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где найти закон о подтверждении диплома
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in Antwort !!tanja!! 15.04.07 20:55
у меня есть только для Баварии, но думаю, это для всех одинаково!
http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/hs_uni_studium_Grade_Informationsblatt.pdf
смотрите пункт 3.3 Bei Berufen, die nicht reglementiert sind (d.h. der Berufszugang oder die Ausübung des Berufes ist gesetzlich
nicht an den Nachweis einer bestimmten Befähigung bzw. Qualifikation gebunden und bedarf somit keiner
behördlichen Anerkennung), entscheidet der Arbeitgeber, ob die erlangte Qualifikation den Anforderungen des
jeweiligen Arbeitsplatzes genügt. Die erworbene Qualifikation kann die Inhaberin bzw. der Inhaber des Diploms
oder sonstigen Hochschulzeugnisses bei Bewerbungen unmittelbar durch Vorlage der einschlägigen
Bildungsnachweise belegen. Bei Berufen, die reglementiert sind (d.h. der Berufszugang oder die Ausübung des
Berufes ist gesetzlich an den Nachweis einer bestimmten Befähigung bzw. Qualifikation gebunden), obliegt die
Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse den nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zuständigen
Behörden und Stellen. Diese berücksichtigen dabei nach Maßgabe der zur Umsetzung erlassenen Vorschriften
auch die einschlägigen EG-Richtlinien über die Anerkennung von Hochschuldiplomen.
http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/hs_uni_studium_Grade_Informationsblatt.pdf
смотрите пункт 3.3 Bei Berufen, die nicht reglementiert sind (d.h. der Berufszugang oder die Ausübung des Berufes ist gesetzlich
nicht an den Nachweis einer bestimmten Befähigung bzw. Qualifikation gebunden und bedarf somit keiner
behördlichen Anerkennung), entscheidet der Arbeitgeber, ob die erlangte Qualifikation den Anforderungen des
jeweiligen Arbeitsplatzes genügt. Die erworbene Qualifikation kann die Inhaberin bzw. der Inhaber des Diploms
oder sonstigen Hochschulzeugnisses bei Bewerbungen unmittelbar durch Vorlage der einschlägigen
Bildungsnachweise belegen. Bei Berufen, die reglementiert sind (d.h. der Berufszugang oder die Ausübung des
Berufes ist gesetzlich an den Nachweis einer bestimmten Befähigung bzw. Qualifikation gebunden), obliegt die
Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse den nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zuständigen
Behörden und Stellen. Diese berücksichtigen dabei nach Maßgabe der zur Umsetzung erlassenen Vorschriften
auch die einschlägigen EG-Richtlinien über die Anerkennung von Hochschuldiplomen.