русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Einreise und Aufenthalt

Пребывание гражданина ЕС в Германии

23.04.18 12:53
Re: Пребывание гражданина ЕС в Германии
 
firestream коренной житель
in Antwort hostis 23.04.18 12:22

Вот здесь все очень хорошо написано, в целом никаких проблем нет, а "особые условия" относятся только к срокам больше 6 месяцев

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbun...


2.2.1a.1 Zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus Artikel 45 AEUV (ex-Artikel 39 EGV) gehört nach der Rechtsprechung des EuGH auch das Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach einer Arbeitsstelle zu suchen (EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009, verb. Rs. C-22/08 und C-23/08 – Vatsouras und Koupatantze). Das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgerinnen und -bürgern zur Arbeitssuche kann allerdings zeitlich begrenzt werden. Die Mitgliedstaaten sind berechtigt, hierfür einen angemessenen Zeitraum festzulegen (EuGH, Urteil vom 26. Februar 1991, Rs. C-292/89 – Antonissen; EuGH, Urteil vom 23. März 2004, Rs. C-138/02 – Collins). § 2 Absatz 2 Nummer 1a sieht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH vor, dass sich ein Unionsbürger für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten darf. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht das Aufenthaltsrecht nur fort, solange der Betroffene nachweisen kann, dass er weiterhin Arbeit sucht und begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden (vgl. auch Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe b Freizügigkeitsrichtlinie).
2.2.1a.2 Ein Fortbestand des Aufenthaltsrechts ist zu verneinen, wenn aufgrund objektiver Umstände anzunehmen ist, dass der Betroffene keinerlei ernsthafte Absichten verfolgt, eine Beschäftigung aufzunehmen, oder dass keine begründete Aussicht auf Erfolg der Arbeitssuche besteht. Begründete Aussicht, einen Arbeitsplatz zu finden, ist anzunehmen, wenn der Arbeitssuchende aufgrund seiner Qualifikation und des aktuellen Bedarfs am Arbeitsmarkt voraussichtlich mit seinen Bewerbungen erfolgreich sein wird.
2.2.1a.3 Werden bereits vor Ablauf des Zeitraums von sechs Monaten Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche nicht oder nicht mehr besteht (z. B. weil die betroffene Person gar nicht nach Arbeit sucht), liegt ein besonderer Anlass für eine Überprüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen im Sinne von § 5 Absatz 3 vor. In der Folge kann es zur Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts auf der Grundlage von § 5 Absatz 4 kommen. Dabei ist zu beachten, dass der Aufenthalt während der ersten drei Monate keinen besonderen Bedingungen unterworfen werden darf (§ 2 Absatz 5). Nach Ablauf des Zeitraums von sechs Monaten ist die Ausländerbehörde auch ohne Vorliegen eines besonderen Anlasses im Sinne des § 5 Absatz 3 berechtigt zu prüfen, ob das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche noch besteht und ggf. den Verlust des Freizügigkeitsrechts auf der Grundlage von § 5 Absatz 4 festzustellen.

Надо сказать при этом, что родственников это, скорее всего, не даст возможности привезти. Точнее привезти-то можно, но жить он эти 6 месяцев будет без АК непонятно на каких основаниях, поскольку


(1) Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll.


Вряд ли чиновники будут выдавать 5-летнюю карту, чтобы потом ее через полгода обратно забрать )).


Ну то есть мутно все с этим поиском работы, беспроблемно не выйдет, кроме как если действительно есть доказуемые средства для существования.

 

Sprung zu