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Familienstandsbescheinigung
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в ответ janna1975 17.10.11 12:00, Последний раз изменено 17.10.11 21:48 (Lajka76)
die sogenannte familienstandbescheinigung der russischen föderation wird beim zuständigen konsulat der rf geholt, falls man dort gemeldet ist. wenn nicht, dann beim zuständigen standesamt der rf. jedoch wird, soweit ich weiß, diese bescheinigung nicht apolstilliert, da es sich nicht um eine offizielle urkunde handelt und nicht zu ehschließungsverfahren der rf gehört. diese bescheinigung ist so zu sagen nur ein gefallen gegenüber der deutschen bzw. ausländischen behörden. in deutschland (für deutsche staatsangehörige) wird ein ehefähigkeitszeugnis als eine offizielle urkunde geführt und wird vom deutschen zuständigen standesamt ausgestellt. da jedoch rf so etwas nicht hat, wird von den deutschen behörden bei den bürgern der rf zur eheschließung eine "bescheinigung" angefordert, und diese, zusammen mit anderen unterlagen an das oberlandesgericht geschickt. das gericht
befreit dann den ehekandidaten von der beibringung eines ehefähigkeitszeugnisses.