ein Bauernvolk:Russlanddeutschen (<1914)
Среди немцев же, многие стали к середине 19 века ремесленниками и купцами во многом по экономическим причинам, так как при большой рождаемости нельзя было обеспечить всем детям благосостояние за счёт обработки земли, а так немцы народ изобретательный они нашли другие пути зарабатывания денег т.е. ремесленничество и торговля, живя при этом в деревне. Но если человек не хочет этого понять, то не поймёт.
что ж, начнем с начала, а именнко кто такой Бауер: источник тот же, где про 95 % Бауерфолк говорится
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Bauer,
1) der Eigentümer oder Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes, der mit familieneigenen Arbeitskräften bewirtschaftet wird und den überwiegenden Teil des Familieneinkommens erbringt. Die Größe der bäuerlichen Betriebe hängt von natürlichen und wirtschaftlichen Standortbedingungen sowie vom Entwicklungsstand der Volkswirtschaft ab. Früher unterschied man VollBauer (Vollspänner, -hufner) und HalbBauer (Halbspänner, -hufner), später teilte man die Betriebe in groß- (20100 ha), mittel- (520 ha) und kleinbäuerliche Betriebe (25 ha) ein. Heute unterscheidet man nach dem Erwerbscharakter zwischen Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben. Im marktwirtschaftlichen Europa herrscht der Vollerwerbsbetrieb vor. In Kanada, den USA (mit Ausnahme des Südens), in Australien und Neuseeland entstanden bei der Besiedlung durch Europäer neue Formen bäuerlicher Betriebe. Auch in den Entwicklungsländern (mit Ausnahme Lateinamerikas) wird die Landwirtschaft durch bäuerliche Betriebe geprägt. Bäuerliche Betriebe zeichnen sich in der Regel gegenüber Großbetrieben durch eine größere Anpassungsfähigkeit aus.
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Die Agrarverfassung der Germanen war durch ein freies Bauerntum mit Privateigentum an Grund und Boden gekennzeichnet, das jedoch bestimmte Bindungen zugunsten der Familie oder des Stammes mit einschloss. Dieses germanische FreiBauerntum wurde im Frühmittelalter (besonders in karolingischer Zeit) im Raum des fränkischen Reiches und später auch in England in immer stärkerem Maß in die Grundherrschaft einbezogen. Einige Bauern hielten sich als ╩Freie╚ und verbanden sich v.a. im Hochmittelalter in genossenschatlichen Zusammenschlüssen (Dorfgemeinschaft, ╩Markgenossenschaft╚), u.a. zur Nutzung der Allmende; diese freien Bauern waren als Eigentümer ihres Bodens noch im Frühmittelalter zum Kriegsdienst verpflichtet.
Die meisten Bauern wurden jedoch im 8. und 9.Jahrhundert entweder zu ╩halbfreien╚ (hörigen) Pächtern mit bäuerlichen Eigen-Einzelwirtschaft (Hufe) oder arbeiteten als ╩Unfreie╚ auf dem in unmittelbarem Besitz des Grundherrn verbliebenen Land. Viele der vom Grundherrn als Verwalter oder zur Einziehung der Abgaben eingesetzten ╩Unfreien╚ erlangten später erbliche Besitztitel, zum Teil auch grundherrlicher Rechte.
Im Hochmittelalter (v.a. im 12.Jahrhundert) gingen unter Auflösung der im 9. und 10.Jahrhundert entstandenen großen Grundherrschaften fast alle grundherrlichen Rechte auf die Ritter über; diese befanden sich nach Herausbildung zu einem einheitlichen Stand in einer starken Position und brachten in dieser Zeit viele ehemals freie Bauern in ein Abhängigkeitsverhältnis. Die Gesamtheit der ländlichen Bevölkerung, nun rechtlich weitgehend angeglichen, wurde seit Mitte des 12.Jahrhunderts unter der Bezeichnung ╩Bauer╚ (rustici) zusammengefasst und als Stand demjenigen der Ritter gegenübergestellt.
Im Spätmittelalter verschlechterte sich die allgemeine Lage der Bauern in ganz Europa, besonders durch Missernten (Hungersnöte) und Geldverfall. Ein wirtschaftlich selbstständiges FreiBauerntum hielt sich v.a. in Schweden und in der Kernschweiz; in den dortigen Urkantonen gelangten die Bauern in den Kämpfen gegen die Habsburger seit 1291 zu stärkerer politischen Bedeutung. Ansonsten wurde das Bauerntum auf dem Gebiet des HeiligenRömischen Reiches nur in Tirol, Kempten, der Ortenau, in Friesland und Dithmarschen an den Landständen beteiligt.
