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не берут в садик

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dieter72 коренной житель20.01.15 21:46
NEW 20.01.15 21:46 
в ответ Irma_ 20.01.15 21:25

Читайте внимательно, а потом возмущайтесь.
В этой ссылке есть ВСЁ, что нужно, с подробными объяснениями. Если бы внимательно прочитали, то не пришлось бы комментировать меня.
В ответ на:
Der Rechtsanspruch
Am 01.08.2013 tritt die Neufassung des § 24 Abs. 2 SGB VIII in Kraft (Gesetzestext siehe Anhang). Ab diesem Zeitpunkt besteht für ein- und zweijährige Kinder bundesweit ein individueller Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. „Tageseinrichtungen“ werden landläufig als Kindertagesstätten (Kitas) bezeichnet, mit „Kindertagespflege“ sind Tagesmütter bzw. -väter gemeint.
Für Kinder vor der Vollendung des ersten und ab Vollendung des dritten Lebensjahres bleibt es bei den bisherigen Regelungen (§ 24 Abs. 1, 3 u. 4 SGB VIII): sie haben weiterhin einen bedingten Anspruch auf frühkindliche Förderung.
Was ändert sich durch die gesetzliche Neuregelung?
Bis zum 31.07.2013 kann der Antrag der Eltern von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) noch mit den Behauptungen abgelehnt werden, dass die Kommune einen bedarfsgerechten Ausbau ein Kinderbetreuung (noch) nicht erreicht habe, weshalb weder ein Kita-Platz noch eine Tagespflegeperson zur Verfügung stehen oder mit dem gleichen Ergebnis: dass die vorgesehene (fiktive) Quote an Plätzen bereits vergeben sei, weshalb kein Platz mehr vergeben werden könne.
Ab dem 01.08.2013 haben die Jugendämter nicht nur darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht und vorzuhalten ist. Die gesetzliche Neuregelung zwingt die Jugendämter, einen subjektiven Anspruch auf eine Sozialleistung – den benötigten Kita-
Platz bzw. die benötigte Tagespflege – zu erfüllen.

dieter72 коренной житель20.01.15 21:48
NEW 20.01.15 21:48 
в ответ Irma_ 20.01.15 21:25
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