Тесты на коронавирус в начальной школе.
Просто охеревшие, извините, чиновнички и учителя.
У нас тут руководительница местного Schulamt отличилась своим рвением.
Угрожает тем, что у непокорных югендамт детей забирать будет.
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
aus gegebenem Anlass weise ich in Bezug auf das Verfahren bei fehlender Einverständniserklärung für einen Antigen-Selbsttest auf Folgendes hin:
Erläuterungen zur Rechtslage
Nach § 3 Abs. 4a) Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverordnung) vom 26.11.2020 in der am 19.04.2021 in Kraft tretenden Fassung dürfen am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über einen Nachweis verfügen, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegt oder die in der Schule unter Anleitung einen Antigen-Test zur Eigenanwendung von Laien mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die Corona-Einrichtungsschutzverordnung ist eine Rechtsverordnung und damit ein Gesetz im materiell-rechtlichen Sinn; allen Gesetzen ist aber zu eigen, dass sie eine Befolgenspflicht auslösen. Eine Verwerfungsbefugnis kommt dem Einzelnen nicht zu; unberührt bleibt die Möglichkeit, ein Normenkontrollverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anzustrengen, die aber keine aufschiebende Wirkung hat.
Die Pflicht, den Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus zu erbringen oder die Schülerin bzw. den Schüler in der Schule unter Anleitung einen Antigen-Selbsttest vornehmen zu lassen und hierfür eine Einverständniserklärung abzugeben, obliegt den Erziehungsberechtigten. Sie knüpft an deren Pflichten aufgrund der Schulpflicht an.
Unberührt bleibt dabei die Möglichkeit der schriftlichen Abmeldung von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung gemäß § 3 Abs. 4b) Corona-Einrichtungsschutzverordnung.
Vorgehen am ersten Präsenztag nach den Osterferien
Sollten Schülerinnen und Schüler bei Schulbeginn nach den Ferien an ihrem individuell ersten Schultag die erforderliche Einverständniserklärung für den Antigen-Selbsttest nicht mitgebracht haben, sollten diese - wenn möglich - von der übrigen Schülerschaft getrennt betreut werden.
Geben die Schülerinnen und Schüler an, dass ein Ausdruck der Einverständniserklärung zu Hause nicht möglich war, ist diesen eine ausgedruckte Erklärung mitzugeben mit der Maßgabe, dass die Einverständniserklärung am kommenden Schultag, also am zweiten Präsenztag, ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen ist.
Gleiches gilt, wenn die Schülerinnen und Schüler angeben, dass die Einverständniserklärung zu Hause vergessen wurde.
Vorgehen bei Nichtvorlage der Einverständniserklärung
Sofern die Einverständniserklärung zur Testung nach Erklärung einer bzw. eines Erziehungsberechtigten oder der Schülerin bzw. des Schülers nicht vorgelegt wird, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nach der Corona-Einrichtungsschutzverordnung nicht zulässig. Im Falle der Nichtvorlage ist die Schülerin bzw. der Schüler ab ihrem bzw. ab seinem zweiten Schultag nach Hause zu schicken. Die Eltern sind hierzu zu verständigen, so dass eine Beaufsichtigung zu Hause sichergestellt ist.
Dies gilt in gleicher Weise, wenn trotz vorgelegter Einverständniserklärung keine Teilnahme an dem in der Schule unter Anleitung durchgeführten Antigen-Selbsttest mit negativem Ergebnis erfolgt bzw. kein Nachweis dazu vorgelegt wird, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegt. Die Einverständniserklärung allein reicht nicht.
Kommen die Erziehungsberechtigten den ihnen hier obliegenden Pflichten nicht nach oder verweigern sie diese, sind sie darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall das Jugendamt zwecks Inobhutnahme des Kindes bzw. der/des Jugendlichen verständigt werden muss. Dies muss erforderlichenfalls durch die Schule erfolgen; bis zur Abholung der Schülerin bzw. des Schülers durch das Jugendamt sollte diese bzw. dieser - wenn möglich - von der übrigen Schülerschaft getrennt betreut werden.
Sollte es sich abzeichnen, dass eine solche Verweigerung erfolgen wird bzw. erfolgt, so bitte ich Sie Ihre zuständige Schulaufsichtsbeamtin bzw. Ihren zuständigen Schulaufsichtsbeamten umgehend per Email in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Litzenberger
Leitende Regierungsdirektorin
- als Leiterin eines Staatlichen Schulamtes -
Staatliches Schulamt
für den Main-Kinzig-Kreis
так вот мне интересно, есть ли смысл. Если в других школах по другому, а у неё уверенность в её дебильном концепте, она отказывается раздавать тесты на дом. Требует с нас подпись в НАШЕЙ ответственности, хотя мы там не присутствуем. Это же развод чистой воды. А , например, что это все будет филькина грамота, потому что дети будут вводить по краю носа , это уже не важно.
н.п.
Сильно пахнет жареным. Сдается мне, что скоро те, кто не захочет ставить прививки детям будут иметь проблемы с югендамтом.
Интересно, а в соседних странах так же над детьми издеваются? Может у кого-то есть знакомые, проживающие во Франции, Швейцарии, Голландии?
ну например в Израиле страна практически вся привита,маски и локдауны сняты..
Летом детей начинают прививать...
И по моему никто не жужжит (((это из моих источников)))
Как в Европе другой не знаю...
Насколько я знаю со слов родственников и друзей , все родители встали на дыбы и некоторые врачи и детей оставили в покое, до 16 лет абсолютно и до 18 по желанию в Израиле , в Бельгии мне однокурсник рассказал, прививки с лета и добровольно ,тестов не было в школах обязательных и школа была закрыта все это время