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в ответ Tomasson 23.06.06 11:34
"Ob ein Grad als Namenszusatz vor oder hinter dem Namen geführt wird, ist im Gegensatz zu Österreich in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Allgemein üblich ist aber, dass Diplom- und Doktorgrade vor dem Namen, Magister- und Bachelor-/Master-/PhD-Grade hinter dem Namen geführt werden.
Für die Führung ausländischer Grade gelten besondere Regelungen, die den Hochschulgesetzen der Länder zu entnehmen sind. Ausländische Grade dürfen in der Regel nur mit Herkunftszusatz (die Bezeichnung der verleihenden Hochschule) geführt werden, ausgenommen sind Hochschulgrade aus Ländern der Europäischen Union einschließlich Vatikan. Eine wörtliche Übersetzung des ausländischen Grades ins Deutsche kann in Klammern hinzugefügt werden."
http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_akademischer_Grade_%28Deutschland%29
Für die Führung ausländischer Grade gelten besondere Regelungen, die den Hochschulgesetzen der Länder zu entnehmen sind. Ausländische Grade dürfen in der Regel nur mit Herkunftszusatz (die Bezeichnung der verleihenden Hochschule) geführt werden, ausgenommen sind Hochschulgrade aus Ländern der Europäischen Union einschließlich Vatikan. Eine wörtliche Übersetzung des ausländischen Grades ins Deutsche kann in Klammern hinzugefügt werden."
http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_akademischer_Grade_%28Deutschland%29