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кто не регистрируется 3 года в казахстанском консульстве, теряет гражданство?
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Zuletzt geändert 09.12.11 12:30 (Dresdner)
А кто силен перевести и прокомментировать вот это? Боюсь что неправильно поняла.
кто не регистрируется 3 года в казахстанском консульстве, теряет гражданство? Дальше рекомендуют использовать немецкий райзепасс для поездок в КЗ,
а что в третьей части?
* Nach einer weiteren seit dem 04.10.2004 geltenden Änderung verlieren Personen, die sich außerhalb Kasachstans aufhalten und sich ohne Begründung nicht konsularisch registrieren lassen, nunmehr bereits nach drei Jahren die kasachische Staatsangehörigkeit. Nach der bisherigen Regelung galt dafür eine Frist von fünf Jahren.
Wer nach diesen Bestimmungen die kasachische Staatsangehörigkeit verloren hat, aber beispielsweise zum Reisen weiterhin seine kasachischen Ausweisdokumente verwendet, handelt nach kasachischem Recht rechtswidrig. Es wird daher dringend empfohlen, für Reisen nach Kasachstan nur den deutschen Reisepass zu verwenden und rechtzeitig vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen.
Ferner wird Personen mit Spätaussiedlerhintergrund, die nach dem 04.10.2004 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, geraten, über die Konsularabteilung einer kasachischen Auslandsvertretung verbindlich feststellen zu lassen, dass sie die kasachische Staatsangehörigkeit verloren haben. Denn mit einer offiziellen kasachischen Bescheinigung über das Nichtbestehen der kasachischen Staatsangehörigkeit, für die laut kasachischem Außenministerium nur eine Gebühr von maximal 50,- Dollar erhoben werden darf, kann Schwierigkeiten vorgebeugt werden, wenn kasachische oder deutsche Behörden Nachweise fordern.
кто не регистрируется 3 года в казахстанском консульстве, теряет гражданство? Дальше рекомендуют использовать немецкий райзепасс для поездок в КЗ,
а что в третьей части?
* Nach einer weiteren seit dem 04.10.2004 geltenden Änderung verlieren Personen, die sich außerhalb Kasachstans aufhalten und sich ohne Begründung nicht konsularisch registrieren lassen, nunmehr bereits nach drei Jahren die kasachische Staatsangehörigkeit. Nach der bisherigen Regelung galt dafür eine Frist von fünf Jahren.
Wer nach diesen Bestimmungen die kasachische Staatsangehörigkeit verloren hat, aber beispielsweise zum Reisen weiterhin seine kasachischen Ausweisdokumente verwendet, handelt nach kasachischem Recht rechtswidrig. Es wird daher dringend empfohlen, für Reisen nach Kasachstan nur den deutschen Reisepass zu verwenden und rechtzeitig vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen.
Ferner wird Personen mit Spätaussiedlerhintergrund, die nach dem 04.10.2004 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, geraten, über die Konsularabteilung einer kasachischen Auslandsvertretung verbindlich feststellen zu lassen, dass sie die kasachische Staatsangehörigkeit verloren haben. Denn mit einer offiziellen kasachischen Bescheinigung über das Nichtbestehen der kasachischen Staatsangehörigkeit, für die laut kasachischem Außenministerium nur eine Gebühr von maximal 50,- Dollar erhoben werden darf, kann Schwierigkeiten vorgebeugt werden, wenn kasachische oder deutsche Behörden Nachweise fordern.