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Amtliche beglaubigung

08.12.14 17:38
Re: Amtliche beglaubigung
 
urbanurban гость
urbanurban
in Antwort АнкаПистолетовна 04.12.14 19:57, Zuletzt geändert 08.12.14 17:39 (urbanurban)
На сайте уни-ассист как раз есть этот список ведомств, но там есть пометка, что многие ведомства могут отказать заверять на другом языке.
В ответ на:
STANDARD AMTLICHE BEGLAUBIGUNG

Amtliche Beglaubigungen müssen immer ein Dienstsiegel im Original und eine Originalunterschrift des Beglaubigenden aufweisen. Das Dienstsiegel kann rund oder oval sein und enthält ein Wappen. Beglaubigungen, die nur einen Schriftstempel haben, werden nicht akzeptiert.
Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von
derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der
Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (zum Beispiel schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift.
Diese Institutionen dürfen Ihre Dokumente beglaubigen:
die ausstellenden Schulen und Hochschulen sowie das zuständige Erziehungsministerium im Heimatland,
die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,
die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.

In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen*, die ein Dienstsiegel führt. Das sind zum Beispiel Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Rathäuser, Kreisverwaltungen); außerdem Gerichte und Notare.
*Öffentliche Stellen in Deutschland sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, fremdsprachige Dokumente zu beglaubigen. Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden und hier keine öffentliche Stelle finden können, die Ihre Unterlagen beglaubigt, wenden Sie sich bitte an die Botschaft Ihres Landes.
Bitte beachten Sie unbedingt: Übersetzer dürfen grundsätzlich keine originalsprachigen Dokumente beglaubigen, sondern nur die von ihnen selbst erstellten Übersetzungen.

 

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