Нужно ли садиться на карантин после прибытия из РФ в Германию?
Sehr geehrte Reisende,
bitte beachten Sie folgende Einschränkungen für Ihre Einreise nach Deutschland:
1. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik
Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor
der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind derzeit auf Grundlage
landesrechtlicher Bestimmungen nach §§ 32 Satz 1, 30 Absatz 1 Satz 2 des
Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise
auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu
begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort
aufzuhalten (sog. Absonderung).
2. Ein Risikogebiet nach Ziffer 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Eine
fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete wird durch das Robert Koch-Institut unter
folgendem Link veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete
3. Personen nach Ziffer 1 sind außerdem verpflichtet, unverzüglich die für Ihren
Wohnsitz/Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Behörde (in der
Regel das lokale Gesundheitsamt) zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen. Die
lokal zuständige Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Absonderung.
Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie im Internet unter: https://tools.rki.de/plztool/
4. Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen, die einer landesrechtlichen
Ausnahme unterliegen und die keine Krankheitssymptome für COVID-19 im Sinne der
dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts aufweisen. U. a. haben die
Länder Ausnahmen für Personen vorgesehen, die nur zur Durchreise in die
Bundesrepublik Deutschland einreisen, oder die durch ein ärztliches Zeugnis belegen
können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf das Vorliegen
einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das ärztliche
Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter
https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlichten Staat durchgeführt wurde.