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Staatsvertrag mit dem Zentralrat der Juden
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2003-01-27
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Staatsvertrag mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland
(Berlin) - Die Bundesregierung wird mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland einen Vertrag abschließen, der die Arbeit des Zentralrates unterstützen soll. Der Vertrag soll am 27. Januar 2003, dem Holocaustgedenktag, von Bundeskanzler Schröder und dem Präsidium des Zentralrats unterzeichnet werden. Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2003 dem Abschluss eines Staatsvertrages mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland zugestimmt. Der Vertrag soll die Arbeit des Zentralrats auf kulturellem, sozialem und integrationspolitischem Gebiet unterstützen.
Mit dem Abschluss eines solchen Vertrages will die Bundesregierung ihre Beziehungen zum Zentralrat der Juden auf eine vertragliche Grundlage stellen, um eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Bereichen zu erreichen, die von gemeinsamem Interesse sind. Für seine überregionalen kulturellen, sozialen und integrationspolitischen Aufgaben wird die Bundesregierung dem Zentralrat drei Millionen Euro gewähren.
Zwischen den Vertragsparteien besteht vor allem Einigkeit darüber, dass der Zentralrat der Juden nach seinem Selbstverständnis für alle jüdischen Richtungen offen ist, so dass die Bundesförderung letztlich allen in Deutschland lebenden Juden zugute kommen kann.
Verdienste des Zentralrates werden gewürdigt
Die Bundesregierung würdigt mit diesem Schritt auch die großen Verdienste des Zentralrats der Juden in Deutschland, die dieser sich beim Wiederaufbau des demokratischen Rechtsstaats in Deutschland erworben hat. Das Wiedererstehen einer jüdischen Gemeinschaft in Deutschland nach den Verbrechen des Holocaust hat wesentlich zum wachsenden Ansehen Deutschlands in der Welt beigetragen.
Die Aufgaben des Zentralrats haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die jüdische Gemeinschaft ist durch Zuwanderung aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (GUS-Staaten) auf das Dreifache angewachsen. Auch diese ernorme Integrationsarbeit des Zentralrates soll mit dem Vertrag gewürdigt werden. Es ist ein Vertrauensbeweis für das demokratische und rechtsstaatliche Deutschland, dass Juden wieder in Deutschland einwandern.
Der Vertrag soll am 27. Januar 2003, dem Holocaustgedenktag, von Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Präsidium des Zentralrats unterzeichnet werden. Er steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages durch ein Bundesgesetz.
Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
Das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften wird geregelt durch:
*
das Grundgesetz, Artikel 140,
*
die Verfassungen der Länder
*
Gesetze
*
Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaft. Bei vertraglichen Regelungen sind Staat und Religionsgemeinschaften gleichwertige Partner.
Zu den Religionsgemeinschaften gehören nach dem Grundgesetz zum Beispiel die Evangelische und Katholische Kirche und der Zentralrat der Juden in Deutschland.
Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaften können als Staatsverträge oder Verwaltungsabkommen abgeschlossen werden. Staatsverträge sind sie dann, wenn sie Staat und Religionsgemeinschaft als Ganzes binden sollen. Ein Verwaltungsabkommen könnte zum Beispiel nur die Bundesregierung als ein Organ des Bundes binden.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Staatsvertrag mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland
(Berlin) - Die Bundesregierung wird mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland einen Vertrag abschließen, der die Arbeit des Zentralrates unterstützen soll. Der Vertrag soll am 27. Januar 2003, dem Holocaustgedenktag, von Bundeskanzler Schröder und dem Präsidium des Zentralrats unterzeichnet werden. Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2003 dem Abschluss eines Staatsvertrages mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland zugestimmt. Der Vertrag soll die Arbeit des Zentralrats auf kulturellem, sozialem und integrationspolitischem Gebiet unterstützen.
Mit dem Abschluss eines solchen Vertrages will die Bundesregierung ihre Beziehungen zum Zentralrat der Juden auf eine vertragliche Grundlage stellen, um eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Bereichen zu erreichen, die von gemeinsamem Interesse sind. Für seine überregionalen kulturellen, sozialen und integrationspolitischen Aufgaben wird die Bundesregierung dem Zentralrat drei Millionen Euro gewähren.
Zwischen den Vertragsparteien besteht vor allem Einigkeit darüber, dass der Zentralrat der Juden nach seinem Selbstverständnis für alle jüdischen Richtungen offen ist, so dass die Bundesförderung letztlich allen in Deutschland lebenden Juden zugute kommen kann.
Verdienste des Zentralrates werden gewürdigt
Die Bundesregierung würdigt mit diesem Schritt auch die großen Verdienste des Zentralrats der Juden in Deutschland, die dieser sich beim Wiederaufbau des demokratischen Rechtsstaats in Deutschland erworben hat. Das Wiedererstehen einer jüdischen Gemeinschaft in Deutschland nach den Verbrechen des Holocaust hat wesentlich zum wachsenden Ansehen Deutschlands in der Welt beigetragen.
Die Aufgaben des Zentralrats haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die jüdische Gemeinschaft ist durch Zuwanderung aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (GUS-Staaten) auf das Dreifache angewachsen. Auch diese ernorme Integrationsarbeit des Zentralrates soll mit dem Vertrag gewürdigt werden. Es ist ein Vertrauensbeweis für das demokratische und rechtsstaatliche Deutschland, dass Juden wieder in Deutschland einwandern.
Der Vertrag soll am 27. Januar 2003, dem Holocaustgedenktag, von Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Präsidium des Zentralrats unterzeichnet werden. Er steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages durch ein Bundesgesetz.
Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
Das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften wird geregelt durch:
*
das Grundgesetz, Artikel 140,
*
die Verfassungen der Länder
*
Gesetze
*
Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaft. Bei vertraglichen Regelungen sind Staat und Religionsgemeinschaften gleichwertige Partner.
Zu den Religionsgemeinschaften gehören nach dem Grundgesetz zum Beispiel die Evangelische und Katholische Kirche und der Zentralrat der Juden in Deutschland.
Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaften können als Staatsverträge oder Verwaltungsabkommen abgeschlossen werden. Staatsverträge sind sie dann, wenn sie Staat und Religionsgemeinschaft als Ganzes binden sollen. Ein Verwaltungsabkommen könnte zum Beispiel nur die Bundesregierung als ein Organ des Bundes binden.