Коронавирус 2020
Уже не будет. А что вы прилезли, Цифермен? То это вам не так, то это не эдак, конгресс, немцы какие-то
да ты/вы не переживай(те). мне просто всё интересно. Если Вы уж сюда влезли, то уж никуда вам не убежать.
Так шо ви думаете об этом Ню(омикро) там еще хватит буков в греческом АБС? Или уже новый будет и буков не хватит?
Оля ты меня почти убедила .....
ты тут чуть ли не единственая кто разбирается в медицине ...
спасибо что пишешь
а то мы же не разбираемся ...
если тебе не трудно почитай вот это .....
https://danuvius.livejournal.com/1477587.html
там много ссылок ..посмотри ...
так просто ученых и врачей не убивают ..
а тут на кону милиарды ...
как твое мнение??? ты же в этом разбираешся ..
если там что то не чисто---лучше не пиши тут .. действительно не пиши .. мало ли что ..
Спасибо...
Оля ты меня почти убедила.....ты тут чуть ли не единственая кто разбирается в медицине ...спасибо что пишешь
а то мы же не разбираемся ...
"Разбираться" в медицине и быть врачом имеет такую же разницу, как "разбираться" в воспитании детей и быть детским психологом.
вот тоже в Stranger in a Jewish World
почитай ..как твое мнение ...ты же разбираешься в медицине в отличии от меня ..
действительно его могли убить за это?
https://strangerinajewishworld.com/2021/11/21/dr-thomas-je...
"Разбираться" в медицине и быть врачом имеет такую же разницу, как "разбираться" в воспитании детей и быть детским психологом.
нет еще методичек из Ольгино и не знаете что писать по поводу убийства врача?
Посты пропагандистов нас мало интерисуют .. их можно не читать.
а вот мнение таких уважаемых и умных людей как OlgaOsta ---важно.
а то там одно пишут ..тут другое ..там третье .
.и без таких толковых людей как Оля нам тяжело разобраться .
Поэтому мнение Ольги особенно важно.
А можно этот Кодекс почитать?
Der Nürnberger Kodex (1947)
1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die
betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in
der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder
irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen
Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen
und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese
letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer
Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die
Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und
Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person,
welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der
Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt.
Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere
weitergegeben werden kann.
2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft
zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind.
Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
3. Der Versuch ist
so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem
Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden
Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und
Schädigungen vermieden werden.
5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden
kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche
ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre
Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und
geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die
Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder
Tod zu schützen.
8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte
Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die
den Versuch leiten oder durchführen.
9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu
beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine
Fortsetzung unmöglich erscheint.
10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den
Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner
besonderen
Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des
Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur
Folge haben könnte.
Zitiert nach: Mitscherlich & Mielke (Hrsg.) (1960) – Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des
Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt a.M. Fischer. S. 272f.
Ethikkommission DGP e.V.
https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-content/uploads/2017/05/NuernbergKodex.pdf
https://www.ddbnews.org/ab-kommender-woche-geht-es-los/
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/dekret-nr-30...
Die Weltanschauungsgemeinschaft "Wissen und Weisheit" untersagt daher jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutserum, Stammzellen, Gewebe, künstlicher oder transplantierter Organe. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeboren im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens.
https://index.minfin.com.ua/reference/coronavirus/vaccinat...
интересный график вакцинации и заболевания