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заверение
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в ответ gata1 01.08.09 11:59
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. staatliche und kommunale Behörden, öffentliche Sparkassen (die ein Dienstsie-gel führen), auch Pfarrämter, nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine. Nachweise sind natürlich auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich.