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Lehrer aus Nicht-EU-Staaten: neue Möglichkeiten
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в ответ eichelberg 07.01.10 10:25
Die Schulministerin Frau Sommer antwortete im Dezember 2009 mit einer ausführlichen Stellungnahme "Seiteneinsteiger in den Lehrerberuf aus Nicht-EU-Staaten" aufgrund der neuen Ordnung der berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern (OBAS), die am 01. November 2009 in Kraft getreten ist. Für besonders wichtig halte ich dabei folgende Punkte:
"Der Seiteneinstieg in den Schuldienst ist mit Inkrafttreten der OBAS vereinfacht worden ist, da sich nun alle Bewerberinnen und Bewerber mit nicht lehramtsbezogenen Abschlüssen direkt auf ausgeschriebene Stellen der Schulen zur Einstellung mit berufsbegleitender Ausbildung bewerben können.
Generell bedarf es für den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung keiner formalen Gleichstellung des vorgelegten Abschlusses aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt. Eine Anerkennung einer nichtlehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfung als Lehramtsprüfung ist daher nicht mehr vorgesehen. Noch auslaufend mögliche Anerkennungsanträge dienen lediglich einem erleichterten Einstieg in einen Lehramtsstudiengang nach den Vorschriften des alten Lehrerausbildungsgesetzes (2002)."
"Für die Entscheidung der Schule über die Einstellung und die Ausbildung sind eine mit Deutschland vergleichbare wissenschaftliche Qualifikation in den Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen der Stellenausschreibung und die persönliche Eignung von entscheidender Bedeutung.
Bewerben können sich Personen,
- deren grundsätzlich nicht-lehramtsbezogener Universitätsabschluss (oder Abschluss einer Kunst- oder Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln) mit Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern zu den in der Ausschreibung genannten Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen passt und
- die eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen können und
- die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.
Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung der Bewerberin/ des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg.
Bei dieser Prognoseentscheidung sind insbesondere für das erste Fach vorgelegte Hochschulabschlüsse und Studieninhalte zu berücksichtigen. Für das zweite Fach sind im Regelfall mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachzuweisen, die im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums für dieses Fach zu erbringen sind. Alter und Note des Abschlusses können in die Gesamtbewertung einfließen; einschlägige Berufserfahrungen sollen berücksichtigt werden.
Natürlich ist auch die Eignung für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern für die Entscheidung von Bedeutung. Pädagogische Vorerfahrungen verbessern daher die Einstellungschancen.
Bei den Auswahlgesprächen zur Stellenbesetzung entscheiden Schulen eigenverantwortlich, ob die sprachlichen Voraussetzungen für den Lehrerberuf vorhanden sind. Der Unterricht an deutschen Schulen erfordert fundierte Kompetenzen, wie zum Beispiel die sprachlich sichere Vermittlung von Fachwissen und darüber hinaus immer auch die Förderung der deutschen Sprache in allen Fächern. Der Nachweis einer Sprachprüfung in der deutschen Sprache kann für eine Bewerbung hilfreich sein."
"Vor der Bewerbung um eine feste Stelle rate ich zu einer befristeten Tätigkeit an einer Schule, um dort Erfahrungen zu sammeln und um sich zu bewähren."
"Wie ich oben bereits ausführte, verfügt leider nur ein kleiner Teil von Zuwanderern aus Nicht-EU-Staaten über Qualifikationen nach deutschem Lehrerausbildungsrecht. Aber auch für Zuwanderer mit nicht vergleichbaren Studienabschlüssen habe ich Einstellungsmöglichkeiten an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ermöglicht. Für den Einstieg in den Lehrerberuf bieten wir diesem Personenkreis nach ihrer Einstellung eine einjährige pädagogische Einführung in den Schuldienst an. Die Einstellung führ1 allerdings nicht zu einer Lehramtsbefähigung und damit auch nicht zu einer den Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung gleichen Besoldung. Ich würde mich gleichwohl freuen, wenn über diesen Weg mehr Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte gewonnen werden können.
