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вопрос по воссоеденению

15.03.07 09:30
Re: вопрос по воссоеденению
 
Depresnjak прохожий
Depresnjak
in Antwort Roland_HH 15.03.07 01:14
Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle, auch wenn man immer wieder hört(e), dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen.
Das lässt sich damit erklären, dass in ╖ 28 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich geschrieben steht, dass die Aufenthaltserlaubnis abweichend von ╖ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt wird. Eine Regelung zum Wohnraum, wie etwa in ╖ 29 AufenthG, gibt es nicht.
http://www.autometric.ru/lines/Problemat27.gif
 

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