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in Antwort natalii22 01.07.11 12:35
Bei der Einreise mit einem Visum als Au Pair oder zum Besuch eines Sprachkurses ist ein Wechsel des
Aufenthaltszweck zum Zwecke des Studiums nur einmalig und innerhalb eines Jahres möglich. Hier verkürzt sich die zeit
der Studienvorbereitung, da davon ausgegangen wird, dass sprachliche Kenntnisse bereits erworben wurden
(Sprachkursbesuch).
Beim Visa Antrag prüft die Auslandsvertretung, ob ausreichende finanzielle Mittelvorhanden sind (eigene Mittel, ein
Stipendium oder eine Bürgschaft/Verpflichtungserklärung) und ob eine Zulassung einer deutschen Hochschule vorliegt. Es
ist auch Möglich vorläufige Zulassung oder Einladungen zu Einstufungstest vorzulegen. Bei einem Studienbewerbervisum
ist eine Zulassung nicht notwendig. Hier werden in der Regel die Hochschulzugangsberechtigungen geprüft. Sollten bei
der Zulassung durch die Hochschule die ausreichenden Kenntnisse der Unterrichtssprache nicht geprüft werden, wird dies
durch die Auslandsvertretung geprüft.
Das Visum wird in der Regel für drei Monate erteilt und von der deutschen Ausländerbehörde als Aufenthaltserlaubnis
verlängert. Dies geschieht nach Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung und Nachweis ausreichenden
Wohnraums. Die Dauer der Verlängerung richtet sich nach der Studienphase.
Aufenthaltszweck zum Zwecke des Studiums nur einmalig und innerhalb eines Jahres möglich. Hier verkürzt sich die zeit
der Studienvorbereitung, da davon ausgegangen wird, dass sprachliche Kenntnisse bereits erworben wurden
(Sprachkursbesuch).
Beim Visa Antrag prüft die Auslandsvertretung, ob ausreichende finanzielle Mittelvorhanden sind (eigene Mittel, ein
Stipendium oder eine Bürgschaft/Verpflichtungserklärung) und ob eine Zulassung einer deutschen Hochschule vorliegt. Es
ist auch Möglich vorläufige Zulassung oder Einladungen zu Einstufungstest vorzulegen. Bei einem Studienbewerbervisum
ist eine Zulassung nicht notwendig. Hier werden in der Regel die Hochschulzugangsberechtigungen geprüft. Sollten bei
der Zulassung durch die Hochschule die ausreichenden Kenntnisse der Unterrichtssprache nicht geprüft werden, wird dies
durch die Auslandsvertretung geprüft.
Das Visum wird in der Regel für drei Monate erteilt und von der deutschen Ausländerbehörde als Aufenthaltserlaubnis
verlängert. Dies geschieht nach Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung und Nachweis ausreichenden
Wohnraums. Die Dauer der Verlängerung richtet sich nach der Studienphase.