Поступление в ВУЗ позднего переселенца.
Liebe Forumsmitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,
uns ist aufgefallen, dass in diesem Forum das Bundesprogramm „Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule“ verschiedentlich falsch benannt wird. Mal wird es als „Otto Benecke Stiftung e.V.“ mal als „JMD“ bezeichnet. Beide Organisationen bzw. Programme arbeiten zwar auch mit der Bildungsberatung GF-H zusammen, sind aber eigenständig.
Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) unterstützt junge Zugewanderte bei der Vorbereitung eines Hochschulstudiums in Deutschland. Flüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können bei der Bildungsberatung GF-H die Zulassung zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) beantragen.
Eine Zulassung zur Förderung ist nur in Zusammenhang mit einer Beratung und Bildungsplanung möglich. Der Antrag auf Förderung muss spätestens zwei Jahre nach Einreise erfolgen. Wer seinen Aufenthaltsstatus unverschuldet sehr spät erhält, kann den Antrag auf Förderung noch innerhalb des ersten Jahres nach Statusanerkennung stellen.
Die Zulassung zur Förderung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres der Antragstellerinnen und Antragsteller erfolgen.
Informationen über das Programm in russischer Sprache erhalten Sie hier https://bildungsberatung-gfh.de/wde/ueber-uns/informationen.php
Sie können sich für einen Beratungstermin über folgenden Link anmelden https://bildungsberatung-gfh.de/wde/kontakt/Online-Anmeldung_Antrag.php
Die am nächsten zu Ihnen gelegene GF-H-Bildungsberatungsstelle finden Sie hier https://www.bildungsberatung-gfh.de/wde/kontakt/beratungsstandorte.php
Mit freundlichen Grüßen
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule