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Про кран и воду

27.08.05 07:30
Re: Про кран и воду
 
M13 коренной житель
in Antwort fotog 25.08.05 23:02
http://www.br-online.de/bayern-heute/thema/juden-in-bayern/nachkrieg-sub3.xml;js...
Entschädigung I: Rechtsanspruch statt Almosen in US-Zone
Die Initiative zur materiellen Wiedergutmachung ging von der alliierten Militärregierung aus. In der US-Zone, also auch in Bayern, wurden die ersten gesetzlichen Regelungen getroffen. Dabei ging man von der Überlegung aus, dass man die Verfolgten des Nazi-Regimes nicht durch gönnerhaft gewährte Fürsorge-Gelder abspeisen konnte, sondern dass sie einen Rechtsanspruch auf Entschädigung hatten. Dazu erließ die US-Zone 1947 das Sonderfondsgesetz, 1949 wurde es vom Entschädigungsgesetz abgelöst. In den anderen westlichen Zonen gab es entsprechende Festlegungen erst Anfang der 50er-Jahre. Sie blieben allerdings weit hinter dem Standard der US-Zone zurück.
Die Entschädigung umfasst etwa 80 Prozent der ausgegebenen Mittel für die "Wiedergutmachung", die Rückerstattung 20 Prozent. Bis heute wurden umgerechnet knapp 60 Milliarden Euro im Rahmen der "Wiedergutmachung" ausgegeben, etwa 40 Prozent davon fallen auf den Staat Israel bzw. Empfänger in Israel.
Und noch ein Tatsache ist in diesem Zusammenhang interessant: Keine einzige deutsche Nachkriegsregierung forderte jemals geflüchtete Juden zur Rückkehr nach Deutschland auf.
 

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