Zuwanderer mit vorzüglichen sozialpädagogischen Kompetenzen, bieten sich gegebenenfalls auch Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der offenen Ganztagsbetreuung an Schulen. Entsprechende Stellen werden von den Städten und Gemeinden direkt ausgeschrieben."
"Der Seiteneinstieg in den Schuldienst ist mit Inkrafttreten der OBAS vereinfacht worden ist, da sich nun alle Bewerberinnen und Bewerber mit nicht lehramtsbezogenen Abschlüssen direkt auf ausgeschriebene Stellen der Schulen zur Einstellung mit berufsbegleitender Ausbildung bewerben können.
Generell bedarf es für den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung keiner formalen Gleichstellung des vorgelegten Abschlusses aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt. Eine Anerkennung einer nichtlehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfung als Lehramtsprüfung ist daher nicht mehr vorgesehen. Noch auslaufend mögliche Anerkennungsanträge dienen lediglich einem erleichterten Einstieg in einen Lehramtsstudiengang nach den Vorschriften des alten Lehrerausbildungsgesetzes (2002)."
"Für die Entscheidung der Schule über die Einstellung und die Ausbildung sind eine mit Deutschland vergleichbare wissenschaftliche Qualifikation in den Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen der Stellenausschreibung und die persönliche Eignung von entscheidender Bedeutung.
Bewerben können sich Personen,
- deren grundsätzlich nicht-lehramtsbezogener Universitätsabschluss (oder Abschluss einer Kunst- oder Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln) mit Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern zu den in der Ausschreibung genannten Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen passt und
- die eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen können und
- die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen.
Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung der Bewerberin/ des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg.
Bei dieser Prognoseentscheidung sind insbesondere für das erste Fach vorgelegte Hochschulabschlüsse und Studieninhalte zu berücksichtigen. Für das zweite Fach sind im Regelfall mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachzuweisen, die im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums für dieses Fach zu erbringen sind. Alter und Note des Abschlusses können in die Gesamtbewertung einfließen; einschlägige Berufserfahrungen sollen berücksichtigt werden.
Natürlich ist auch die Eignung für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern für die Entscheidung von Bedeutung. Pädagogische Vorerfahrungen verbessern daher die Einstellungschancen.
Bei den Auswahlgesprächen zur Stellenbesetzung entscheiden Schulen eigenverantwortlich, ob die sprachlichen Voraussetzungen für den Lehrerberuf vorhanden sind. Der Unterricht an deutschen Schulen erfordert fundierte Kompetenzen, wie zum Beispiel die sprachlich sichere Vermittlung von Fachwissen und darüber hinaus immer auch die Förderung der deutschen Sprache in allen Fächern. Der Nachweis einer Sprachprüfung in der deutschen Sprache kann für eine Bewerbung hilfreich sein."
"Vor der Bewerbung um eine feste Stelle rate ich zu einer befristeten Tätigkeit an einer Schule, um dort Erfahrungen zu sammeln und um sich zu bewähren."
"Wie ich oben bereits ausführte, verfügt leider nur ein kleiner Teil von Zuwanderern aus Nicht-EU-Staaten über Qualifikationen nach deutschem Lehrerausbildungsrecht. Aber auch für Zuwanderer mit nicht vergleichbaren Studienabschlüssen habe ich Einstellungsmöglichkeiten an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ermöglicht. Für den Einstieg in den Lehrerberuf bieten wir diesem Personenkreis nach ihrer Einstellung eine einjährige pädagogische Einführung in den Schuldienst an. Die Einstellung führ1 allerdings nicht zu einer Lehramtsbefähigung und damit auch nicht zu einer den Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung gleichen Besoldung. Ich würde mich gleichwohl freuen, wenn über diesen Weg mehr Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte gewonnen werden können.
Zuwanderer mit vorzüglichen sozialpädagogischen Kompetenzen, bieten sich gegebenenfalls auch Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der offenen Ganztagsbetreuung an Schulen. Entsprechende Stellen werden von den Städten und Gemeinden direkt ausgeschrieben."