Die spätmittelalterlichen Missstände führten zu Bauernaufständen in Frankreich (1358-60) und England (1381; J.Wycliffe), später auch (erfolgreich) in Schweden (1434-36). Zu Beginn der Neuzeit kam es zu weiteren Aufständen in der Schweiz (1513-15) und in Ungarn (1514; G.Dozsa), v.a. aber in Deutschland und Österreich; hier brach, nach vorangegangenen Unruhen im 15.Jahrhundert, 1524 der Bauernkrieg aus. Nach der Niederschlagung dieser großen Bauernrebellion behielten die Bauern ihre rechtlich abhängige Stellung, aus der sie sich, wie auch schon in den vorangegangenen Jahrhunderten, nur durch Abwanderung in die Städte lösen konnten (╩Stadtluft macht frei╚). Im Dreißigjährigen Krieg (161848) wurde das Bauerntum in Deutschland schwer in Mitleidenschaft gezogen, v.a. durch zu leistende Kontributionen und Plünderungszüge marodierender Söldnertruppen. Nach dem Krieg entwickelte sich die Grundherrschaft zur reinen Rentenwirtschaft (╩versteinerte Grundherrschaft╚). Davon abweichend entwickelte sich in Ostdeutschland und dem östlichen Mitteleuropa (Polen, Ungarn, Baltikum) schon seit dem 15.Jahrhundert u.a. durch das planmäßige Bauernlegen als neue Form der Erbuntertänigkeit die Gutsherrschaft, die sich bis zum 18.Jahrhundert voll ausgebreitet hatte. Hierdurch wurde der Bauernstand zur Personal- oder wie in Ostelbien ╩Real╚-Leibeigenschaft herabgedrückt. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich seit dem 16.Jahrhundert in England, wo die Grundherrn das Bauernland einzogen und in Weideland verwandelten (╩Einhegungen╚).
Im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus begann sich die Lage der Bauern zu verbessern. Die Regierungen erkannten die Bedeutung einer gut funktionierenden Landwirtschaft für die Gesamtwirtschaft und leiteten Reformen ein. Parallel zu staatlichen Infrastrukturmaßnahmen (Urbarmachung von Ödland, Neuansiedlungsprogramme, Bau von Straßen und Kanälen) wurden neue Agrartechniken und Betriebsformen entwickelt. Entscheidend war aber die im Rahmen verschiedener Agrarreformen durchgeführte Bauernbefreiung, die die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Ablösung der bäuerlichen Grundlasten umfasste (z.B. Frankreich 1789, Preußen 1807-50).
Auf der Grundlage der im 18. und zu Beginn des 19.Jahrhunderts durchgeführten rechtlichen, technischen und betrieblichen Veränderungen verbesserte sich die wirtschaftliche Lage der Bauern in den 1840er-Jahren sprunghaft. Zwischen 1875 und 1900 wurde das Bauerntum jedoch von einer Strukturkrise betroffen. In dieser Zeit suchte es sich daher durch die Gründung von Genossenschaften, Interessenverbänden und Bauernparteien wirtschaftlich und sozial zu behaupten. In der Weltwirtschaftskrise 1929-32 kam es zu einem drastischen Rückgang der landwirtschaftlichen Einkommen. Daher fand das NS-Agrarprogramm bei weiten Teilen des Bauerntums Anklang. Reichserbhofgesetz, Marktordnung und Autarkiepolitik dienten zwar wehrwirtschaftlichen und völkischen Zielen, verbesserten jedoch, zumindest kurzfristig, die Lage der Bauern. ...
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Eine besondere Entwicklung machte das Bauerntum in Russland durch. Hier geriet seit der Tatarenherrschaft das ursprüngliche freie ostslawische Bauerntum in starke Abhängigkeit von geistlichen und weltlichen Grundherrn. Im 16.Jahrhundert wurden die Bauern zur Steigerung der steuerlichen Erträge von den Zaren in der Dorfgemeinde (Mir) zusammengefasst und waren (hauptsächlich in Guts-, Kron- und StaatsBauern unterteilt) bis ins 18.Jahrhundert der völligen Verfügungsgewalt des Adels ausgeliefert; ihre bedrückende Lage führte zu bäuerliche Massenflucht u.a. in die Gebiete östlich der Wolga, nach Sibirien und zu den Kosaken und löste wiederholt große Bauernaufstände aus (z.B. 1606-07 unter I.I. Bolotnikow, 1670-71 unter S.T. Rasin und 1773-75 unter J.I. Pugatschow). Die Aufhebung der Leibeigenschaft erfolgte erst 1861 durch AlexanderII. Durch die Bauernbefreiung in Russland wurden die Bauern zwar persönlich frei, blieben aber weiterhin an die Dorfgemeinde gebunden. Mit der von P.A. Stolypin eingeleiteten Agrarreform (1906/10) wurde u.a. versucht, die Bauern aus den alten Bindungen der Dorfgemeinde zu lösen und eine Schicht selbstständiger, leistungsfähiger bäuerlicher Einzeleigentümer zu schaffen. Doch die Masse der russischen Bauern (Muschiks) litt unter Landknappheit und konnte ihre wirtschaftliche Situation kaum verbessern. ...
Literatur:
G.Franz: Bücherkunde zur Gesch. des dt. Bauerntums (1938,0);
Dt. Agrargesch., hg. v. G.Franz: , 6Bde. (13196784,0);
Quellen zur Gesch. des dt. Bauernstandes im MA., hg. v. G.Franz: (21974,0);
B.Moore: Soziale Ursprünge v. Diktatur u. Demokratie. Die Rolle der Grundbesitzer u. B. (a.d. Engl., 1969,0);
Die bäuerl. Welt. Gesch. u. Kultur in sieben Jh., hg. v. J.Blum (1982,0);
W.Rösener: Die B. in der europ. Gesch. (1993).
Ztschr. für Agrargesch. u. Agrarsoziologie (1953ff.).
2) Schach: die Figur mit dem geringsten Wert; zieht von der Grundstellung aus ein oder zwei Felder, danach jeweils nur noch ein Feld nach vorn, schlägt aber schräg vorwärts.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002
Как следует из цитируемого, речь идет как о Бауерах в Руссланд так и Бауерах из Дойчланд
"интернет существует не только для
того, чтобы с него сгребать все, что попадeтся под руку."
