Ангебот раскупили в первый день
В рекламной газете был ангебот. Пришёл - а его уже раскупили! Что можно сделать? Раньше было правило что товаров должно на 2 дня хватить.
В рекламной газете был ангебот. Пришёл - а его уже раскупили! Что можно сделать?
Прочитать что там написано, если ограниченое количество, то надо было заранее прийти. Если до конца недели (например )то можно будет заказать и позже забрать по цене ангебота.
В рекламной газете был ангебот. Пришёл - а его уже раскупили! Что можно сделать? Раньше было правило что товаров должно на 2 дня хватить.
Пожаловаться в Verbraucherzentrale
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/sonderangebo...
Посмотреть, нет ли сноски типа "solange Vorrat reicht"
Zwar können private Kunden nicht direkt gegen solche Werbemethoden einschreiten. Allerdings können sie sich bei einem Verbraucherschutzverband beschweren, der dann unter Umständen den Händler abmahnt.
...Ein Sonderangebot müsse vom angekündigten Verkaufsbeginn an mindestens zwei Tage lang tatsächlich vorrätig sein. Das Unternehmen sei allenfalls dann entschuldigt, wenn es beweisen könne, dass es einen außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Kundenansturm gegeben habe und die Regale leergekauft worden seien
... Beide Sonderangebote waren nach nur einer Stunde ausverkauft gewesen. Auch in diesem Fall verlangte das Gericht, dass die vorrätige Ware mindestens zwei Tage lang ausreichen müsse. Dies gelte jedoch nur für Waren des täglichen Bedarfs. Dazu gehören laut Gericht auch Computer und ihr Zubehör.
Hier ließ das Gericht einen Sternchenhinweis nicht gelten, dem zufolge ein schneller Ausverkauf der Ware möglich war
Раньше было правило что товаров должно на 2 дня хватить.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklam...
Einen Anspruch auf das Sonderangebot haben Sie leider nicht. Hieran ändert der Umstand, dass die Werbung gegebenenfalls gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, nichts.
Im Falle irreführender Werbung besteht jedoch ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch.
Sie selbst können in Deutschland keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen erheben. Ihre Interessen werden aber von so genannten qualifizierten Einrichtungen wahrgenommen. Das können zum Beispiel Verbraucherzentralen übernehmen.Zunächst erfolgt dann eine Abmahnung. Mit dieser wird ein Unternehmen aufgefordert, die beanstandete Werbung zukünftig zu unterlassen. Unterschreibt das Unternehmen eine Unterlassungserklärung, ist das Verfahren außergerichtlich erledigt. Bei Verweigerung kann die Frage vor Gericht geklärt werden.
Allerdings haben Verbraucher:innen seit dem 28. Mai 2022 aufgrund einer Neuregelung des § 9 Abs. 2 UWG grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch. Demnach können Sie Schadensersatz – zum Beispiel für Fahrtkosten – verlangen, wenn Sie nur wegen des Lockvogelangebots den Markt aufgesucht haben. Sie müssen das aber nachweisen. Sind Sie für einen allgemeinen Einkauf und nicht nur wegen des Lockvogelangebots in den Markt gefahren, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten.