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Подтверждение диплома ( Spätaussiedler)
NEW 17.11.13 20:41
Ну,какой вопрос, такой ответ
Вы уже в Германии?
В какой земле?
В большинстве земель дипломы для ПП признают ДРУГИЕ ОРГАНИЗАЦИИ
Не те, что признают дипломы "иностранцев из третьих стран"
Поэтому обращайтсь именно по адресу- туда, где признают переселенцам
в ответ Margo-ritta 17.11.13 20:32
В ответ на:
Проще мне так не будет. В любом случае, спасибо за ответ.
Проще мне так не будет. В любом случае, спасибо за ответ.
Ну,какой вопрос, такой ответ
Вы уже в Германии?
В какой земле?
В большинстве земель дипломы для ПП признают ДРУГИЕ ОРГАНИЗАЦИИ
Не те, что признают дипломы "иностранцев из третьих стран"
Поэтому обращайтсь именно по адресу- туда, где признают переселенцам
ваши байты биты
NEW 17.11.13 20:50
Вы опять за свое
ПП признают по закону BVFG - если найдут gleichwertige
Эй не нужно в ZAB
Ей нужно туда, где признают дипломы ПП
А ZAB для других
Взято отсюда
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/broschuere-an...
в ответ anello 17.11.13 20:35
В ответ на:
признать свое экономическое образование можете в ЦАБ!
ваш диплом - это не регламентируемая специальность... признание не является обязательной процедурой... поэтому если вам нужно, ставьте антраз в цаб и случиться вам счастье...
признать свое экономическое образование можете в ЦАБ!
ваш диплом - это не регламентируемая специальность... признание не является обязательной процедурой... поэтому если вам нужно, ставьте антраз в цаб и случиться вам счастье...
Вы опять за свое
ПП признают по закону BVFG - если найдут gleichwertige
Эй не нужно в ZAB
Ей нужно туда, где признают дипломы ПП
В ответ на:
Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gibt es aufgrund des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) die Möglichkeit, den ausländischen akademischen Titel bei bestehender Gleichwertigkeit als deutschen
akademischen Grad zu führen. Die Überprüfung und Genehmigung zum Führen des deutschen Grades übernehmen i. d. R. die Wissenschaftsministerien (s.o.).
Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gibt es aufgrund des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) die Möglichkeit, den ausländischen akademischen Titel bei bestehender Gleichwertigkeit als deutschen
akademischen Grad zu führen. Die Überprüfung und Genehmigung zum Führen des deutschen Grades übernehmen i. d. R. die Wissenschaftsministerien (s.o.).
А ZAB для других
В ответ на:
Seit Anfang 2010 erstellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zweckfreie Bescheinigungen, d. h. Zeugnisbewertungen, für nicht reglementierte Hochschulabschlüsse. Für das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur ist diese
Art der Zeugnisbewertung durch die ZAB also nicht vorgesehen.
Eine Hilfe kann die Einschätzung der ZAB z. B. für Personen mit ausländischen QualiÏkationen sein, die aufgrund eines mangelnden Rechtsanspruchs keine Anerkennung erhalten können oder deren QualiÏkationen nicht ausreichen, um eine Anerkennung als Ingenieurin/Ingenieur zu erhalten, und keine Möglichkeit haben, eine Anerkennung durch die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme oder Kenntnisstandprüfung zuerreichen. Die Bewertung enthält dann Informationen über die Fähigkeiten und Fertigkeiten im Vergleich zum deutschen Ausbildungsgang und ist insbesondere für die Bewerbung um eine Anstellung vorgesehen. Denn dies ist keine Anerkennung als Ingenieurin oder Ingenieur, die Berufsbezeichnungen (Ingenieurin/Ingenieur, Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur) dürfen nicht geführt werden und es
darf keine selbstständige oder freiberuÐiche Tätigkeit in diesem Bereich ausgeübt werden.
Die Kontaktdaten zur ZAB sind im Kapitel Beratung (S. 23) genannt.
Seit Anfang 2010 erstellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zweckfreie Bescheinigungen, d. h. Zeugnisbewertungen, für nicht reglementierte Hochschulabschlüsse. Für das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur ist diese
Art der Zeugnisbewertung durch die ZAB also nicht vorgesehen.
Eine Hilfe kann die Einschätzung der ZAB z. B. für Personen mit ausländischen QualiÏkationen sein, die aufgrund eines mangelnden Rechtsanspruchs keine Anerkennung erhalten können oder deren QualiÏkationen nicht ausreichen, um eine Anerkennung als Ingenieurin/Ingenieur zu erhalten, und keine Möglichkeit haben, eine Anerkennung durch die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme oder Kenntnisstandprüfung zuerreichen. Die Bewertung enthält dann Informationen über die Fähigkeiten und Fertigkeiten im Vergleich zum deutschen Ausbildungsgang und ist insbesondere für die Bewerbung um eine Anstellung vorgesehen. Denn dies ist keine Anerkennung als Ingenieurin oder Ingenieur, die Berufsbezeichnungen (Ingenieurin/Ingenieur, Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur) dürfen nicht geführt werden und es
darf keine selbstständige oder freiberuÐiche Tätigkeit in diesem Bereich ausgeübt werden.
Die Kontaktdaten zur ZAB sind im Kapitel Beratung (S. 23) genannt.
Взято отсюда
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/broschuere-an...
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NEW 17.11.13 21:28
для ПП свои правила
в ответ anello 17.11.13 20:35
В ответ на:
ваш диплом - это не регламентируемая специальность
ваш диплом - это не регламентируемая специальность
для ПП свои правила
В ответ на:
Tatsächlich stellt die Vorschrift innerhalb der deutschen Gesetzgebung eine Besonderheit dar: Spätaussiedler/innen sind die einzige Migrationsgruppe, der
im Interesse der Integration ein Recht auf ein Anerkennungsverfahren in allen Berufen zugestanden wird. Ein solches Verfahren bedeutet nicht die automatische volle Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.
Vielmehr wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens geprüft, ob die Qualifikationen „gleichwertig“ mit einer vergleichbaren deutschen Qualifikationsind
Diese Besonderheit besteht für die reglementierten wie für die nichtreglementierten Berufe.
Tatsächlich stellt die Vorschrift innerhalb der deutschen Gesetzgebung eine Besonderheit dar: Spätaussiedler/innen sind die einzige Migrationsgruppe, der
im Interesse der Integration ein Recht auf ein Anerkennungsverfahren in allen Berufen zugestanden wird. Ein solches Verfahren bedeutet nicht die automatische volle Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.
Vielmehr wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens geprüft, ob die Qualifikationen „gleichwertig“ mit einer vergleichbaren deutschen Qualifikationsind
Diese Besonderheit besteht für die reglementierten wie für die nichtreglementierten Berufe.
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