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правда что ?????
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NEW 20.08.09 17:10
госпожа Меркель создала новую программу по трудоустройству безработных при которой работадатеь получает 3 тысячи евро а работник 1 тысячу в случае его трудоустройства. И если правда то работает ли уже сейчас эта программа ?
NEW 21.08.09 19:14
in Antwort papatt5 20.08.09 17:10
работают ... и уже давненько ,только не по 3 тысячи там выплачивают и вовсе не тысячу получает рабочий
Умей ценить того , кто без тебя не может ...и не гонись за тем , кто счастлив без тебя ...
NEW 22.08.09 09:34
in Antwort papatt5 22.08.09 07:29
Der Vermittlungsgutschein (VGS) [Bearbeiten]
Als im Jahre 2002 der Vermittlungsgutschein eingeführt wurde, war seine Ausgestaltung eine grundlegend andere als nach den zuletzt zum 1. Januar 2008 durchführten Änderungen.
Aktuelle Regelung VGS (seit 1. Januar 2008) [Bearbeiten]
Ein Vermittlungsgutschein steht Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld (Alg) nach 2 Monaten Arbeitslosigkeit zu. Zeiten von Maßnahmen wie Profiling oder Trainingsmaßnahmen (TM) bei Bildungsträgern (sog. "Dritten" nach ╖╖ 37 und 48 SGB III) verlängern die Zugangsfrist. Der VGS kann formlos persönlich, schriftlich, telefonisch etc. beantragt werden, ein Gespräch mit dem Vermittler ist hierzu nicht notwendig. Bei Empfängern von Alg II (sogenanntes Hartz 4) besteht der Rechtsanspruch auf den VGS nicht, hier liegt dessen Ausstellung im Ermessen des Vermittlers ("Ingrationsfachkraft"). Die Agentur für Arbeit empfiehlt jedoch die generelle Herausgabe des VGS. Der Vermittlungsgutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten und wird grundsätzlich in Höhe von 2.000 ┬ oder 2.500 ┬ (Langzeitarbeitslose und Schwerbehinderte) ausgestellt.
Der Bewerber sucht sich einen oder mehrere, oft bei der Bundesagentur für Arbeit gelistete, private Vermittler seiner Wahl.
Ein Vermittlungsvertrag zwischen den beiden ist zwingend vorgeschrieben. Es existiert dafür kein vorgefertigtes Formular, so dass die Vertragstexte bei verschiedenen Vermittlern sehr unterschiedlich ausfallen. Um für eine Vermittlung einen Anspruch auf Auszahlung des VGS zu erwirken, muss der Vermittler den Erstkontakt zwischen Arbeitgeber und Bewerber herstellen. Der Bewerber darf in den letzten 4 Jahren vor der Vermittlung nicht länger als 3 Monate bei diesem Arbeitgeber gearbeitet haben.
Nach erfolgreicher Vermittlung kann der Vermittler nach 6 Wochen die erste Rate des VGS (1.000 ┬ incl. 19 % MwSt.) bei der zuständigen Agentur für Arbeit, ARGE oder Optionskommune beantragen, die abschließende zweite Rate kann nach sechsmonatiger Dauer der Beschäftigung beantragt werden.
Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein sind die ╖╖ 296 und 421g SGB III, ╖ 16 SGB II
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsvermittler
Als im Jahre 2002 der Vermittlungsgutschein eingeführt wurde, war seine Ausgestaltung eine grundlegend andere als nach den zuletzt zum 1. Januar 2008 durchführten Änderungen.
Aktuelle Regelung VGS (seit 1. Januar 2008) [Bearbeiten]
Ein Vermittlungsgutschein steht Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld (Alg) nach 2 Monaten Arbeitslosigkeit zu. Zeiten von Maßnahmen wie Profiling oder Trainingsmaßnahmen (TM) bei Bildungsträgern (sog. "Dritten" nach ╖╖ 37 und 48 SGB III) verlängern die Zugangsfrist. Der VGS kann formlos persönlich, schriftlich, telefonisch etc. beantragt werden, ein Gespräch mit dem Vermittler ist hierzu nicht notwendig. Bei Empfängern von Alg II (sogenanntes Hartz 4) besteht der Rechtsanspruch auf den VGS nicht, hier liegt dessen Ausstellung im Ermessen des Vermittlers ("Ingrationsfachkraft"). Die Agentur für Arbeit empfiehlt jedoch die generelle Herausgabe des VGS. Der Vermittlungsgutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten und wird grundsätzlich in Höhe von 2.000 ┬ oder 2.500 ┬ (Langzeitarbeitslose und Schwerbehinderte) ausgestellt.
Der Bewerber sucht sich einen oder mehrere, oft bei der Bundesagentur für Arbeit gelistete, private Vermittler seiner Wahl.
Ein Vermittlungsvertrag zwischen den beiden ist zwingend vorgeschrieben. Es existiert dafür kein vorgefertigtes Formular, so dass die Vertragstexte bei verschiedenen Vermittlern sehr unterschiedlich ausfallen. Um für eine Vermittlung einen Anspruch auf Auszahlung des VGS zu erwirken, muss der Vermittler den Erstkontakt zwischen Arbeitgeber und Bewerber herstellen. Der Bewerber darf in den letzten 4 Jahren vor der Vermittlung nicht länger als 3 Monate bei diesem Arbeitgeber gearbeitet haben.
Nach erfolgreicher Vermittlung kann der Vermittler nach 6 Wochen die erste Rate des VGS (1.000 ┬ incl. 19 % MwSt.) bei der zuständigen Agentur für Arbeit, ARGE oder Optionskommune beantragen, die abschließende zweite Rate kann nach sechsmonatiger Dauer der Beschäftigung beantragt werden.
Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein sind die ╖╖ 296 und 421g SGB III, ╖ 16 SGB II
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsvermittler