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гражданство не зависимо от продолжительности брака?

06.04.12 00:38
гражданство не зависимо от продолжительности брака?
 
222 посетитель
222
Zuletzt geändert 06.04.12 22:15 (Dresdner)
здравствуйте, на основании этих параграфов следует то что супруги немцев могут подавать заявление на гражданство не зависимо от продолжительности брака?
получается что через год например с доходом и с немецким языком можно иметь возможность получить немецкое гражданство?
всем спасибо
§ 8
(1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er
handlungsfähig nach Maßgabe von § 80 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist,
weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und
sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.
(2) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 kann aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte abgesehen werden.
§9
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(1) Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 8 eingebürgert
werden, wenn
sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben oder ein Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach Maßgabe von § 12 vorliegt und
gewährleistet ist, daß sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen,
es sei denn, daß sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Abs. 4)
und keinen Ausnahmegrund nach § 10 Abs. 6 erfüllen.
(2) Die Regelung des Absatzes 1 gilt auch, wenn die Einbürgerung bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tod des deutschen Ehegatten oder nach Rechtskraft des die Ehe auflösenden Urteils beantragt wird und dem Antragsteller die Sorge für die Person eines Kindes aus der Ehe zusteht, das bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
(3) (weggefallen)
 

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