deren Dokumentation zeigen, dass wir es mit einem handfesten rechtsstaatlichen Skandal zu tun haben, der sofortiges Handeln der politischen Verantwortungsträger erforderlich macht.“
Auch der ärztliche Direktor der Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universität Ulm, Prof. Dr. Jörg Fegert, pflichtet Hammer bei und appelliert an die Politik: „Für mich liest sich der ganze Text nicht wie eine nüchterne Bestandsaufnahme, sondern wie ein gut belegter parteilicher Aufschrei, endlich die Situation mit Blick auf das Kindeswohl, die zentrale Perspektive und Maxime im Kindesrecht und Familienrecht, zu betrachten. Dafür bräuchten wir repräsentative Rechtstaatsachenforschung und weniger Ideologie, gerade auch mit Blick auf die von der Ampelkoalition geplanten großen Reformen im familienrechtlichen Bereich.“
Doch was wird eigentlich im Detail kritisiert?
Die Studie „Familienrecht in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme“ nimmt die Rechtsprechung der vergangenen 20 Jahre unter die Lupe. In dieser Zeit wurde das „Kindschaftsrecht“ reformiert und unter anderem das gemeinsame Sorgerecht von Mutter und Vater als Regelfall festgelegt. Die Zahl der Sorgerechtsstreitigkeiten stieg nach der Reform stark an – in Westdeutschland um 23,6 % und im Osten sogar um 53,8 %. Aktuell werden in Deutschland durchschnittlich jährlich 148.600 Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht geführt. Bis zu 86.000 Kinder sind von sogenannten „hochkonflikthaften“ Verfahren betroffen.
Hammer bekam zunehmend Hilferufe von alleinerziehenden Müttern, die ad hoc von ihren Kindern getrennt wurden. In den meisten Fällen wurden veranlasste Inobhutnahmen mit einer „zu engen Mutter-Kind-Bindung“ begründet. Dies sei aber kein Grund für eine Kindeswegnahme, so Hammer, der selbst eine Behörde geleitet hat. Problematische Inobhutnahmen von gesunden, sozial gut integrierten Kindern, d.h. Inobhutnahmen ohne Gefahr wie Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung, gingen in zwei Drittel der Fälle auf haltlose Anschuldigungen zurück. „Seit Jahren werden in Deutschland empirisch nicht abgesicherte Konstrukte wie das ‚parental alienation syndrom‘ (PAS) in tendenziösen gerichtspsychologischen Gutachten und gerichtlichen Entscheidungen eingesetzt,“ weiß auch Fegert.
Ideologische Leitbilder scheinen Entscheidungen von Familiengerichten und Jugendämtern zu begünstigen. Diese seien nicht auf das Kindeswohl ausgerichtet und entzögen sich einer fachlichen und rechtlichen Begründbarkeit. Hinter dieser Entwicklung stünden vier – wissenschaftlich und fachlich nicht haltbare – Narrative:
- Mütter würden Kinder entfremden;
- nur eine 50:50 Aufteilung der Betreuungszeit würde Kinder gesund aufwachsen lassen;
- Mütter wollten Kinder und Geld sowie
- Mütter erfänden Gewalt und Missbrauch.
