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вопрос по воссоеденению
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in Antwort Roland_HH 15.03.07 01:14
Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle, auch wenn man immer wieder hört(e), dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen.
Das lässt sich damit erklären, dass in ╖ 28 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich geschrieben steht, dass die Aufenthaltserlaubnis abweichend von ╖ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt wird. Eine Regelung zum Wohnraum, wie etwa in ╖ 29 AufenthG, gibt es nicht.
Das lässt sich damit erklären, dass in ╖ 28 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich geschrieben steht, dass die Aufenthaltserlaubnis abweichend von ╖ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt wird. Eine Regelung zum Wohnraum, wie etwa in ╖ 29 AufenthG, gibt es nicht.
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