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Dresdner, подскажите
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in Antwort svoja-ja 14.06.06 11:09
Weil es nicht eindeutig ist.
Werkvertrag kann nur ein Unternehmer schliessen. (Genau gesagt: jemand, der einen Werkvertrag abgeschlossen hat, agiert Aufgrund eben dieses Werkvertrages als Unternehmer seinem Auftraggeber gegenüber. Und nicht als ein Arbeitnehmer, der einen Dienstvertrrag o.ä. hat. "Der Unternehmerbegriff im Werkvertragsrecht ist damit anders zu verstehen als im übrigen Recht."-http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag ).
Ein Unternehmer (auch der Unternehmer im Sinne des Werkvetrages) ist in der Regel ein Selbständiger.
Aber eben nur "in der Regel".
Er könnte in einem bestimmten Fall auch als abhängig Beschäftiger eingestuft werden. (Scheinselbständiger-Problematik als Beispiel. Wenn "Unternehmer" nur einen Auftraggeber hat wird er als abh. Besch. betrachtet).
PS
Bedenken Sie, dass verschiedene Behörden (Ämter) unterschiedliche Definitionen des Begriffs "Selbständiger" haben.
Werkvertrag kann nur ein Unternehmer schliessen. (Genau gesagt: jemand, der einen Werkvertrag abgeschlossen hat, agiert Aufgrund eben dieses Werkvertrages als Unternehmer seinem Auftraggeber gegenüber. Und nicht als ein Arbeitnehmer, der einen Dienstvertrrag o.ä. hat. "Der Unternehmerbegriff im Werkvertragsrecht ist damit anders zu verstehen als im übrigen Recht."-http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag ).
Ein Unternehmer (auch der Unternehmer im Sinne des Werkvetrages) ist in der Regel ein Selbständiger.
Aber eben nur "in der Regel".
Er könnte in einem bestimmten Fall auch als abhängig Beschäftiger eingestuft werden. (Scheinselbständiger-Problematik als Beispiel. Wenn "Unternehmer" nur einen Auftraggeber hat wird er als abh. Besch. betrachtet).
PS
Bedenken Sie, dass verschiedene Behörden (Ämter) unterschiedliche Definitionen des Begriffs "Selbständiger" haben.
E pluribus unum