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Steuererklärung
NEW 18.05.06 23:26
Последний раз изменено 18.05.06 23:37 (wolder)
NEW 18.05.06 23:38
в ответ галина 1954 18.05.06 23:29
Anrechnung des Kindergeldes bei der Gьnstigerprьfung in Mangelfдllen
Das Kindergeld, das dem barunterhaltspflichtigen Elternteil im Wege des zivilrechtlichen Ausgleich zusteht, wird in der steuerlichen Gьnstigerprьfung immer auch dann zur Hдlfte angerechnet, wenn dieser den zivilrechtlichen Ausgleich tatsдchlich nicht in Anspruch nimmt. Auch diesem Elternteil wird weiterhin ein halber Kinderfreibetrag zugestanden (OFD Frankfurt vom 21.06.2001, DB 2001 S. 1534)
Zur Verrechnung des hдlftigen Kindergeldes bei der Gьnstigerprьfung desjenigen Elternteils, dessen Einkommen nicht ausreicht, den Unterhaltsbedarf des Kindes zu decken (Mangelfallrechnung), obwohl ihm dadurch auch im Wege eines zivilrechtlichen Ausgleichs kein Kindergeld fьr das unterhaltsberechtigte Kind zusteht, gibt es ein anhдngiges Verfahren beim Bundesfinanzhof, BFH, Verfahren VIII R 73/99 i.V.m. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen II 550/98
Legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein.
Das Kindergeld, das dem barunterhaltspflichtigen Elternteil im Wege des zivilrechtlichen Ausgleich zusteht, wird in der steuerlichen Gьnstigerprьfung immer auch dann zur Hдlfte angerechnet, wenn dieser den zivilrechtlichen Ausgleich tatsдchlich nicht in Anspruch nimmt. Auch diesem Elternteil wird weiterhin ein halber Kinderfreibetrag zugestanden (OFD Frankfurt vom 21.06.2001, DB 2001 S. 1534)
Zur Verrechnung des hдlftigen Kindergeldes bei der Gьnstigerprьfung desjenigen Elternteils, dessen Einkommen nicht ausreicht, den Unterhaltsbedarf des Kindes zu decken (Mangelfallrechnung), obwohl ihm dadurch auch im Wege eines zivilrechtlichen Ausgleichs kein Kindergeld fьr das unterhaltsberechtigte Kind zusteht, gibt es ein anhдngiges Verfahren beim Bundesfinanzhof, BFH, Verfahren VIII R 73/99 i.V.m. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen II 550/98
Legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein.
Пожизненно женат, без права переписки!
NEW 19.05.06 00:04
в ответ галина 1954 19.05.06 00:00
На пяльцах? 
Kьrzung des Vorwegabzugs - aktuelle Urteile
Im Jahr 2001 hat die Finanzverwaltung eine teilweise einschneidende Дnderung beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen vorgenommen. Ein Bestandteil dieses Abzugs war der so genannte Vorwegabzug. Dieser wird um 16 % des Arbeitslohns gekьrzt, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Vorsorgeleistungen erhдlt (z. B. Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung). Vor 2001 wurde bei Verheirateten nur der Arbeitslohn desjenigen Ehepartners herangezogen, der entsprechende Leistungen erhalten hat. Seit 2001 wurde jedoch der gesamte Arbeitslohn beider Ehepartner herangezogen auch wenn ein Ehepartner fьr seine Zukunftssicherung alleine aufkam (Richtlinie 106). Dem hat der Bundesfinanzhof nun einen Riegel vorgeschoben: Mit Urteil vom 3.12.2003, Az XI R 11/03 wurde diese Richtlinie fьr nichtig erklдrt.
Doch damit nicht genug: Erzielt ein Steuerpflichtiger aus mehreren Beschдftigungsverhдltnissen Arbeitslohn, werden bei der Kьrzung des Vorwegabzugs fьr nur die Einnahmen aus solchen Beschдftigungsverhдltnissen in die Bemessungsgrundlage einbezogen, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftsleistungen erbracht hat (Urteil vom 26.2.2004, Az XI R 54/03).
Achten Sie daher darauf, dass bei der Kьrzung des Vorwegabzug nur der Arbeitslohn herangezogen wird, in dessen Zusammenhang Sie auch tatsдchlich Zukunftsleistungen vom Arbeitgeber erhalten haben. Legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein.

Kьrzung des Vorwegabzugs - aktuelle Urteile
Im Jahr 2001 hat die Finanzverwaltung eine teilweise einschneidende Дnderung beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen vorgenommen. Ein Bestandteil dieses Abzugs war der so genannte Vorwegabzug. Dieser wird um 16 % des Arbeitslohns gekьrzt, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Vorsorgeleistungen erhдlt (z. B. Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung). Vor 2001 wurde bei Verheirateten nur der Arbeitslohn desjenigen Ehepartners herangezogen, der entsprechende Leistungen erhalten hat. Seit 2001 wurde jedoch der gesamte Arbeitslohn beider Ehepartner herangezogen auch wenn ein Ehepartner fьr seine Zukunftssicherung alleine aufkam (Richtlinie 106). Dem hat der Bundesfinanzhof nun einen Riegel vorgeschoben: Mit Urteil vom 3.12.2003, Az XI R 11/03 wurde diese Richtlinie fьr nichtig erklдrt.
Doch damit nicht genug: Erzielt ein Steuerpflichtiger aus mehreren Beschдftigungsverhдltnissen Arbeitslohn, werden bei der Kьrzung des Vorwegabzugs fьr nur die Einnahmen aus solchen Beschдftigungsverhдltnissen in die Bemessungsgrundlage einbezogen, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftsleistungen erbracht hat (Urteil vom 26.2.2004, Az XI R 54/03).
Achten Sie daher darauf, dass bei der Kьrzung des Vorwegabzug nur der Arbeitslohn herangezogen wird, in dessen Zusammenhang Sie auch tatsдchlich Zukunftsleistungen vom Arbeitgeber erhalten haben. Legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein.
NEW 19.05.06 07:59
в ответ wolder 18.05.06 23:26
Вов, да не надо ничего
заполни как есть (анлаге Кинд) тем более,что вседети у тебя до 18(еслидети уже не в школе( штудиум или Аусбильдунг, тогда другое дело)
Гüнстегерпрüфунг делает ФА сам ( тебе же не Арбайтгебер Киндергельд выплачивает?)
Гüнстегерпрüфунг это проверка чего тебе выгоднее: или фрейбетраг в Lohnsteuerkarte ( чего у тебя нет, я думаю) или выплата Киндергельд.
Без разницы, ФА сам в твою пользу считает (даже не верицца, но так оно и есть)
заполни как есть (анлаге Кинд) тем более,что вседети у тебя до 18(еслидети уже не в школе( штудиум или Аусбильдунг, тогда другое дело)
Гüнстегерпрüфунг делает ФА сам ( тебе же не Арбайтгебер Киндергельд выплачивает?)
Гüнстегерпрüфунг это проверка чего тебе выгоднее: или фрейбетраг в Lohnsteuerkarte ( чего у тебя нет, я думаю) или выплата Киндергельд.
Без разницы, ФА сам в твою пользу считает (даже не верицца, но так оно и есть)
В наше время верить нельзя никому. Даже себе. Мне можно