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письмо для Аннеркеннунг
NEW 15.09.10 22:01
я как раз сейчас тоже документы собираю
я обращался в http://tuer-an-tuer.de мне всё прислали
насчёт денег (100 надо платить) тоже всё решается, надо в АА антраг ставить
удачи
П.С. антраг прикрепил, там и список документов есть, может правда на вашей земле есть отличия
и текст письма которое получил:
wie telefonisch besprochen schicke ich Ihnen die Informationen gerne noch mal per Mail.
Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in Deutschland geschützt. Das bedeutet, dass Sie eine Genehmigung brauchen, um die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen zu dürfen. Sie können bei der Regierung von Schwaben die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur beantragen. Unter folgendem Link finden Sie die Kontaktdaten und auch ein Antragsformular (Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin"), welches Sie direkt am Computer ausfüllen und sich ausdrucken können:
http://www.regierung.schwaben.bayern.de/wirfusie/Genehmigungen/Bereich_2/Ingenieurgesetz.php?PFAD=/index.php:/index2.php:/Aufgaben/Bereich_2/Bereich_2.php
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass sich die Anerkennung auf die Berufsbezeichnung bezieht. Um in einem Unternehmen zu arbeiten ist eine formale Anerkennung als Ingenieur zwar hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig. Wenn Sie also während das Anerkennungsverfahren läuft bereits einen Job in einem Unternehmen als Ingenieur finden, können Sie dort auch ohne Anerkennung arbeiten, dürfen sich allerdings nicht Ingenieur nennen, bevor Sie die Genehmigung dazu erhalten haben.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem OBS Studium.
Wenn Sie noch Fragen haben können Sie sich gerne wieder an mich wenden!
Mit herzlichen Grüßen
Antonia Ruf
я обращался в http://tuer-an-tuer.de мне всё прислали

насчёт денег (100 надо платить) тоже всё решается, надо в АА антраг ставить
удачи

П.С. антраг прикрепил, там и список документов есть, может правда на вашей земле есть отличия

и текст письма которое получил:
wie telefonisch besprochen schicke ich Ihnen die Informationen gerne noch mal per Mail.
Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in Deutschland geschützt. Das bedeutet, dass Sie eine Genehmigung brauchen, um die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen zu dürfen. Sie können bei der Regierung von Schwaben die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur beantragen. Unter folgendem Link finden Sie die Kontaktdaten und auch ein Antragsformular (Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin"), welches Sie direkt am Computer ausfüllen und sich ausdrucken können:
http://www.regierung.schwaben.bayern.de/wirfusie/Genehmigungen/Bereich_2/Ingenieurgesetz.php?PFAD=/index.php:/index2.php:/Aufgaben/Bereich_2/Bereich_2.php
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass sich die Anerkennung auf die Berufsbezeichnung bezieht. Um in einem Unternehmen zu arbeiten ist eine formale Anerkennung als Ingenieur zwar hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig. Wenn Sie also während das Anerkennungsverfahren läuft bereits einen Job in einem Unternehmen als Ingenieur finden, können Sie dort auch ohne Anerkennung arbeiten, dürfen sich allerdings nicht Ingenieur nennen, bevor Sie die Genehmigung dazu erhalten haben.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem OBS Studium.
Wenn Sie noch Fragen haben können Sie sich gerne wieder an mich wenden!
Mit herzlichen Grüßen
Antonia Ruf