In Ausbildungen beziehungsweise Weiterbildungen für die Richterschaft und weitere Verfahrensbeteiligte würden diese Narrative in Schulungskonzepten vermittelt. Mütter würden darin als „Kinderbesitzer“ mit „Verfügungsgewalt“ bezeichnet. Susanne Mirau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin, ergänzt: „Ideologische Leitbilder schaffen in der Gesellschaft ein Klima, das sich direkt auf Familien auswirkt, beispielsweise die Angst davor, sich vom anderen Elternteil zu trennen aus Sorge, das Kind zu verlieren oder das Kind schutzlos einem gewalttätigen Elternteil zeitweilig überlassen zu müssen.“
Und auch Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheld:innen und Unterstützern der Studie, sieht dadurch eine unmittelbare Gefahr für Mütter und Kinder: „Die Diskriminierung von Müttern in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren ist besonders entsetzlich, weil sie sich in hohem Maße auf das Wohlergehen und die Rechte der Kinder auswirkt.“
Die Kinder gefährdende Dynamik beginne bereits mit der Beratung in Jugendämtern und Beratungsstellen auf Basis fachlich falscher, ideologisch motivierter Annahmen, warnt auch Sybille Möller, Vorsitzende der Mütterinitiative für Alleinerziehende (MIA): „Die geplante Vorgabe der Ampel, Beratung künftig einheitlich auf das Wechselmodell auszurichten, würde eine weitere Verschärfung der in der Studie beschriebenen, unhaltbaren Belastungen von Kindern bedeuten.“
Gemeinsam kritisieren die Macher:innen und Unterstützer:innen der Studie insbesondere:
- langjährige und multiple Verfahren größtenteils ab dem Säuglings-/Kleinkindalter,
- damit einhergehende Verhaltensauffälligkeiten und Störungen der Persönlichkeitsentwicklungen der
Kinder, - das Auflösen erfolgreicher Betreuungssmodelle,
- gerichtlich herbeigeführte Wechselmodelle,
- ad-hoc Umplatzierungen ohne Folgenabwägungen,
- problematische Inobhutnahmen ohne die gesetzlich vorgeschriebene „dringende Gefahr“ sowie
- die Aushebelung des Gewaltschutzes.
Der auf Kindschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Pajam Rokni-Yazdi fordert abschließend: „Die strukturellen Defizite in familiengerichtlichen Verfahren ziehen sich durch alle Instanzen und gefährden zunehmend das Kindeswohl. Gerade erst der Verlauf der gerichtlichen Verfahren führt zu zunehmenden kindlichen Loyalitätskonflikten und Koalitionsdruck. Trotz bestehender gesetzlicher Beschleunigungsgebote und Amtsaufklärungspflichten: Zu lange Verfahrensdauern und nicht ausreichende Sachverhaltsermittlungen sind für Kinder nicht mehr hinnehmbar. Es besteht sofortiger Handlungsbedarf.“
Und Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die die schnelle Einberufung einer überfraktionellen Aufklärungsgruppe fordert ergänzt: „Dringender Handlungsbedarf besteht bei Aus- und Fortbildungen für Akteure am Familiengericht und in Jugendämtern: Eine staatliche Zertifizierung muss Neutralität und Fachlichkeit sicherstellen. Familienrichterinnen und – richter wie Jugendämter brauchen Entlastung durch ausreichende Ressourcen.“
Die gesamte Studie sowie ergänzende Zusatzinformationen und Pressestimmen findet ihr auf der extra eingerichteten Website: familienrecht-in-deutschland.de
А не приходила идея в голову, что дефицит веса может быть наследственным? Есть люди, которые и во взрослом возрасте вес барашка имеют, не больше порядка 50-и кг и всё тут. Само собой, пока они растут, они мельче всех, при чём из поколения в поколение и ничего тут не поделаешь. Поэтому вес - не показатель.
А может быть Вам самой на себя опекунство оформить для мальчика, а отец опомнится или родственники, потом дальше будете решения принимать, а пока, раз мальчик уже более менее привязался, пусть официально какое-то время у Вас живёт!?
украинские родные все пытали, какие пособия будет платить Германия. Никакие.
он уже в хайме
вот и весь интерес родственников, деньги и только деньги с ребенком от Германии получать
таких родственников иметь тоже что и врагов
грустно всё это что такие родственники имеются и только о своей шкуре и заботятся
Пару лет назад муж немецкий убил свою русскую жену, ребенка забрали в хайм или пфлегесемью. Бабушка и дедушка хлопотали, чтобы ребенка им отдали. Но с ЮА царапаться сложно. Вот, я вспомнила эту историю и держала ребенка у себя, от меня-то можно по первому требованию забрать.